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Rechtsanwalt

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G

Gast hier

Gast
Hallo
Ich bin neu hier une bin nicht sicher ob ich mit meinem Thema hier gut aufgehoben bin.
Meine Frage geht um meinen Rechtsanwalt der mich in der sache "Widerstand gegen Vollzugsbeamte" vertreten sollte"
Der Sachverhalt ist der dass ich tatsächlich Widerstand geleistet habe aber ebend nur verbal. Ich habe weder Gewalt angewendet noch habe ich mit Gewalt gedroht. Die Beamten kamen 3 Uhr Morgens und wollten wegen einer eher kleinen Sache meinen damals 14 jährigen Sohn mit auf die Wache nehmen. Da ich damit nicht einverstanden war, habe ich mich als Vater dazwischen gestellt. Habe den Beamten immer wieder gesagt dass die Entscheidung Gewalt anzuwenden oder Vernünftig zu sein bei ihnen liegen würde, dass jedoch von mir keine Gewalt ausgehen würde. Dieses widerholte ich unzählige Male. Die Beamten holten noch verstärkung obwohl sie schon zu viert waren.
Ich und mein Sohn wurden auf den Boden Gedrückt und uns wurde Handschellen angelegt und auf die Polizeiwache geführt wo wir noch weiter dikriminiert worden sind.

Von der Sachlage her weiss ich dass ich absolut im Recht bin. Es ist das Recht ziviles ungehorsam zu leisten in solchen Fällen.

Nach bzw in der Verhandlung wurden wir gebeten draußen zu warten und mein RA, der Richter und der Staatsanwalt haben ein Gespräch unter sich geführt.
Anschliessend kam mein RA nach draussen und war ziemlich aufgebracht.
Er teilte mir mit dass man ihm den Vorschlag unterbreitet hätte, dass ich 400 Euro Zahlen sollte aber dafür nicht verurteilt werden sollte. Ich wollte darauf nicht eingehen und habe ihm dass auch gesagt. Er erhöhte seinen Druck immer mehr und drohte mir dass Mandat niederzulegen wenn ich auf das Angebot nicht eingehen würde. Ich hatte diesen Menschen aber schon in der vollen Höhe bezahlt und konnte mir keinen neuen Anwalt leisten. Dieser fing förmlich an mich zu beschimpfen und seinen Druck immer weiter zu erhöhen.

Ich liess mich dann darauf ein.
Er sagte mir dann noch, dass wenn ich es mir später anders überlegen sollte ich ja lediglich die 400 Euro nicht zu zahlen brauchte damit der Fall wieder aufgerollt wird.
Nun die Frage; Darf der Anwalt mir mit Mandatsniederlegung drohen wenn ich seiner Empfehlung nicht nachkomme.
Ich habe bei diesem Anwalt eigentlich schon immer große Bedenken gehabt weill dieser sein Büro in unmittelbarer nähe zu der Polizeiwache hat mit denen ich den Prozess hatte. Auch so sagte mir eine innere Stimme immer dass mit ihm etwas nicht stimmte und er sich so verhalten würde als ob er der Anwalt der Gegenseite wäre.

Würde mich über eine kompotente Antwort freuen. Da ich mich entschieden habe nicht zu zahlen. Aber mir ihm werde ich sicher nicht in die nächste Verhandlung gehen.

Vielen Dank.
Gast hier.
 
Hallo Gast hier,

schau mal hier: Rechtsanwalt.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
U

Unregistriert

Gast
Klingt nach Nötigung!
Stell doch mal die Frage ins Forum "Jurathek" punkt de eh...(-:

Eigentlich hat ein Anwalt das zu tun,was der Mandant will (ausgenommen nat.-Straftaten und Beihilfe zu solchen...)
Kann man noch Protokoll machen und zur Anwaltskammer...dort Beschwerde einlegen...DAS trifft auf jeden Fall ins Schwarze!

Hatten die Beamten überhaupt einen richterlichen Beschluß?
Bei Jugendlichen muß doch auch das Vormundschaftsgericht u.die Jugendgerichtshilfe u.U.zugezogen werden?
Zur Klärung eines Sachverhaltes führe ich doch nicht NACHTS ein Kind ab???!!
Hausfriedensbruch? Amtsmißbrauch...Körperverletzung während der Ausübung von Amtshandlungen? Psychische Mißhandlung? Verfassungsbruch-->"Die Würde des Menschen ist unantastbar..",Unverhältnismäßigkeit der Mittel....

Da wäre wohl jeder explodiert! Verbal zumindest...
Oder :Frag beim Weißen Ring...Dir ist ja Gewalt widerfahren...wolltest nur Dein Kind schützen!
 
U

Unregistriert

Gast
Ja so sehe ich das eigentlich auch.
Habe bis jetzt durch das Hinhalten und nicht beraten meines RA bis jetzt nichts dagegen unternommen. Bis heute noch nicht einmal diesen RA gewechselt.

Aber solange ich gegen diese Leute nichts unternehme stellt sich kein Frieden ein.
Habe das Thema auf dein anraten hin auch in dem anderen Forum noch konkreter veröffnentlicht.


http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=12028
 
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