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Rechtsschutz für Studienstreitigkeiten

SomeM8

Mitglied
Hallo liebe Kommilitonen,

neulich musste ich feststellen, dass eine universitäre Einrichtung alles andere als mein Freund ist. Ganz im Gegenteil, mir ist klar geworden, dass sie der größte Feind ist, deren Angriffe es jederzeit abzuwehren gilt. Und damit wären wir auch schon beim Kern meiner Frage. Ich beabsichtige, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die mich bei möglichen Auseinandersetzungen auf dem Rechtsweg mit der Hochschule deckt. Darunter fallen in erster Linie Streitigkeiten im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten.

Jetzt weiß ich nicht genau, auf welche Klauseln ich bei der Wahl einer Versicherung genau achten muss. Im Netz finden sich allerlei Versicherungen, aber es reicht, dass in deren Liste das Wort "Studienplatzklagen" vorkommt, damit es als Versicherung in Sachen Studienangelegenheiten gelistet wird. Und den Studienplatz hab ich ja schon, da muss ich keinen mehr einklagen.

Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit und kann mir ein Paar Punkte nennen, die bei der Wahl von entscheidender Bedeutung sind.

Mfg SomeM8
 
Hallo liebe Kommilitonen,

neulich musste ich feststellen, dass eine universitäre Einrichtung alles andere als mein Freund ist. Ganz im Gegenteil, mir ist klar geworden, dass sie der größte Feind ist, deren Angriffe es jederzeit abzuwehren gilt. Und damit wären wir auch schon beim Kern meiner Frage. Ich beabsichtige, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die mich bei möglichen Auseinandersetzungen auf dem Rechtsweg mit der Hochschule deckt. Darunter fallen in erster Linie Streitigkeiten im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten.

Jetzt weiß ich nicht genau, auf welche Klauseln ich bei der Wahl einer Versicherung genau achten muss. Im Netz finden sich allerlei Versicherungen, aber es reicht, dass in deren Liste das Wort "Studienplatzklagen" vorkommt, damit es als Versicherung in Sachen Studienangelegenheiten gelistet wird. Und den Studienplatz hab ich ja schon, da muss ich keinen mehr einklagen.

Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit und kann mir ein Paar Punkte nennen, die bei der Wahl von entscheidender Bedeutung sind.

Mfg SomeM8
Zuerst mal , ab wann die Rechtsschutz greift. Oft ist eine Wartezeit von 6 Monaten nötig und in dieser darf der Grund des Rechtstreits nicht fallen.
Die Leistungen und der Preis natürlich.
 
@kasiopaja Ja das ist mir auch aufgefallen. Bis zur Diplomarbeit ist noch etwas Zeit (also mehr als 6 Monate), aber besonders in diesem Zeitraum würde ich mich Versichert wohler fühlen.
 
Falls für dortige Entscheidungen der Rechtsweg offen steht, musst Du dennoch, wenn Du die Entscheidungen angreifen willst, derart glasklar argumentieren, dass Deine Argumente nachvollziehbar zu einer Änderung führen.

Daher kann ich mir - im weitersten Sinne - vorstellen, dass Du das Ding entweder gewinnst oder verlierst.

Die Rechtsschutz wird aber keine Klage unterstützen, die auf verlorenem Posten steht, zB weil Du in einer Prüfung keinen Fensterplatz hattest.
Denn ginge aus den Prüfungsbedingungen hervor, dass Du im Recht bist, so würdest Du vermutlich gewinnen und die Kosten erstattet bekommen.
 
Es gilt auch zu beachten, das nicht nur die Karenzzeit verstrichen sein muss, sondern viele haben auch die Klausel, das der Versicherungsabschluss vor dem Streitthema stattgefunden haben muss.
Sprich; die Versicherung nicht erst abgeschlossen wurde, als es bereits Streit gab.
 
Ich würde mich mit dieser Frage an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Der kostet nichts und kassiert erst dann eine Provision von der Versicherung, wenn es zum Abschluss kommt. Er sollte dir am besten sagen können, ob es Wartezeiten gibt und wenn ja, wie lange die sind. Und erst recht, ob deine universitären Streitigkeiten mit abgedeckt sind. Achte nur darauf, dass du nicht versehentlich bei einem Honorarberater landest. M.W. darf der dir nämlich bereits die Beratung in Rechnung stellen.
 
Jo, geh in ein DEVK-Büro (meine Empfehlung da sehr gute Erfahrungen gemacht) und lass dir eine umfassende Rechtsschutz vorschlagen inkl. Beratung. Auch schon für später bei Kündigungen/Mietstreitigkeiten etc.
Ist jetzt auch für dich noch günstiger als erst nach dem Studium.

Etwas befremdlich ist es aber schon, dass du so fest damit rechnest Probleme mit dem HPA zu bekommen.
 
Ich denke Streit in Prüfungsangelegenheiten beim Studium werden beim Verwaltungsgericht verhandelt. Also muss die Versicherung Verwaltungsrechtsangelegebheiten abdecken und speziell Prüfungsangelegenheiten einschließen. Ich denke dafür gibt's Versicherungen.

Anders sieht es bei der Frage aus, ob die übernehmen. Das tun sie nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Einfach mal klagen geht also nicht. Und von der Sache her sind bei sowas die meisten Dinge in prüfungsordnungen und sonstwo anders genau geregelt. Ich denke das es schwer ist eine Lücke zu finden, wo Aussicht auf Erfolg besteht.
.
 
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hast du eine Wartezeit, zwischen Abschluss und einer möglicher Inanspruchnahme.

Desweiteren übernimmt eine RSV keine Kosten bei bereits bestehenden Schwierigkeiten, sie springt erst bei "neuen" Angelegenheiten ein, d.h. wenn du jetzt schon rechtliche Probleme mit deiner Uni hast, dann kann die Versicherung evtl eine Kostenübernahme verweigern.

Besser du erkundigst dich bezüglich dieser Einschränkungen, ob das tatsächlich bei allen Versicheren heutzutage noch so ist bzw. ob sich in den letzten 10 Jahren was geändert hat, aber nicht bei der Gesellschaft, bei der du dann den Abschluss tätigen willst, weil die sonst den "Braten" riechen könnten, sondern bei einem Mitanbieter, oder du machst dass über einen Agenten, bzw. Vertreter, und fragst diesen, und mach das deswegen auch nicht online.

Außerdem solltest du bedenken, das bei einem Neuabschluss gerne, wenn unmittelbar nach Verstreichen der "Wartezeit" einer Inanspruchnahme erfolgt, der Beitrag erhöht oder gleich gekündigt wird, sollten also mehrere "Baustellen" vorhanden sein/anstehen, könnte nach dem ersten "Schuss" dann Schluss sein, bzw. es teurer werden.

Weiterhin sollten anwaltliche Beratungskosten gedeckt sein und nicht nur die Beauftragung.eines solchen

Vielleicht weis jemand anderes genauerers dazu.
 
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