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Pflegefamilie mit Sohn weit wegezogen

B

Butterflys

Gast

Hallo! Ich weiss nicht mehr weiter! Habe einen 3 Jährigen Sohn der in ner Pflegefamilie lebt, den ich aber auf jeden Fall wieder zurück haben möchte, denn ich hatte dem nicht freiwillig zugestimmt und die Sache läuft beim Oberlandesgericht, dauert aber noch etwas an. Nun ist die Pflegefamilie mit meinem Sohn 450km weit wegezogen und ich weiß nun echt nicht mehr wie ich da noch den Kontakt aufrechterhalten soll! Das Jugendamt, an den früheren Wohort in der Nähe ich auch lebe, hat noch das Sorgerecht für den Kleinen und hatte den Umzug einfach zugestimmt und einen eigenen Vorteil darin gesehen, sich die Kosten vom Hals zu schaffen.

Weiss echt nicht mehr weiter wie ich vorgehen soll!
Ich kann die Fahrkosten für die Besuchskontakte nicht aufbringen, da ich von meinen Hartz 4 einige Zahlungsverpflichtungen am Laufen habe, und auch noch welche dazu gekommen sind.
Kann ich darauf bestehen, das die Besuchskontakte nach wie vor beim alten Jugendamt stattfinden, soweit ich weiss hat das neue Jugendamt die Zuständigkeit bzw. den Fall noch nicht übernommen, die sagen das sie auf die Entscheidung vom Oberlandesgericht warten würden und auch nicht erkennen könnten, das die Grundlage gerechtfertig war, das die Unterbringung meines Kindes bei der Pflegefamilie von Dauer sei.

 
Das Jugendamt kann die Pflegefamilie nicht am Umzug hindern, sie sind ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt.
Ebenso ist ihnen auch nicht zuzumuten, für die Besuchskontakte soweit zu fahren, manche bieten es allderdings von sich aus an.
Du kannst aber eine Fahrkostenrückerstattung beim JA beantragen, wenn das JA der Meinung ist, die Besuchskontakte sind wichtig für das Kind, werden sie diese genehmigen
 
Schade, das da kaum jemand etwas darüber weiss. Ich habe die Entfernung nicht geschaffen,
sondern die Pflegefamilie und das Kind gehört immer in die Nähe zu den leiblichen Eltern damit der Kontakt aufrechterhalten bleibt.

Wer ist denn weisungsbefugt, wenn es das Jugendamt nicht ist?

 
Hallo Butterflys,
Ich habe die Entfernung nicht geschaffen, sondern die Pflegefamilie und das Kind gehört immer in die Nähe zu den leiblichen Eltern damit damit der Kontakt aufrechterhalten bleibt
Also ich bin ja auch Pflegemutter und darf dir mal verraten, dass ich nie im Leben auf die Idee kommen würde, meine Lebensvorstellungen (zu denen unter Umständen auch ein Umzug zählen kann) nach den Elternteilen der Pflegekinder auszurichten.
Ich gehe sogar soweit, zu sagen, dass ein Kind nicht in die Nähe der leiblichen Eltern gehört, sondern sogar zu ihnen, mittendrin in der Familie.
Ich gebe dir aber insofern vollkommen Recht, dass es mit dem Umzug der Pflegefamilie, nunmehr für dich etwas aufwendiger wird.

Einen Kontakt zum eigenen Kind aufrecht zu erhalten, erfordert aber keine Wohnraumnähe zu den Pflegeeltern.


Wer ist denn weisungsbefugt, wenn es das Jugendamt nicht ist?
Nichts und Niemand kann einer Pflegefamilie verbieten innerhalb von Deutschland umzuziehen.

Allerdings finde ich es leicht verantwortungslos seitens der Pflegefamilie bei keiner Dauerunterbringung derartige "Ausflüge" zu starten. Aber machen oder ändern kannst du da vermutlich nicht viel.
Weshalb ist denn dein Kind überhaupt unter welchen Umständen bei der Pflegefamilie?

LG Persil
 
Also ersteinmal finde ich das man sich unter solchen Umständen zusammensetzen und überlegt werden sollte, wie die zukünftigen Besuchskontakte denn organisiert werden sollen!
Ja es war verantwortungslos, aber vielleicht steckt da auch die Angst vor einer Rückführung hinter? Wer weiss? Denn wie soll eine Rückführung vorbereitet werden, wenn soviele Kilometer Entfernung dazwischen liegen? Das wäre doch dann quasi unmöglich, oder sehe ich das falsch?
 
Hallo butterfly,
gibt es bei euch keine HPG´s wo über solche Dinge gesprochen wird?

Nein, einen Umzug kann der PF sicher nicht verwehrt werden.
Allerdings sollten die Umstände der BK´s schon geklärt werden.

Sicher werden die Bk´s schwieriger zu bewältigen sein...aber, wenn dir wirklich daran liegt dein Kind zu sehen, solltest du auch bereit sein einiges auf dich zu nehmen.

Wie wäre es anzuregen sich evtl. auf "halber Strecke" zu treffen?
Die Fahrtkosten kannst du beim JA beantragen.

Gruß Melle
 
hallihallo

also vielleicht kann dir eva siebenherz, vom suchpool weiterhelfen, ich mein Du weisst zwar wo dein sohn ist, sie kennt sich aber mit den Jugendämtern super aus und weiß, wie man was, wo beantragen muss
bzw. was das beste für dich wäre.


schau mal hier:
/www.suchpool-ddrbuerger.de/

viel Glück
 
Also ersteinmal finde ich das man sich unter solchen Umständen zusammensetzen und überlegt werden sollte, wie die zukünftigen Besuchskontakte denn organisiert werden sollen!
In aller Regel geschieht dies auch zwischen Pflegefamilie und Jugendamt, sofern eine Rückführung angedacht ist. Nur in der Praxis sieht die Kooperation zwischen allen Beteiligten oftmals etwas anders aus und liegt letzten Endes nicht immer zum Wohle und im Interesse des Kindes.
Was die Organisation deiner Besuchskontakte anbetrifft, so musst du die schon selbst bewerkstelligen.
Wie lange ist denn eigentlich dein Kind schon in der Pflegefamilie?
Vieleicht magst auch mal etwas schreiben wollen, wie oft und wie lange sich bislang der Besuchskontakt erstreckte?
Ja es war verantwortungslos, aber vielleicht steckt da auch die Angst vor einer Rückführung hinter?
Wer soll denn da und warum Angst vor einer Rückführung haben?
Seitens der Pflegefamilie kann ich mir persönlich das überhaupt nicht vorstellen, eher schon seitens des Jugendamtes und diese Angst muß ja dann begründet werden bzw.sein.
Denn wie soll eine Rückführung vorbereitet werden, wenn soviele Kilometer Entfernung dazwischen liegen? Das wäre doch dann quasi unmöglich, oder sehe ich das falsch?
Die Rückführungsmodalitäten würde ich ja im Hilfeplangespräch mal ansprechen. Ich kann mir jedoch absolut im Moment nicht vorstellen, dass überhaupt eine komplette Rückführung seitens des Jugendamtes im Raum steht und dies eher nur dein als Mutter durchaus "berechtigter Wunsch" ist.
Über die Hintergründe schreibst du ja nichts weiter!

LG Persil
 

Hallo! Ich weiss nicht mehr weiter! Habe einen 3 Jährigen Sohn der in ner Pflegefamilie lebt, den ich aber auf jeden Fall wieder zurück haben möchte, denn ich hatte dem nicht freiwillig zugestimmt und die Sache läuft beim Oberlandesgericht, dauert aber noch etwas an. Nun ist die Pflegefamilie mit meinem Sohn 450km weit wegezogen und ich weiß nun echt nicht mehr wie ich da noch den Kontakt aufrechterhalten soll! Das Jugendamt, an den früheren Wohort in der Nähe ich auch lebe, hat noch das Sorgerecht für den Kleinen und hatte den Umzug einfach zugestimmt und einen eigenen Vorteil darin gesehen, sich die Kosten vom Hals zu schaffen.

Weiss echt nicht mehr weiter wie ich vorgehen soll!
Ich kann die Fahrkosten für die Besuchskontakte nicht aufbringen, da ich von meinen Hartz 4 einige Zahlungsverpflichtungen am Laufen habe, und auch noch welche dazu gekommen sind.
Kann ich darauf bestehen, das die Besuchskontakte nach wie vor beim alten Jugendamt stattfinden, soweit ich weiss hat das neue Jugendamt die Zuständigkeit bzw. den Fall noch nicht übernommen, die sagen das sie auf die Entscheidung vom Oberlandesgericht warten würden und auch nicht erkennen könnten, das die Grundlage gerechtfertig war, das die Unterbringung meines Kindes bei der Pflegefamilie von Dauer sei.


wenn das JA das sorgerecht hat,müssen sie dir die fahrt zu deinem Kind bezahlen,Meine zwei kinder leben jetzt seit 8 monaten in einem kinderdorf.Ich fahre immer von Frankfurt zum Bodensee,4-6 std.mit dem zug.
 
Ich weis sogar von Müttern, die soweit zu ihren Kids fahren (müssen)
die bekommen sogar eine Übernachtung bezahlt in einem günstigen Hotel.
Dann gibt es noch eine Mutter, die leider nur einmal im Jahr ihr Kind sehen darf.
Sie bekommt teures Hotel und Flug oder Zugticket bezahlt.
 

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