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Pfleger schalmpt! wer bezahlt bestattungskosten??

ABIM

Mitglied
ich habe eine nachbarin (gehabt)!

da aber eine pflegerin (weiß nicht warum) 2 tabletten gegeben hat (obwohl sie nur eine geben durfte) ist bei meiner nachbarin der magen geplatzt und sie musste ins krankenhaus!!!

sie lag 2 - 3 tage im intensiv und verstarb erst gestern abend!!!

aber die eltern leben in der karibik (französische insel) und die mutter möchte unbedingt die leiche ihres tochters, aber sie kann es sich nicht leisten die verstorbene in ihr heimatland zu bringen!!!


helft mir bitte???

muss nicht der pflegedienst dafür aufkommen??

denn es ist ja nach deren schlampereien passiert??

bitte um antworten!!!
 

Missis

Aktives Mitglied
Statt sich zu sorgen, wer die Überführungskosten der Leiche übernimmt, sollte sich erstmal darum gekümmert werden, wie die Leiche "entstanden" ist. Woher ist bekannt, dass Medikamente überdosiert wurden? Gibt es Zeugen dafür? Ist diagnostiziert worden, dass der Magendurchbruch von der Überdosierung herrührte?
Ich will nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, aber wenn tatsächlich die Überdosierung für den Tod ursächlich war, würde ich die Staatsanwaltschaft einschalten.
 

Missis

Aktives Mitglied
Dann erstatte Anzeige bei der STA, wenn das Krankenhaus das nicht schon getan hat.

Ohne rechtliche Handhabe an den Pflegedienst herantreten bezüglich der Überführungskosten bringt eh nix, die werden den Angehörigen eins husten. Solche Ansprüche werden wohl nur zivilrechtlich durchzusetzen sein, bei erwiesener Schuld.
 
G

Gast

Gast
Tut mir leid. Das ganze glaube ich nicht. Ärzte werden mit Sicherheit nicht herumerzählen, dass jemand auf Grund einer Überdosierung einen Magendurchbruch erlitten hat. Die unterliegen der Schweigepflicht. Haben sie entsprechende Zweifel, haben sie mit Sicherheit - bevor sie es Nachbarn erzählt haben - der Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Ob der Patient wirklich daran gestorben ist, kann man eindeutig nur durch eine Autopsie klären !!!

An den Überfüheungskosten wird sich deshalb aber nichts ändern. Wenn die Eltern die Leiche nach Übersee transportiert haben wollen, müssen sie es schon selbst finanzieren.
 

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