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Pflegegeld Unterhalt

lisamari

Neues Mitglied
Hallo,ich bin da etwas in der Klemme. Muss erst mal etwas zurück gehen ,allso ich Pflege seit 10 Jahren meine Schwester die an Ch erkrankt ist,sie hat eine Tochter von 12 Jahren die bei unserer andern Schwester lebt sie bekommt jeden Monat 200 Euro Unterhalt von ihrer kranken Mutter . Seit 2 Jahren pflege ich meine Schwester in meinem Haushalt da sie in Pflegestufe 3 rund um die Uhr betreut werden muss. Wir sind extra dafür noch mal Umgezogen eine größere Wohnung und alles ohne Hindernisse . Jetzt zu meinem Anliegen , seit ich mehr Pflegegeld für meine Schwester erhalte will meine andere Schwester mehr Unterhalt für das Kind,sie sagt das Pflegegeld wird zum Unterhalt als Einkommen gerechnet,Kann mir da jemand helfen, ich habe schon soviel Ausgaben und jetzt soll auch noch das Pflegegeld zum Unterhalt gezogen werden das find ich nicht richtig ich muss auch die Leute bezahlen die mir helfen und auch andere Sachen . Ich hoffe das mir jemand helfen kann,
 
Hallo,

das Pflegegeld gehört nicht zum Einkommen. Weder zu deinem noch zu dem deiner kranken Schwester.

Bewundernswert wie du dich so viele Jahre schon um ihre Pflege kümmerst.

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft.

Gemini
 
Pflegegeld ist KEIN unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen!

Das Pflegegeld EMPFÄNGT Deine kranke Schwester ,sie ist die "Berechtigte" -daran würde auch ein Betreuerstatus von Dir nichts ändern.
Als pflegende Angehörige kann sie das Pflegegeld voll oder teilweise an Dich weiterreichen--als "Entschädigung" für Deinen pflegerischen Aufwand.

Selbst Pflegestufe 3 ist da IMMER NOCH viel zu wenig--da eine berufliche Pflegekraft statt Deiner 24 Stunden nur "8Stunden" verantwortlich ist, viel höher -und immer noch unangemessen niedrig--vergütet wird etc.

Weder wird das Pflegegeld angerechnet bei ihr oder Dir ,noch mußt Du irgendjemandem "außerhalb" darüber Auskunft geben.

Mit Dir tauschen wird niemand wollen.
(Ging mir jedenfalls so ).

Ich hoffe,Du nimmst jährlich die 4 Wochen Pflegeurlaub in Anspruch?
Dies kannst Du AUCH ZU HAUSE---also: Du mußt nicht "wegfahren",sondern bestimmst nur z.B. eine Freundin/Nachbarin als "Ersatzpfleger" für diese Zeit...dieser macht dann "Verhinderungspflege" während Deines Urlaubs.

Der Ersatzpfleger,wenn es ein LAIENPFLEGER Freund/Nachbar/nichtnaher (!) Angehöriger ist, darf 1510 Eu für die 4 Wochen erbitten und sich aushändigen lassen,

wichtig ist eine Quittung (1510 Euro erhalten für Verhinderungspflege Pflegestufe 3 bei Frau XYZ durch Frau TTT vom Tag XX bis Tag YY. Datum,Unterschrift.

Die Pflegekasse erstattet dann auf Antrag diesen Betrag abzüglich des sonst gezahlten Pflegegeldes (685 Eu) .

Nachlesen kannst Du das hier(click drauf!).

Bist Du bei rentenrechtlich als Pflegeperson gemeldet?

Auch über "Leistungen bei eingeschränkter Sozialkompetenz" und
Persönlichen Bedarf solltest Du Dich beraten lassen!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Richtig ist,daß ein Kind Unterhalt braucht.
Hier aber ist niemand leistungsfähig.

Meines Erachtens braucht Deine Schwester ihr Einkommen für sich selbst?!

Wer hat den Unterhalt denn festgelegt?
Wurde der durch ein Familiengericht überprüft?
Der Mutter ist ein FREIBETRAG zu belassen!

Das Kind hatte ggf.Anspruch auf Unterhaltsvorschuß--bis zum 12.Lj.hätte man das bekommen können (maximal 6 Jahre),jetzt zählt es in die Bedarfsgemeinschaft der Pflegemutter-- selbige kann bei Wohngeld,ALG2 ,Sozialgeld das Kind mit angeben.
Auch Kindergeldzuschlag kommt in Frage!

Was zahlt der Vater des Kindes?
Er stünde zuerst in der Pflicht,wenn er gesund u.arbeitsfähig ist!

Ab dem 15.Lj hat das Kind einen eigenen Sozialhilfeanspruch.
Hier wissen etlich user auch,wieviel die Pflegemutter vom JA bekommt--als Aufwandsentschädigung fürs "fremdes Kind betreuen".

Ihr seid als Familie hart geprüft--aber wichtig ist,daß die Helfer sich nicht gegenseitig bekriegen,sondern zusammenhalten,zusammenarbeiten!

Immerhin teilt Ihr Euch in die Aufgaben,was bei mir nie stattfand.

Gruß!
Micky
 
AW: Pflegegeld ist KEIN unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen!

Das Pflegegeld EMPFÄNGT Deine kranke Schwester ,sie ist die "Berechtigte" -daran würde auch ein Betreuerstatus von Dir nichts ändern.
Als pflegende Angehörige kann sie das Pflegegeld voll oder teilweise an Dich weiterreichen--als "Entschädigung" für Deinen pflegerischen Aufwand.

Selbst Pflegestufe 3 ist da IMMER NOCH viel zu wenig--da eine berufliche Pflegekraft statt Deiner 24 Stunden nur "8Stunden" verantwortlich ist, viel höher -und immer noch unangemessen niedrig--vergütet wird etc.

Weder wird das Pflegegeld angerechnet bei ihr oder Dir ,noch mußt Du irgendjemandem "außerhalb" darüber Auskunft geben.

Mit Dir tauschen wird niemand wollen.
(Ging mir jedenfalls so ).

Ich hoffe,Du nimmst jährlich die 4 Wochen Pflegeurlaub in Anspruch?
Dies kannst Du AUCH ZU HAUSE---also: Du mußt nicht "wegfahren",sondern bestimmst nur z.B. eine Freundin/Nachbarin als "Ersatzpfleger" für diese Zeit...dieser macht dann "Verhinderungspflege" während Deines Urlaubs.

Der Ersatzpfleger,wenn es ein LAIENPFLEGER Freund/Nachbar/nichtnaher (!) Angehöriger ist, darf 1510 Eu für die 4 Wochen erbitten und sich aushändigen lassen,

wichtig ist eine Quittung (1510 Euro erhalten für Verhinderungspflege Pflegestufe 3 bei Frau XYZ durch Frau TTT vom Tag XX bis Tag YY. Datum,Unterschrift.

Die Pflegekasse erstattet dann auf Antrag diesen Betrag abzüglich des sonst gezahlten Pflegegeldes (685 Eu) .

Nachlesen kannst Du das hier(click drauf!).

Bist Du bei rentenrechtlich als Pflegeperson gemeldet?

Auch über "Leistungen bei eingeschränkter Sozialkompetenz" und
Persönlichen Bedarf solltest Du Dich beraten lassen!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Richtig ist,daß ein Kind Unterhalt braucht.
Hier aber ist niemand leistungsfähig.

Meines Erachtens braucht Deine Schwester ihr Einkommen für sich selbst?!

Wer hat den Unterhalt denn festgelegt?
Wurde der durch ein Familiengericht überprüft?
Der Mutter ist ein FREIBETRAG zu belassen!

Das Kind hatte ggf.Anspruch auf Unterhaltsvorschuß--bis zum 12.Lj.hätte man das bekommen können (maximal 6 Jahre),jetzt zählt es in die Bedarfsgemeinschaft der Pflegemutter-- selbige kann bei Wohngeld,ALG2 ,Sozialgeld das Kind mit angeben.
Auch Kindergeldzuschlag kommt in Frage!

Was zahlt der Vater des Kindes?
Er stünde zuerst in der Pflicht,wenn er gesund u.arbeitsfähig ist!

Ab dem 15.Lj hat das Kind einen eigenen Sozialhilfeanspruch.
Hier wissen etlich user auch,wieviel die Pflegemutter vom JA bekommt--als Aufwandsentschädigung fürs "fremdes Kind betreuen".

Ihr seid als Familie hart geprüft--aber wichtig ist,daß die Helfer sich nicht gegenseitig bekriegen,sondern zusammenhalten,zusammenarbeiten!

Immerhin teilt Ihr Euch in die Aufgaben,was bei mir nie stattfand.

Gruß!
Micky
Hallo Micky,ich Danke Dir füe die schnelle Antwort,meine Schwester bekommt Eu Rente dafon zahl ich jeden Monat den Unterhalt für ihre tochter,was ja auch Ok ist ,meine andere sSchwester wo das Kind lebt bekommt auch Unterhalt vom Kindesvater und Kindergeld vom Statt für die Kleine .Es ist zur Zeit ein Machtkampf ,mein Schwester denkt ich mach mir ein schönes Leben mit dem Pflegegeld ,ich könnte mir ehrlich gesagt was anderes vorstellen als dieses Leben ,aberwie es nun mal so ist, ich hab meiner kranken Schwester versprochen sie zu Pflegen bis zum bitteren Ende,und ich soge Dir es ist alles andere als leicht .Also noch mal Danke für Deine schnelle Antwort .Lg Karin
 
Hallo,

das Pflegegeld gehört nicht zum Einkommen. Weder zu deinem noch zu dem deiner kranken Schwester.

Bewundernswert wie du dich so viele Jahre schon um ihre Pflege kümmerst.

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft.

Gemini
Hallo Gemini,danke für die schnelle Antwort ,da fällt mir ja ein Stein vom Herzen das es nicht so ist wie meine Schwester behauptet,und danke für die lieben Worte. Lg Karin
 
Fragt sich, ob deine pflegebedürftige schwester überhaupt zur zahlung des Unterhalts herangezogen werden kann. Habt ihr das mal ausrechnen lassen vom JA?
Wenn deine andere Schwester auch noch Unterhalt vom Vater plus Kindergeld (was zur Hälfte beim Unterhalt angerechnet wird) bekommt und noch 200 €, finde ich das echt viel.
Klar brauchen Kinder Geld, aber deine Schwester bekommt sicher keine große EU Rente. Lass dich nbicht von deiner Schwester einschüchtern, ich würde nur das zahlen, was sie auch muss, mehr nicht.
 
Wenn es wirklich richtig böse und heftig zugeht,würde ich an Deiner Stelle mal beim JA fragen,wie die Sachlage ist--
mit EU-Rente dürfte echt GAR KEINE Unterhaltspflicht bestehen ?!

Denn:sie kann Zusatzbedarf geltend machen bei dieser Krankheit.


Außerdem--- ich vermute mal stark,die kindbetreuende Schwester hat noch als "Pflegemutter"
dadurch Einkünfte?!

Also steht diese mit Kind keineswegs schlechter da,als es bei EIGENEM KIND wäre.
Und--ihre Nichte ist ja kein Kleinkind sondern Sechstklässlerin?!
Sie kann also berufstätig sein.

Was Du bestimmt kaum kannst ?
 
Wenn es wirklich richtig böse und heftig zugeht,würde ich an Deiner Stelle mal beim JA fragen,wie die Sachlage ist--
mit EU-Rente dürfte echt GAR KEINE Unterhaltspflicht bestehen ?!

Denn:sie kann Zusatzbedarf geltend machen bei dieser Krankheit.


Außerdem--- ich vermute mal stark,die kindbetreuende Schwester hat noch als "Pflegemutter"
dadurch Einkünfte?!

Also steht diese mit Kind keineswegs schlechter da,als es bei EIGENEM KIND wäre.
Und--ihre Nichte ist ja kein Kleinkind sondern Sechstklässlerin?!
Sie kann also berufstätig sein.

Was Du bestimmt kaum kannst ?
Ja,sie geht arbeiten, sie hat 520Euro für das Kind im Monat und ihr Einkommen.Meine Schwester hat EU Rente 970 Eoro netto und das Pflegegeld . Ich habe vor 4 Jahren meine Arbeit aufgegeben damit ich meine Schwester pflegen kann. Ich glaub auch wenn es hart auf hart kommt werd ich das von Anwald klären lassen. Ich hab garnicht die Nerven mehr für diese Auseinandersetzung immer gibt es Streit ums Geld ,das ist ebend Familie die kann man sich nicht aussuchen Freunde aber immer .Lg Karin
 
Hallo lisamari,

wenn man davon ausgeht, dass deine kranke Schwester keine anderen Einkünfte hat, als die EU Rente, dann muss sie lediglich die 200 € zahlen (970 € Rente – 770 € Selbstbehalt). Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist schon so, dass die Barunterhaltspflicht nicht davon abhängt, ob der U-Pflichtige erwerbsfähig oder erwerbsunfähig ist. Es geht nur darum, ob er aufgrund seiner Einkünfte in der Lage ist, die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Ein EU Rentner könnte ja auch zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder so haben.

Sollte deine andere Schwester nochmals Ansprüche stellen, dann sage ihr, sie soll sich einen vollstreckbaren Titel holen.

Wieso muss denn der Vater so wenig Unterhalt bezahlen?

Du schreibst, für die Kleine erhält sie 520 €.
Davon 200 € von deiner Schwester, 184 € Kindergeld. Dann blieben nur 134 € Unterhalt vom Vater.

Darf ich fragen, für welche Krankheit die Abkürzung Ch steht.

Lass dich nicht unterkriegen.

Viele Grüße
Gemini
 
Hallo lisamari,

wenn man davon ausgeht, dass deine kranke Schwester keine anderen Einkünfte hat, als die EU Rente, dann muss sie lediglich die 200 € zahlen (970 € Rente – 770 € Selbstbehalt). Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist schon so, dass die Barunterhaltspflicht nicht davon abhängt, ob der U-Pflichtige erwerbsfähig oder erwerbsunfähig ist. Es geht nur darum, ob er aufgrund seiner Einkünfte in der Lage ist, die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Ein EU Rentner könnte ja auch zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder so haben.

Sollte deine andere Schwester nochmals Ansprüche stellen, dann sage ihr, sie soll sich einen vollstreckbaren Titel holen.

Wieso muss denn der Vater so wenig Unterhalt bezahlen?

Du schreibst, für die Kleine erhält sie 520 €.
Davon 200 € von deiner Schwester, 184 € Kindergeld. Dann blieben nur 134 € Unterhalt vom Vater.

Darf ich fragen, für welche Krankheit die Abkürzung Ch steht.

Lass dich nicht unterkriegen.

Viele Grüße
Gemini
Hallo,Gemini, Die krankheit heist Corea Huntington ist eine schwere Nervenkrankheit unheilbar. Du hast recht der Vater zahlt blos 135 Eoro warum weiß ich leider auch nicht ,hat warscheinlich nicht mehr. Den Unterhalt von 200 Eoro den meine kranke Schwester zahlt ist ja auch ok ,die kleine braucht ja auch was zum, leben aber das sie jetzt noch an das Pflegegeld ran will ist unverständlich .Na ja ich lass die sache jetzt auf mich zu kommen und werde dann einen Anwald einschalten. Lg
 

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