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Pflicht des Schülers?

G

Gast

Gast
Hallo!

Mache eine Kosmetikausbildung in einer öffentlichen Schule (nicht private Schule).
In NRW.
Wir haben nun Praxisunterricht, abends von 18 bis 21 Uhr.
Die Schule verlangt nun, dass wir ein Model (Bzw. eine weibliche Person) mit zum Unterricht nehmen, um an dieser Person kosmetische Arbeiten durchführen zu können.
Darf die Schule das verlangen, dass wir eine Person mitbringen müssen?
Also, die Person soll von mir zur Verfügung gestellt werden, und nicht von der Schule.
Was ist, wenn ich keine Person zur Verfügung stellen kann?
Darauf antwortet die Lehrerin: Falls einer eine Person nicht mitbringen kann, kann die Person nicht arbeiten und bekommt dafür eine 6.
Darf die Lehrerin das?
Falls ich nicht verpflichtet bin, eine Person mitnehmen zu müssen, wie kann ich das der Schule erklären, so dass die Schule das auch versteht und mir keine 6 gibt?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
 

Kelvin

Mitglied
mh, woran liegt es denn, dass Du keine Person mitbringen kannst, kennst Du niemanden oder erklärt sich niemand bereit, mitzukommen?
Wenn es das 2. ist, dann frage paar Leute, mach Dir "hab-keine-Zeit/Interesse-Liste" und gebe sie ab. Wenn Du dennoch eine 6 bekommen solltest, spreche mit dem Direktor darüber. Denn was kannst Du dafür, wenn niemand Lust/Zeit hat?

Vielleicht kennt auch einer der Mitschüler 2 Personen. Sodass sie Dir eine Person "ausborgen" kann. (Au man..... das wir hier von Menschen sprechen, möchte ich noch einmal betonen!)

Mehr fällt mir auch nicht ein.
Außer eben noch auf der Straße rumfragen, ob jemand Lust und Zeit hat, sich umgestalten zu lassen, in der Zeit von 18 bis irgendwann.
Schade, dass die Männerwahl bereits ausfällt.

Obwohl... paar Zöpfe und fertig :rolleyes:
Ich drück Dir die Daumen, dass Du eine Begleitung zum Unterricht erfährst.
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Gast!

Hallo!

Mache eine Kosmetikausbildung in einer öffentlichen Schule (nicht private Schule).
In NRW.
Wir haben nun Praxisunterricht, abends von 18 bis 21 Uhr.
Die Schule verlangt nun, dass wir ein Model (Bzw. eine weibliche Person) mit zum Unterricht nehmen, um an dieser Person kosmetische Arbeiten durchführen zu können.
Darf die Schule das verlangen, dass wir eine Person mitbringen müssen?
Also, die Person soll von mir zur Verfügung gestellt werden, und nicht von der Schule.
Was ist, wenn ich keine Person zur Verfügung stellen kann?
Darauf antwortet die Lehrerin: Falls einer eine Person nicht mitbringen kann, kann die Person nicht arbeiten und bekommt dafür eine 6.
Darf die Lehrerin das?
Falls ich nicht verpflichtet bin, eine Person mitnehmen zu müssen, wie kann ich das der Schule erklären, so dass die Schule das auch versteht und mir keine 6 gibt?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Ich weiß nicht, ob eine derartige Pflicht für Dich besteht. Ich glaube nicht, dass Du dazu verpflichtet bist. Mich würde sehr interessieren, wie die Sache weiter geht. Möglicherweise solltest Du schnellstmöglich den Kontakt zum Klassenlehrer, zur Schulpflegschaftsvorsitzenden, dem Direktor etc. suchen (in dieser Reihenfolge). Vielleicht gibt es auch spezielle Foren im Internet zu Fragen des Schulrechts.
 
P

Pyra

Gast
Du könntest jedoch zu erst versuchen durch Zeitung oder Internet jamenden zu finden,es gibt sicher viele Leute,so wie ich,die an nem neuen gratis styling nichts zu nörgeln hätten.Versuch dein Glück einfach mal.

Viel Erfolg
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Der besagte Tag...

Hallo, und danke für die Antworten!

So, der besagte Tag war am Donnerstag. Ich habe der Lehrerin erzählt, dass ich keine Person zur Verfügung stellen konnte. Mit Erklären, dass ich dazu nicht verpflichted sei oder dass meine Befragten keine Lust oder Zeit hatten, hat sie es verstanden und mir keine 6 gegeben. Zudem hat sie noch gesagt, dass sie für den nächsten Donnerstag versucht, eine von sich gestellte Person mir zur Verfügung zu stellen, aber dass ich trotzdem weiterhin versuchen soll, eine Person selbst zu finden.
Die kosmetischen Arbeiten an der Person finden alle vierzen Tage am Donnerstag statt. So habe ich jetzt knapp zwei Wochen Zeit, eine Person zu finden.
Zu der ersten Person, die mir geantwortet hat, möchte ich sagen: Ich kann von mir nur schwer eine Person mitnehmen, da 1. ich für diese Ausbildung extra hier hergezogen bin und meine Familie und Verwandten von weit außerhalb kommen und 2. meine Freundinnen auch diese Ausbildung machen. Ich kann leider schlecht eine meiner Freundinnen mitnehmen, die selbst das Problem hat.
Also bleibt mir nur die Möglichkeit, entweder fremde Leute auf der Straße anzusprechen oder wie die dritte Person, die mir geantwortet hat, mitteilt, in der Zeitung oder im Internet nachzuschauen.
In diesen knapp zwei Wochen werde ich es versuchen, eine Person zu finden. Zum Glück hat mir die Lehrerin auch gesagt, sofern ich keine finde, dass sie mir dann eine zur Verfügung stellt.
Ich bin glücklich, dass alles gut abgelaufen ist.
Ich bedanke mich noch recht herzlich für eure Antworten.

Ist das Anmelden hier kostenlos? Falls ja, dann werde ich mich mal hier anmelden, um nicht als Gast sprechen zu müssen.

Schöne Grüße,
Gast
 

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