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Gast
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Wir haben aufgrund eines Versäumnisses vom Gerichtsvollzieher eine Zustellungsurkunde von unserem ehem. Rechtsanwalt bekommen. Hier verlangt dieser Anwalt die noch ausstehende Gebühr i.H.v. € 5,62 aus 2005.
Wir haben wirklich vergessen diesen Betrag zu bezahlen. Nunmher hat dieser Anwalt ein vorläufiges Zahlungsverbot bei unserer Bank erwirkt.
Die Kosten belaufen sich auf: € 5,62 + € 1,00 Zins für den Anwalt
zuzügl. € 21,10 Kosten GV.
Nunmehr hat unsere Bank diesen Betrag gleich an den RA von unserem Konto überwiesen. Weiterhin hat unsere Bank einen Betrag i.H.v. € 30,00 ebenfalls an den Gläubiger (Anwalt) überwiesen, da dieser in seinem Schreiben die Kosten für Gericht und Zustellung auf etwa € 30,00 bezifferte.
Somit wurden € 6,62 + € 21,10 = 27,72 und € 30,00 bezahlt.
Weiterhin verlangt unsere Bank Auslagen:
€ 10,00 für Kontosperrung
€ 10,00 für Kartensperrung
€ 25,00 für Auwendungen
Eine Kontosperrung bzw. Kartensperrung hat es nicht gegeben.
Ist die Bank berechtigt derartige Kosten zu verlangen und was ist mit dem zuviel bezahlten Betrag i.H.v. € 30,00?
ich habe eine Frage.
Wir haben aufgrund eines Versäumnisses vom Gerichtsvollzieher eine Zustellungsurkunde von unserem ehem. Rechtsanwalt bekommen. Hier verlangt dieser Anwalt die noch ausstehende Gebühr i.H.v. € 5,62 aus 2005.
Wir haben wirklich vergessen diesen Betrag zu bezahlen. Nunmher hat dieser Anwalt ein vorläufiges Zahlungsverbot bei unserer Bank erwirkt.
Die Kosten belaufen sich auf: € 5,62 + € 1,00 Zins für den Anwalt
zuzügl. € 21,10 Kosten GV.
Nunmehr hat unsere Bank diesen Betrag gleich an den RA von unserem Konto überwiesen. Weiterhin hat unsere Bank einen Betrag i.H.v. € 30,00 ebenfalls an den Gläubiger (Anwalt) überwiesen, da dieser in seinem Schreiben die Kosten für Gericht und Zustellung auf etwa € 30,00 bezifferte.
Somit wurden € 6,62 + € 21,10 = 27,72 und € 30,00 bezahlt.
Weiterhin verlangt unsere Bank Auslagen:
€ 10,00 für Kontosperrung
€ 10,00 für Kartensperrung
€ 25,00 für Auwendungen
Eine Kontosperrung bzw. Kartensperrung hat es nicht gegeben.
Ist die Bank berechtigt derartige Kosten zu verlangen und was ist mit dem zuviel bezahlten Betrag i.H.v. € 30,00?