AW: Hilfe! Meine "Familie" macht mich fertig
Hallo,Kleine(Du bist doch eine "SIE"?)
da Du erst 14 bist,geht das mit dem Alleinleben rechtlich wohl noch nicht.Ausweg wäre: Tante/Oma...mit 18+..also :ein Erwachsener,der für Dich
zeitweise "Pflegschaft"übernimmt.Bis Du 18 bist,braucht man halt die Zustimmung vom (derzeit noch...)Sorgeberechtigten oder vom Vormundschaftsgericht(die beauftragen dann oft das Jugendamt...geht aber IMMER !!! über Gericht.JA hat keine generellen Rechte,wie oft behauptet...)
d.h.wenn das Sorgerecht geändert werden soll....
Zuerst mal: ANGST... Du kannst OHNE ANGABE von Name anonym zum Kindernotdienst.Die MÜSSEN Dir Obdach geben.Auch Caritas...etc.---da steht sicher auf der Hauptseite was von "Kindenotnummer".
Gibt auch extra anonyme Zuflucht für mißhandelte Mädchen in einigen Städten.
Das Jugendamt vieler Städte hat Notwohnungen.Der offizielle Weg ist :die informieren Deine Mutter,daß Du in Sicherheit bist(sonst macht die Anzeige b.Polizei wg.vermißt...(sagen aber NICHT ,wo genau!!!)
Dann gibt es Gespräche...soll versucht werden,gütliche Einigung zu finden.Die Mutter muß(solange noch sorgeberechtigt) zustimmen zu Wohnen in betreuter WG/Heim/bei Verwandten.
Da Dein Freund erst 16 ist,geht das nur,z.B.,wenn dessen Eltern für Dich Wohnraum/Versorgung übernehmen.
Wenn Du mißhandelt wirst,kannst/solltest Du das anzeigen.Du kannst zu einer Anwältin gehen.Die kann auch(statt J.A.!!!) die vorläufige Sorge f.Dich beantragen etc.
Alle Institutionen sind eigentlich zur Wahrung der Anonymität verpflichtet.Gegen Deinen ausdrücklichen Willen darfst Du auch nicht wieder nach Hause gebracht werden.Nimm also am besten eine erwachsene Person Deines Vertrauens(Lehrerin/Nachbarin?) mit zu den Gesprächen b.Jugendamt etc.
Bedenke aber: nur wegen Meinungsverschiedenheiten mit der Mutter gibts kein anderes zuhause.Bevor Du gefrustet Dir (evl.---das gibts auch...!)
was erfindest,bedenke: Du bist mit 14 strafmündig...KEINE VORTÄUSCHUNG einer Straftat,keine VERLEUMDUNG...
Wenn Gründe vorliegen für Deine Angst,so mußt Du das nicht beweisen.
Das stellt sich fast immer im Gespräch zw.Eltern/Vormundschaftsgericht raus,ob was dran ist...immerhin ist das strafbar: Gewalt an Schutzbefohlenen...
Mit 16 kannst Du mit Einverständnis der Eltern(!) allein wohnen.
In jedem Bundesland gelten möglicherweise andere Gesetz.Deshalb...und weil hier keine Juristen sitzen..ist das nur ein erster Hilfsversuch.
Sag uns mehr,konkreteres.
Laß Dir helfen!
gruß!
Micky