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Rechtschutzversicherung als Schweizer

andolina

Mitglied
Hallo,

vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:

Mein Freund von mir ist Schweizer, lebt hier in Deutschland und möchte eine Rechtschutzversicherung abschließen, weil er befürchtet, dass sein Bruder in der Schweiz ihn irgendwann um das Erbe bringen möchte. Es scheint wohl um viel Geld zu gehen. Ist da eine Rechtschutzversicherung grenzübergreifend, oder was muss bedacht werden, bei Abschluß einer Rechtschutzversicherung in Familienangelegenheiten.
Ich habe im Internet nichts an Informationen diesbezüglich gefunden. Wenn jemand von Euch darüber was weiß, würde ich mich sehr um eine Antwort freuen.

Viele Grüße

andolina
 
Leben die Erblasser noch? (-;

Er müßte eine finden (egal wo) ,die ÜBERHAUPT bei Erbstreit einspringt.

Außerdem-- keine Rechtsschutz leistet,wenn die Streitursache bereits VOR VERSICHERUNGSVERTRAG bekannt war.

"Irgendwann um das Erbe bringen" klingt für mich nach:


"Es sind Geschwister deren Eltern NOCH LEBEN(?) und diese sind derart verstritten,daß man schon zu LEBZEITEN der Eltern darauf LAUERT,nur bloß nicht zu wenig vom erhofften Kuchen zu bekommen.

Oder irre ich hier?

Einen RECHTSANSPRUCH auf ein Erbe hat man
VOR DEM VERBLEICHEN der Erblasser sowieso nicht--
und DANACH hätte man es auch nur,wenn da was vererbt wird-- und man im Testament/der letzten Verfügung bedacht wurde.

Die Eltern(?) können zu Lebzeiten ALLES verprassen oder in Stiftungen einbringen oder verschenken....

(Würde ich tun bei lauernden Kindern--aber sowas von..)

Was will er denn jetzt tun?

Die Eltern wären nicht auskunftsverpflichtet.
Ob es evl. "Pflichtteilsansprüche" gäbe, ließe sich auch FRÜHESTENS nach einem Erbfall feststellen.

Das Geld für eine Rechtsschutzversicherung wäre vielleicht bei einem Mediator ,der zwischen den Brüdern schlichtet,besser angelegt?

Vielleicht täte man damit auch den Eltern (?) noch einen Gefallen?

Micky
 
Mein Freund von mir ist Schweizer, lebt hier in Deutschland und möchte eine Rechtschutzversicherung abschließen, weil er befürchtet, dass sein Bruder in der Schweiz ihn irgendwann um das Erbe bringen möchte.

Niemand kann deinen Freund so einfach um sein zukünftiges Erbe bringen, wenn der Erblasser es nicht zu Lebzeiten schon langfristig an den Bruder verschenkt hat. Wie lang diese Frist in der Schweiz ist, weiss ich nicht, in Deutschland sind es 1o Jahre. Darüber hinaus ist es dem Erblasser überlassen, die Erbmasse unterschiedlch verteilen, so dass deinem Freund nur ein Pflichtteil bleiben könnte. Sollte kein Testament vorhanden sein, kommt der Bruder nicht allein an das Erbe heran. Er muss einen Erbschein beantragen. Dabei müssen u.a. die Geburts- bzw. Sterbeurkunden aller Kinder vorgelegt werden, also auch die deines Freundes. Er würde in diesem Fall zu gleichen Teilen wie sein Bruder erben.
 
Es gibt kein "zukünftiges Erbe"--

da JEDER Bürger bis zum allerallerallerletzten Atemzug sein Hab und Gut ohne jegliche Rechtfertigung noch verprassen,verschenken,verschleudern,verbrauchen...verlieren kann.


Man kann NUR über Dinge verfügen,die einem GEHÖREN.

Besitz ging noch nicht über.

Ist doch so ?! Es leben doch alle noch?

Vielleicht existiert ein Testament,von dem NUR DER evl.spätere Erblasser etwas weiß ?!

Beim Einbringen des Hab und Guts in ein Stiftungsvermögen gucken ALLE lauernden Erben in die Röhre.

Ich würde mir jegliche Adrenalinausschüttung und Anwaltskosten aufsparen bis zum Tag X nach einer Testamentseröffnung.

Sonst dreht sich die Erbfolge vorher spontan um. 😛😀
 
Hallo,
eine Rechtschutzversicherung wird dafür nicht aufkommen.
Ich empfehle einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren - der kann da sicher kompetente Auskunft geben, auch bzgl. der "Grenzüberschreitung".
LG
 

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