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Regelinsolvenz - Lohnverschleieerung usw.

W

wudu100

Gast
Hallo, ich war einige Jahre lang selbständig u. habe in dieser Zeit viele Fehler gemacht; vor allem habe ich Steuern nicht bezahlt. Hatte eine Verhandlung wg. Steuerhinterziehung u. muss nun 4 Jahre lang (Bewährungszeit mit Geldauflage) einen Mindestbetrag an das FA bezahlen. Mein damaliger Auftraggeber hat mir einen befristeten Angestellten-Arbeitsvertrag angeboten, um mir weiter zu helfen. Dieser Vertrag läuft von 02/04 bis Ende 01/05 u. wird nicht verlängert. Da ich aus der Zeit vor meiner Selbständigkeit auch noch viele Verbindlichkeiten habe u. es keinen Sinn mehr macht, jedem Gläubiger kleinste Raten zu bezahlen (nach und nach summiert sich das zu einem Betrag, den ich nicht mehr tragen kann), habe ich an eine Insolvenz gedacht. Ich war bei einem Fachanwalt u. habe von ihm erfahren, dass Steuerschulden entgegen der weitläufigen Meinung sehr wohl mit in eine Insolvenz genommen werden können. Nun ist die Frage, inwieweit ich eine Regelinsolvenz machen kann, wenn mein künftiges Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Da mein Arbeitsvertrag ja nicht verlängert wird (dort hatte ich ein Nettoeink. von ca. 1700 Euro mtl.), habe ich mit meinem Arbietgeber über die möglichkeit gesprochen, künftig wieder etwas auf selbst. Basis arbeiten zu können. Da ich selbst jedoch kein Gewerbe mehr anmelden kann, hat meine Frau dies gemacht. Sie ist angestellt tätig und würde aus dem Gewerbe dann eben Einnahmen aus selbst. Tätigkeit erzielen. Wir haben uns das so überleggt, dass ich dann bei ihr angestellt sein werde und im Rahmen dieser Anstellung die Aufträge ausführe, die sie von unserem Auftraggeber bekommt.Das Problem ist nur, dass sie mir nicht das Gehalt bezahlen kann, das ich bisher bekommen habe. Für das ganze kommende Jahr könnte sie mir nur ein Bruttogehalt von ca. 700 Euro bezahlen, d.h. ich würde netto ca. 500 Euro herausbekommen. Das liegt natürlich weit unter der Pfändungsgrenze. Ich habe nun Bedenken, dass z.B. seitens des Finanzamtes der Vorwurf der Lohnverschleierung erhoben wird und daran womöglich auch die Insolvenz bzw. die Restschuldbefreiuung scheitert. Andererseits ist es nahezu aussichtslos für mich, eine "normale" Anstellung zu suchen; wenn ich mich bewerbe, muss ich auch mitteilen, dass in absehbarer Zeit eine Menge von Pfändungen eintrudeln wird (ich habe neben dem Finanzamt ca. 65 kleine und grössere Gläubiger!). Ich glaube nicht, dass mich unter diesem Aspekt jemand einstellen wird. Also könnte ich entweder dem Staat zur Last fallen (Arbeitslosengeld) oder eine schlecht bezahlte Tätigkeit bei meiner Frau annehmen und weiterhin in die Sozialkassen einbezahlen. Aber selbst wenn dies alles problemlos machbar sein sollte, weiss ich immer noch nicht, ob ich überhaupt eine Insolvenz machen kann, wenn nichts von meinem Einkommen gepfändet werden kann. Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand Hinweise zu den genannten Problemen geben kann bzw. mir sagen kann, wie ich überhaupt am sinnvollsten vorgehen soll, ohne mir selbst ein Bein zu stellen bzw. meiner Frau. Es geht auch per Mail an kubusger@web.de.
Vielen vielen Dank im voraus!!!
 
G

Gismo

Gast
Warst Du schon bei einer Schuldnerberatung? Macht in Deinem Fall sicher Sinn. Ansonsten kann Dir da ein Anwalt, mit Steuerrecht sicher weiter helfen. Besser noch wenn er sich dann auch noch in Insolvenzverfahren auskennt. Da Du ein so geringes Einkommen hast, bzw. bald garkeines mehr, bekommst Du sicher auch Gerichtskostenbeihilfe. Rufe auf Deinem hiesigen Amtsgericht an und lass Dir Adressen geben.
 
U

Unregistriert

Gast
Hallo,wudu,
klingt kompliziert...ich würde,wie Gismo sagt,auch einen Spezialanwalt fragen(oder kostenlose Schuldnerberatung!).
Den Anwalt würde ich aber nicht übers Gericht suchen(ich glaub,wg.Wettbewerbsverzerrung dürfen die das nicht+schlafende Hunde wecken...) ,eher zur Anwaltskammer.
Noch besser ist(anonym! ,kostenlos! ,erfahrene Juristen+Selbstbetroffene) doch das " Jurathek Punkt DE " (habs mal so geschrieben,damit's nicht v.Admin evl.voller Sternchen überpinselt wird) .
Stell doch mal dort im Forum Deine konkrete Frage (und sag uns,was rauskam!).
Bei solchen Konstruktionen z.B.mit der Frau mußt Du auch aufpassen-> Deine Bewährung!Wenn die nur eine Spur finden,winken die schwedischen Gardinen!!!
Nicht ggf.wegen "Gestaltungsmißbrauch" oder "Modell" oder "Umgehung" strafbar machen....wenn Du z.B ein soo auffällig niedrigen Lohn vereinbarst und nicht mal b.AA warst,können die wohl verlangen,daß Du Dich bundesweit bewirbst...sonst machst Du Dich ja absichtlich "einkommenslos"--ggf.erfolgt Rückgriff auf die Gewinne bei Deiner Frau...und sie ist auch vor Gericht wg.Beihilfe zur Straftat.
Für Privatinsolvenz gibts doch diese "Gläubigermindestzahl" ? Die Insolvenz ist dann auch an "Wohlverhaltensphase" über 7Jahre gekoppelt...und ERST NACH der Zeit kannst Du wirklich aufatmen.Bis dahin reicht z.B. eine (anonyme)Strafanzeige...und alles ruht...bzw.nächstes Gerichtsverfahren...
Wissen viele auch nicht.

Ach so...hab grade gelesen,Du warst ja schon b.Spez.anwalt.
Na gut.Ich bin zu faul ,oben zu löschen (-: (-: (-:


Wie ist das mit Gütertrennung? Habt Ihr die hoffentlich? Haftet Deine Frau noch irgendwo mit?Was für Vermögenswerte hat sie?
Übrigens---sehr versiert in diesen Dingen der Insolvenzvorbereitung sind solche "Schuldnerberater",welche mit RA zusammenarbeiten...ist nicht kostenlos...aber ,die haften fürs Tun.Mußt Du mal gucken...Kleinanzeigen.Nur ,wenn die auch wirklich mir RA arbeiten(müssen auch irgendsoeine Genehmigung v.AG haben,daß sie das tun dürfen),sind sie seriös.(Also: Vergleichen....gibts erfolgreiche Fälle am AG???!!!)
Erstes Gespräch ist kostenlos,dann gehts nach Umfang.Vorteil: für einen festen Betrag bereiten die alles vor: allen Papierkram sortieren,Gespräche/Verhandlungen mit den Gläubigern,überhaupt General-Übersicht,Schuldentilgungsplan...und dann Übergabe an den Anwalt(denn: nur der darf zum Gericht mit dem Zeugs).
Hab noch eine Frage :wie war Deine Fa.---wars Einzelunternehmen oder GmbH? Du schreibst,Du warst selbstständig...ist die FA erloschen? Oder Konkurs?
Mit den Steuerschulden..hm.."die Finanzämter sind brutal,gnadenlos,nie kompromißbereit,selten wirklich sachkundig und realitätsnah,killen gern Firmen...und entlassen so gut wie nie jemanden aus den Fängen...nehmen auch gern mal Autos in Beschlag...zahlen eigene Schulden immer gar nicht/zögerlich zurück"----ich tue jetzt mal so,als sei das ein Zitat (-: (-:
Denkst Du wirklich,auf die festgesetzte Summe verzichten die???

Leider auch nicht mehr wissend grüßt Dich die
Micky
 
U

Unregistriert

Gast
Hallo

bin in Ähnlicher Situation . Habe auch Schulden wärend Selbständigkeit gemacht.Habe Inso und zwar privat angemeldet,gleichzeitig habe ich den restschuldenbefreiungsantrag und Gerichtskostenstundungsantrag abgeschickt.habe 3 Jahre gewartet.Jetzt endlich, nachdem ich ein Konto das nicht gepfändet werden darf bei gericht beantragt habe wird Inso eröffnet.
Ich selbst habe noch Gewerbe anmelden können und versuche damit Lebensunterhalt zu zahlen. Wenn ich es mal schaffen sollte dann natürlich auch mit Hilfe von Inso meine Schulden.
Wenn du beweisen kannst das du vorher versucht hat deine Schulden zu tilgen kannst auch du ohne großartiges Einkommen Inso anmelden.Der Verwalter wird dir aber sagen was du zu tun hast. Sprich ganz offen mit Ihm darüber. Offenheit und Ehrlichkeit hat mir auch mit Kunden sehr geholfen.

Viel Glück
 

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