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Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass Lärm maximal die Ohren messbar und somit objektiv nachweisbar verletzen kann. Also Lärmtagebuch führen, Lautstärke messen, Tonaufnahmen sichern und das Messergebnis eurer Hörbeeinträchtigung beibringen.


Bei psychsomatisch bedingten Beeinträchtigungen wird es daran scheitern, Ursache und Wirkung in eindeutigen Zusammenhang bringen zu können.


Aber geh ruhig mal zum RA. Bin gespannt, ob du da eine andere Auskunft bekommst. Wenn du rechtschutzversichert bist, dann dürfte ja eine kostenlose Erstberatung abgedeckt sein.


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