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Gast
Gast
Hallo!
Mache eine Kosmetikausbildung in einer öffentlichen Schule (nicht private Schule).
In NRW.
Wir haben nun Praxisunterricht, abends von 18 bis 21 Uhr.
Die Schule verlangt nun, dass wir ein Model (Bzw. eine weibliche Person) mit zum Unterricht nehmen, um an dieser Person kosmetische Arbeiten durchführen zu können.
Darf die Schule das verlangen, dass wir eine Person mitbringen müssen?
Also, die Person soll von mir zur Verfügung gestellt werden, und nicht von der Schule.
Was ist, wenn ich keine Person zur Verfügung stellen kann?
Darauf antwortet die Lehrerin: Falls einer eine Person nicht mitbringen kann, kann die Person nicht arbeiten und bekommt dafür eine 6.
Darf die Lehrerin das?
Falls ich nicht verpflichtet bin, eine Person mitnehmen zu müssen, wie kann ich das der Schule erklären, so dass die Schule das auch versteht und mir keine 6 gibt?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Mache eine Kosmetikausbildung in einer öffentlichen Schule (nicht private Schule).
In NRW.
Wir haben nun Praxisunterricht, abends von 18 bis 21 Uhr.
Die Schule verlangt nun, dass wir ein Model (Bzw. eine weibliche Person) mit zum Unterricht nehmen, um an dieser Person kosmetische Arbeiten durchführen zu können.
Darf die Schule das verlangen, dass wir eine Person mitbringen müssen?
Also, die Person soll von mir zur Verfügung gestellt werden, und nicht von der Schule.
Was ist, wenn ich keine Person zur Verfügung stellen kann?
Darauf antwortet die Lehrerin: Falls einer eine Person nicht mitbringen kann, kann die Person nicht arbeiten und bekommt dafür eine 6.
Darf die Lehrerin das?
Falls ich nicht verpflichtet bin, eine Person mitnehmen zu müssen, wie kann ich das der Schule erklären, so dass die Schule das auch versteht und mir keine 6 gibt?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß