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Pfandrückgabe

Ostergesetz

Aktives Mitglied
Hallo liebes Forum,

ist nur eine Kleinigkeit über die ich mich heute gewundert habe, aber vielleicht weiß ja jemand Bescheid/arbeitet in dem Bereich.

Ich habe heute Morgen mein Leergut zum Getränkemarkt gebracht. Das mach ich immer so, doch heute hat mich der Verkäufer angemeckert ich solle doch bitteschön das Leergut dahin bringen wo ich es gekauft hätte und nicht zu ihm. Es stimmt, ich kaufe mein Wasser bei der Tankstelle auf meiner Straße und nicht bei ihm. Zum einen, weil ich die Flaschen nicht so weit tragen kann und die Tankstelle einfach nur 1Min weg ist und zum anderen, weil der Getränkemarkt meine "Wassersorte" nur in Glasflaschen verkauft. Ich weiß, Umwelt usw, aber das kann ich einfach nicht tragen. Ich hab ihm das erklärt und er hat die Flaschen angenommen, allerdings unter großem Protest.

Jetzt frage ich mich, ob er die Flaschen auch hätte verweigern dürfen? Ist es so, dass man es dorthin zurückbringen muss, wo man es gekauft hat? Ich kann die Flaschen ja nunmal nicht bei der Tankstelle zurückgeben, dort gibt es keine Leergutannahme, aber weghexen kann ich sie ja auch nicht. 😕
 
"Seit dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler oder andere Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke."
https://dpg-pfandsystem.de/index.ph...en/ruecknahmepflicht-und-pfanderstattung.html

Da der Getränkemarkt wahrscheinlich selber Glasflaschen verkauft, muss er auch die von anderen Marken annehmen. Ich kenne aber diese leidige Diskussion mit den Geschäften.
 
Ich kann die Flaschen ja nunmal nicht bei der Tankstelle zurückgeben, dort gibt es keine Leergutannahme, aber weghexen kann ich sie ja auch nicht. 😕
Er (auch die Tanke) muß mindestens die Flaschen, die er verkauft annehmen.

Siehe:
https://dpg-pfandsystem.de/index.ph...en/ruecknahmepflicht-und-pfanderstattung.html

Ausnahme:
Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben.

Gruß Hajooo
 
Jetzt frage ich mich, ob er die Flaschen auch hätte verweigern dürfen? Ist es so, dass man es dorthin zurückbringen muss, wo man es gekauft hat? Ich kann die Flaschen ja nunmal nicht bei der Tankstelle zurückgeben, dort gibt es keine Leergutannahme, aber weghexen kann ich sie ja auch nicht. 😕
Grundsätzlich muß er nur annehmen, was er auch verkauft. Auch Supermärkte müssen nicht alles annehmen.
Es gibt ja Einheitskästen und Einheitsflaschen und es gibt personalisierte Kästen und Flaschen.
Beim Einheitskasten ist es egal (sofern er Einheitskasten führt), es kommt nicht auf das Etikett an, sondern auf den Kasten /Flasche.
Beispiel Wasser: Adelholzener hat personalisierte Kästen und Flaschen. Adelholzener-Leergut muß nur jemand zurücknehmen, der es führt. Manchmal, wenn der Lieferant auch diese Marke im Programm hat, nimmt es der Einzelhändler dennoch zurück, aber mehr als Kundenservice.
Kondrauer oder Franken Brunnen hat Einheits-Leergut. Da ist es fast egal, wo Du es zurückgibst.
Beispiel Bier: Paulaner ist eine überregionale Marke, füllt in NRW-Flaschen ab. Der Montags-Bräu aus Hintertupfing füllt auch in NRW-Flaschen ab, hat aber natürlich einen anderen Kasten. Also könntest Du die Flaschen in dem Getränkemarkt abgeben, den Kasten aber nicht, wenn der Markt Montags-Bräu-Kästen nicht führt.
Beispiel Saft: Lindauer füllt ab im 6x1,0l-VdF-Gebinde. Ein Einheitskasten mit Einheitsflaschen. Niehoff füllt auch ab in einen anderen Einheitskasten, hat aber Individualflaschen. Da kann es dann passieren, daß man den Kasten abgeben kann, die Flaschen aber nicht.

Allerdings muß die Tankstelle die bei ihnen verkauften Mehrweg-Kasten zurücknehmen.
 

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