Gelinda
Sehr aktives Mitglied
Wir haben immer nix zu sagen?
Hier können wir kleinen Leut uns zusammentun!
Nur noch 5 Tage bis zum 15.10. an dem die Petitionshersteller 50.000 Unterschriften brauchen!!
Damit über Petition 54191 offiziell diskutiert wird und hoffenlich die Einschränkungen abgeschafft werden.
Arbeitslosengeld - Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014
bis jetzt - 15.44 Uhr 6.10.14 - sind es Online-Unterzeichner nur 2039.
Soll das alles sein an Leuten, die dagegen sind? Gut ja, wieviele nun auf Listen in echt unterzeichnet haben, weiß ich nicht. Hoofentlich viele, viele mehr!! Aber hier im Forum sind es doch bestimmt auch noch 20, die eine Unterzeichnung bewerkstelligen können?
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Begründung
Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein weiter lesen (ist auf der Seite dort unter "weiter lesen" möglich)
Kameradschaftliche Grüße
von Gelinda
Hier können wir kleinen Leut uns zusammentun!
Nur noch 5 Tage bis zum 15.10. an dem die Petitionshersteller 50.000 Unterschriften brauchen!!
Damit über Petition 54191 offiziell diskutiert wird und hoffenlich die Einschränkungen abgeschafft werden.
Arbeitslosengeld - Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014
bis jetzt - 15.44 Uhr 6.10.14 - sind es Online-Unterzeichner nur 2039.
Soll das alles sein an Leuten, die dagegen sind? Gut ja, wieviele nun auf Listen in echt unterzeichnet haben, weiß ich nicht. Hoofentlich viele, viele mehr!! Aber hier im Forum sind es doch bestimmt auch noch 20, die eine Unterzeichnung bewerkstelligen können?
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Begründung
Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein weiter lesen (ist auf der Seite dort unter "weiter lesen" möglich)
Kameradschaftliche Grüße
von Gelinda