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Probleme mit der Verwandtschaftspflege - Jugendamt und andere Ämter H I L F E !!

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Hallo, ich bin eine 27 Jährige Mutter und weiß gerade nicht mehr weiter!!

Um kurz zu schreiben um was es geht:

Mein Sohn ( jetzt 10 Jahre ) wurde damals in ein Heim gesteckt, da das JA der Meinung war, dass überfordert bin blablabla.

Ich bitte euch hier keine Diskusion deswegen zu starten, denn es wäre viel zu viel und ausartend um hierzu Stellung zu nehmen!

Nachdem im Heim ein Vorfall mit einem 13 Jährigen Jungen passierte (Mein Sohn war damals 9) habe ich mit allen Mitteln versucht meinen Sohn aus dem Heim zu holen!!

Das Recht zur Aufenthaltsbestimmung liegt bei einem Pfleger des JA. Nur mal so zur Info. Alle anderen Sorgerechtsteile habe ich!

Jetzt komme ich langsam zum Thema: Da das JA abgelehnt hat und auch sagte, dass ich meinen Sohn sicher nicht zu mir bekomme, da ich derzeit in Ausbildung bin und erst mein Leben auf die Reihe bekommen soll (blablabla) habe ich mit meiner Schwester geredet, die ohne zu zögern meinen Sohn aufgenommen hat.


Soweit so gut. 10 Monate später hatten wir meinen Sohn ENDLICH aus diesem Heim und meiner Schwester wurde die Ersatzpflegschaft übergeben!

Jetzt kommt der Clou. Meine Schwester ist leider Teilerwerbsunfähig aufgrund einer Erbkrankheit (sie ist fit also tut das nichts zur Sache) und bekommt leider nur Hartz 4 als Lebensunterhalt. Vormittags arbeitet sie 3 Stunden nebenbei.
Also das heisst - Verwandschaftspflege beantragen.

So weit so gut, haben wir das gemacht und Gespräche und Termine fanden statt. Dann der Topper - Sie wurde abgelehnt, Der Ablehnungsbescheid war sowas von oberflächlich und es wurden einfach Tatsachen sowas von aufgepusht! Es wurde sich drauf aufgehängt, dass duie Pflegestelle ungeeignet wäre, da meine Schwester vor 12 Jahren !! einen Freund hatte, der Angeklagt wurde wegen Vergewaltigung und Drogenhandel! Meine Schwester war damals nur Zeugin und hatte damit nichts am Hut und ist auch nicht vorbestraft!!!

Fakt ist das JA sagt, dass sie in keiner Therapie war und dass es deswegen sein kann, dass sie sich nochmal so einen Mann sucht ( steht nicht wortwörtlich drinnen, aber man kann das rauslesen, was sie damit sagen wollen)

Na gut, Ablehnung da, aber irgendwie muss doch meine Schwester für meinen Sohn Geld bekommen. Kindergeld hat sie auch noch nicht bekommen - Unterhaltsvorschuss bekommt nur die Mutter oder Vater - bekomme ich aber nicht, weil das Kind ja nicht bei mir lebt! Unterhalt bezahlt der Vater nicht, da er gepfändet wird aufgrund Unterhaltsschulden des JA und Sozialamt usw.

Also im Endeffekt bekommen wir von NIERGENDS Geld für den Jungen seit nun 6 Monaten!!

Das Kindergeld war wochenlang nicht bearbeitet und wurde jetzt auch abgelehnt! Meine Schwester hat alle finanziellen Reserven aufgebraucht und weiß nciht mehr weiter! Es gibt Streitigkeiten wegen dem Geld weil es überall "brennt" Meine Familie macht mich fertig, dass ich was machen soll, nur weißi ch nicht was !!!!!!!!


Den Ablehnungsbescheid habe ich widersprochen! Nur der Widerspruch ist laut Sachbearbeiterin des JA auch nioch nicht bearbeitet seit 2 Monaten!!!!
Das Kindergeld haben wir beantragt. Den Ablehnungsbescheid Widerrufen. Die Ablehnung ist, weil meine Schwester in keinem Pflegeverhältnis mit dem Jungen steht!!!!! Das wurde ja abgelehnt
Und ich bekomme es nicht, weil der Junge ja nicht bei mir lebt!!!!!!

Beim Sozialamt war ich, die haben mich gleich weiter geschickt, weil der Junge keinen Anpruch drauf hat, weil Sie können niemanden Geld zur Betreuung des Kindes, wo das JA das abgelehnt hat und als untauglich angesehen hat!!!


Ja sag mal wo sind denn wir? dachte ich mir, aber den Antrag haben Sie garnicht angenommen und mich weiter geschickt zum Widerspruch einlegen!!!!!!!

Ich weiß einfahc nicht mehr weiter! Ich habe auch alles was ich an Ersparnissen hatte, meiner Schwester gegebeben bzw. meinem Sohn neuen Schuhe Kleidung usw gekauf, was er dringend bracuhte!!

WAS KANN ICH NOCH TUN? WAS KANN MEINE SCHWESTER NOCH TUN?

Vor allem istr jetzt alles eskalliert, denn meine Schwester will, dass ich sämtliche Sorgerechtsteile,die ich noch habe, an sie abtrete!??!?!?! Macht das denn dann überhaupt einen Unterschied??

Das wäre meine nächste Frage. Vielleicht kann mir hier wer helfen!?
Was passiert wenn ich das mache ( Alle Teile des Sorgerechts, ausser Aufenthaltsbestimmungsrecht ) meiner Schwester abtrete?

Denn ich möchte das nicht, Mir wurde schon einmal alles geniommen und das war schwer genug, dass ich das einfahc nicht kann, ohne daran kaputt zu gehen!!
 
Hey, Wenn deine Schwester zur Ersatzpflegschaft ernannt worden ist, d.h. das Jugendamt hat ihr das Aufendhaltsbestimmungsrecht quasi übertragen, müsstet ihr das eigentlich schriftlich haben.
Wenn Ihr das schriftlich habt, darf man euch den Antrag nicht verwähren. Andernfals, fals das Jugendamt ds nur so ausgesprochen hat, würde ich an eurer stelle mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der euch in der Sache vertritt.
Meine Frage aber dazu ist, das Jugendamt sagt zu dir - du bekommst dein Kindn icht wieder weil du in eine Ausbildung steckst und dein leben in den Griff bekommen sollst?
Wie lange ist dein Kind denn nun schon im Heim und wie Alt war er zu der Zeit und wie Alt jetzt??

Ich rate dir nur im guten sei vorsichtig- denn so wie du schreibst sollst du dein leben in den Griff bekommen - was kannst du denn nicht, was hast du denn falsch gemacht, gibt es belegbare beweise dazu was dir vorgeworfen wird??
Hast du diese Fragen schon mal richtig abklären können mit dem Jugendamt?? Wie sah es denn mit einer Familienhelferin aus ? Hast du eine gehabt???

Wäre nett wenn du uns diese Aspekte auch schreiben könntest, dann kann man dir sicher ein Stück weiter helfen.
Aber in erster Linie sucht euch einen Anwalt.
Ach und das Kindergeld steht dem zu da wo ds Kind lebt. Ist dein Kind bei Ihr gemeldet? Wenn nein, sofort nachholen.
Die ARge muss in dem Fall auch für dein Kind einspringen, d.h. wenn er bei deiner Schwester gemeldet ist, müssen die die Kosten wie Mietanteil und teile zum Lebensunterhalt übernehmen. Er muss aber bei ihr GEMELDET sein.
Belge wie Kindergeld einstellung UVG einstellung bitte auch einreichen.
 
Sorry, ich glaub dir nicht so Recht, dass bei euch alles in Ordnung ist/war. Das JA kommt nicht einfach nur so vorbei und nimmt Kinder weg, dafür gibt es fast immer einen triftigen Grund. Mir wurden auch die Kinder entzogen aber teilweise war ich auch selbst bereit sie in Pflege zu geben da ich unter schweren Depris litt. Ich selbst kenne auch Eltern wo die Kinder es echt furchtbar daheim hatten und zu recht das JA kam. Trotzdem wollen sie die Misstände in ihren Umfeld nicht akzeptieren. Man will halt nicht hinsehen wenn es Gewohnheit und Alltag ist/wird.
Ich will dich aber nicht verurteilen, was ich damit sagen wollte: Frag dich mal selbst ob an den Vorwürfen was dran ist wenn ja ändere sie dann wird das JA auch bereit sein dir dein Kind zurück zu geben. Und sprich mit den Sachbearbeitern vernünftig und sachlich. Dein Titel im Großbuchstaben und den Ausrufezeichen sagt mir irgendwie, dass du leicht hysterisch wirst (verzeih mir wenn ich mich irre).

Ansonsten schlage den JA vor eine Pflegeschaft für deinen Sohn einzurichten da wäre er wenigstens im familiären Umfeld. Meine Kinder leben ja auch bei Pflegeeltern. Das ist natürlich nicht immer einfach da man seine Eifersucht auf die Pflegeeltern sonst wo lassen sollte. Pflegeeltern sind ja Ersatzeltern und sie tragen ab Pflege die Verantwortung für die Erziehung der Kinder. Aber ich denke da nur an meine Kinder, denn bei Pflegeeltern haben sie es besser als im Heim.
 
Hallo, wir haben unsere Nichte 13 Jahre alt bei uns wohnen (Onkel und Tante). Wir bekommen keinerlei Unterstützung vom Jugendamt. Nur das Kindergeld. Dies ist wirklich nicht genug. Weiss jemand einen Rat. Jugendamt kümmert sich nicht, da dort so viel zu tun ist. Die Mutter lebt in einer Mutte
rkindeinrichtung mit dem 5. Kind.

Bin echt ratlos.
 
Versucht doch mal alle einen Brief an den zuständigen Richter oder die zuständige Richterin in eure Stadt zu schreiben (z.B.1 Ich übergebe meiner Schwester die Vormundschaft meines Sohnes im vollem Züge mit Bezahlung von jedem einzelnen Amt + Nachzahlung ab dem Tag an, an dem er bei deiner Schwester eingezogen ist.)
(z.B.2 vormundschaft in unsere pflegfamilie unsere leiblichen Nichte mit alle vorgesehenen Zahlungen plus natürlich die komplette Nachzahlung ab dem Tag an, an dem sie bei euch eingezogen ist.)
DIREKT KONTAKT ZUM RICHTER ODER ZU DER RICHTERIN IST IMMER DER BESTE SCHRITT UND WIRD SEHR SCHNELL BEANTWORTET UND DANN ZÄHLT DIES WAS DIE ENTSCHEIDEN UND NICHT DAS JUGENDAMT!!!!
 
Hallo ,
Es gibt eine gute Anwältin in Köln die euch über e Mail berät . Sie heißt marquart googelt mal . Eine super Anwältin in Sachen Pflegekinder . Wir kämpfen auch gerade um Pflegegeld für verwandtschaftspflege . Und es sieht gut aus. Ihr müsst einfach immer wieder Einspruch erheben . Bin selber Pflegemutter und weiß genau das euch das Geld zusteht
 
Mal so eine Idee, man sollte auch mal auf das Datum des Threads sehen. Dann kann man erkennen, dass er schon 6 Jahre alt ist. Da nutzt das aktuelle Geplänkel nichts.
 

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