Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Renasia

Aktives Mitglied
Am besten schaust du ob es bei euch eine erwerbslosenberatung gibt, die können dir weiter He=gen.
Dann man geht nie, nie, nie alleine zum Jc!!! Du hast das Recht auf Beistand.
Und lass dir jedes Teil was du einreichst quittiere; bzw send es nachw3islich ab ( bei mir hat man sogar behau0tet ich hätte Papiere nicht eingereicht, obwohl ich n Sendebestätigung per Fax hatte)
Sobald dir n Bescheid in Haus flattert oder schriftlich unterstellt wird das ihr eine Bg seid, legst du bitte schriftlich Widerspruch ein.
Das du gar kein Geld mehr bekommen würdest glaub Ichsucht, oder verdient dein Freund so gut?
Er müsste dann ja quasi deinen Teil der Miete ( ich rechne fiktiv mal 300€),plus dein alg2 ( ca 400€); plus deine kk Beiträge ( ca 150€) verdienen. Das sind 850€. Dann seinen mietanteil (300€); sein alg2 (ca 400€); plus selbstbehalt ( beoi 1.100€ Einkommen, wären das 150€). Bei diesen Zahlenbeispiel müsste dein Fre7nd ein Einkommen von 1.600€ haben.
Und desweiteren es gibt evtl. Auch andere staatliche Hilfen wie Wohngeld.
Es gibt im übrigen auch die Mö&lichkeit das das jc nur die Krankenkasse u so übernimmt hatten wir damals mal.
Ps. Ich send dir noch ne pn.
 
Z

Zenny

Gast
Also so viel ich weiß, ist das ganze so geregelt, dass man ein Jahr auf Probe zusammen leben darf.

So müsste der Partner mit Arbeit nicht sofort für den anderen aufkommen und es wird beiden eine Zeit gegeben, in denen sie selbst sehen können , ob sie wirklich "zusammen gehören". Macht ja auch Sinn, dass man erst nach einem Jahr davon ausgehen kann, dass beide evtl. länger zusammen sind.

Zudem wird dem Partner mit Hartz4 auch noch eine gerechte Frist von einem Jahr geboten, indem er sich um einen Job bemühen kann, damit er eben nicht auf den Kosten des Partners weiterlebt. Denen ist schon bewusst, dass du das Hartz4 benötigst und dein Freund euch nicht zwei alleine finanzieren kann, da sind deine Nachweise ersteinmal egal.

Immerhin denken die sich wahrscheinlich, dass sie dir mit einem "freien Jahr" genug Zeit für einen Job gegeben haben. Hast du Bis dahin keinen seid ihr laut Gesetz eben eine Einstehensgemeinschaft, dass weiß man vorher und hätte sich vorher drum kümmern können.

Deine einzige Chance wäre evtl. eine Bescheinigung dafür, dass du aufgrund deiner Psyche momentan nicht arbeitsfähig bist und du deswegen nicht arbeiten kannst, aber selbst dann VERMUTE ich, dass dein Hartz4 Satz weniger werden würde. Sollte dein Psychologe aber keinen Bedarf sehen, dich für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig zu schreiben bleibt dir nur noch die schnelle Jobsuche.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/partner-zusammenziehen/

https://www.hartz4.de/partner-zusammenziehen/


Edit: Ihr beide seid ein Paar, damit seid ihr auch eine Einstehensgemeinschaft und keine einfache WG, ihr schlaft wahrscheinlich auch in einem Bett, dass ganze abzustreiten wäre Betrug und spätestens bei einer Kontrolle würde Alles auffliegen und richtig Ärger geben.

Das fände ich wirklich unter aller Sau, viele Hartz4 Empfänger dürfen sich die dümmsten Klischees anhören und ihr macht es denen mit so einer Aktion nicht einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:

Renasia

Aktives Mitglied
Ach Rita, war gerade noch in dem anderen Forum unterwegs, was die §b mit dir mache ist echt unter aller Sau, v.a die dumm dreiste Lüge dein Freund m+Site auch für d8ch aufkommen, wenn du ausziehen würdest.....
Ich selber habe ca 10 j mit meinem ex zusammen gewohnt, mit gemeinsamer Tochter, ich musss leider aufstocken! Trotz tz-stelle u minijob, u er arb3itet Vollzeit.trotzdem muss/ musste er nie einen Cent für mich zahlen, es gibt ganz wenig Fälle wo der Freund für dich zahlen müsste ( zb evtl . Wenn ihr ein kind unter hättet).Er sollte lediglich Unterhalt fürs Kind zahlen , und da er nur n Bruchteil zählte sollte ich nach dem neuen Geset dann auch UVG ( seit 17) beantragen.
Frag doch beim nächsten mal bitte bei so was nach der gesetzl. Grundlage, sie soll dir zeigen wo es steht.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Für das JC spielt aber keine Rolle was du mal wo gelesen hast die wollen und müssen Kosten senken also werden die auch alles daran setzen dies zu tun demzufolge werden die euch immer Logischer Weise unterstellen das ihr Gemeinschaftlich wirtschaftet.

Und so viel ich weis muss dein WG- Partner seine Kontoauszüge mit abgeben ungeachtet dessen ob er für dich aufkommen will oder nicht. Das Amt will damit eure Bedürftigkeit überprüfen ( könnte doch sein das er irgendwo noch Vermögen hat) wenn er dies nicht macht bekommst du kein Geld weil das Amt unterstellt das er finanziell so gestellt ist das er dich Versorgen kann ob er das nun will oder nicht ist dem Amt erstmal vollkommen Wurst.

Als Bedarfsgemeinschaft macht man immer "Nasse" weil man nämlich nur 90% des vollen Satzes bekommt warum das so ist weis ich nicht aber bei den knappen Bezügen merkt man das schon.

Das du nie allein dahin gehen solltest wurde dir ja schon gesagt und dann sehe ich Ehrlich nur einen Ausweg aus der Misere-.. und verstehe auch nicht warum man sich solch einen Hickhack überhaupt antut.. zieht doch beide in eine eigene Wohnung so ist das leidige Problem auch vom Tisch kostet den JC jedoch mehr aber das ist in dem Fall egal und das soll auch nicht euer Problem sein.

Und wenn du wegen deines psych. Zustandes in Behandlung bist dann gehe bitte so schnell wie möglich zu dem Sozial Psychiatrischen Dienst und bitte dort um Beistand die kommen mit dir auch mit aufs Amt und das hilft das der Sachbearbeiter dort kleinere Brötchen backt.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Z

Zenny

Gast
Ich verstehe deine Aufregung nicht TE, ihr seid ein Paar, also auch eine "VuE". Solltest du das Gegenteil wie auch immer beweisen, also das ihr nur eine WG aber keine Lebenspartnerschaft seid, wäre das doch Betrug oder habe ich dich irgendwo falsch verstanden?!

Desweiteren, wenn dich der Psychologe aus psychischen Gründen, oder dein Arzt aus physischen Gründen arbeitsunfähig schreiben kann ist doch alles im Lot und du hast Zeit an deiner Psyche zu arbeiten.

Sieht es dein Arzt oder Psychologe nicht so, bist du de facto auch nicht arbeitsunfähig und kannst auch arbeiten gehen. Aus diesem Grund würde ich erst einmal mit deinem Psychologen reden, der weiß um deine Psyche besser Bescheid als wir hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

lilawelt

Aktives Mitglied
ich habe das leider noch nicht so richtig verstanden.
bist du wegen deines freundes dahin gezogen?
also 2016? aber ohne einen job?
was hast du den gelernt? gibt es in dem umkreis auch was für dich.
bist du berufseinsteigerin?
eigentlich würde ich es wirklich so handhaben das ihr dann eine wg seit.
also ich wohne tatsächlich in einer wg und da hatte ich auch den antrag wo ich alle
auflisten sollte. habe ich aber auch der sacharbeiterin so erklärt und ich hatte meinen eigenen mietvertrag.
schließlich beantrage ich nur hilfe. hast du den namen genannt von deinem freund.
und hast du einen mietvertrag?
das so was belastet ist verständlich. und meine lieben, ja ansich sag ich auch sollte es als paar gesehen werden, aber hier ist ein paar erst frisch und auch sehr klar alles zu trennen. und dein freund hatte ja zeit zu reagieren, will er nicht muss man akzeptieren. aber dann würde ich schauen, ob ich nicht dann lügen würde und sagen, dass man sich getrennt hat und jetzt halt kein paar ist.
aber beruflich kannst du da was finden?
 
Z

Zenny

Gast
Ich hab hier eigentlich auf Hilfe gehofft was ich tun kann und keine Lust mir hier Betrug unterstellen zu lassen.
Angenommen das Jobcenter geht davon aus wir sind eine VuE. Mein Freund händigt mir seine Unterlagen zur Vorlage dort nicht aus oder wird selbst aufgefordert diese dort vorzulegen und macht es nicht, weil ich dort Leistungen beantragt habe und nicht er. Jobcenter kann meinen Antrag deswegen nicht bearbeiten. Ich erhalte kein Geld mehr, habe keine Krankenversicherung und mein Freund setzt mich vor die Tür, weil er mich nicht umsonst wohnen lässt geschweige denn meinen Lebensunterhalt finanzieren will. Nebenbei häufe ich dann Schulden an. Was dann? Pech gehabt oder wie? Hier eine angemessene Wohnung zu finden ist fast unmöglich und wenn ich in dieser Wohnung nicht bleiben kann, muss er sich auch nach einer anderen umsehen, weil sie ihm allein zu teuer ist. Abgesehen davon bin ich nicht in ein anderes Bundesland gezogen um irgendwo hier allein zu wohnen. Psychisch tut es mir auch nicht gut.
Wenn er nicht für mich einstehen will und sein Einkommen und Vermögen an erster Stelle und ausschließlich für seinen Lebensunterhalt und Bedürfnisse nutzt, was soll ich tun? Ihn auf Unterhalt verklagen? Wäre ziemlich lustig, weil es da gar keine rechtliche Grundlage gibt...
Eine Vue besteht nur, wenn gemeinsam aus einem Topf gewirtschaftet wird und der gegenseitige Wille besteht füreinander einzustehen und das war von anfang an nicht der Fall.



Ich verzichte gerne auf weitere Antworten und hab keine Lust mir weiter irgendwas unterstellen zu lassen.
Suche mir andere Möglichkeiten auf Hilfe....
Wie oft denn noch:

Wenn du psychisch so labil bist, dann lass dir das doch bescheinigen, wo ist das Problem?! Dann wärst du erst einmal aus dem Schneider. Dir unterstellt hier niemand einen Betrug, aber ihr SEID ein Paar, also SEID ihr auch eine VuE. WÜRDEST du etwas anderes behaupten, dann wäre es Betrug. WÜRDE Heißt nicht, dass du das tust. Ist die Deutsche Sprache wirklich so kompliziert, dass man diesen feinen Unterschied nicht erkennt.

Bescheinigt dir aber niemand, weder Arzt noch Psychologe eine Arbeitsunfähigkeit, dann kannst du auch arbeiten gehen und suchst dir einen Job, wie abertausende/millionen es auch jeden Tag tun.

Du tust ja so, als würde das JC so etwas über Nacht entscheiden. Die Ansage vor einem Jahr war doch klipp und klar, dass ihr ein Jahr Frist bekommt und du danach dir einen Job suchen musst. Damit habt ihr schon mehr bekommen, als viele andere. Wenn ihr die Zeit nicht genutzt habt um euch zu informieren, kann das JC auch erst einmal nichts dafür.

Also hättest du dir einen Job suchen können oder dich eben um eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit kümmern müssen. Beides kannst du aber immer noch tun. Ich erkläre dir hier nur die Fakten, mehr nicht.

Also zum Xten-Mal:

Du kannst bescheinigen, dass du nicht arbeiten kannst? Super, dann bist du fein raus.
Arzt und Psychologe denken, dass du doch arbeiten kannst? Dann geh arbeiten.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
J Probleme mit Geld Finanzen 29
BMax Probleme mit Bürgergeld / Bedarfsgemeinschaft Finanzen 15
L Probleme Geld...... Finanzen 137

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben