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Regelinsolvenz / Privatinsolvenz Hilfe wer kann mir dringend weiterhelfen????

G

Gast0815

Gast
Hallo Ihr Lieben,

habe folgende Situation:

ich hatte im April 2004 einen schweren Verkehrsunfall und bin seitdem krankgeschrieben und war vor dem Unfall arbeitslos. Auf Grund der mangelnden finaziellen Mittel und natürlich auch einiger blöden Fehler die ich in der Vergangenheit begangen habe, habe ich mich im Nov. letzten Jahres an die Caritas zwecks Verbraucherinso gewandt.
Die würden mich auch betreuen. Nun habe ich zwei Fragen, die ich denen zwar auch bereits gestellt habe ich aber mittlerweile doch sehr unsicher bin:

1. da ich ja in der Verbraucherinso Geld verdienen muss bzw. arbeiten muss und dies wahrscheinlich auch in ca. 1 Monat wieder kann, möchte ich mich gerne mit einem mobilen Nagelstudio selbstständig machen, unter anderem damit ich wegen meiner gesundheitlichen Situation meine Zeit selbst einteilen kann. Habe dafür auch schon einige Kundenanfragen. Bei der Caritas sagte man mir das es kein Problem sei wenn ich in die Privatinso gehe und mich selbstständig mache. Ich habe aber nun schon mehrfach gehört das ich dann nur die Regelinso machen kann. Was stimmt denn nun?

2. sagte man mir das mein finaziertes Auto wenn ich es zu beruflichen Zwecken nutze und die Raten weiterzahle in der Regel nicht wegnehmen würde. Wie sieht der Sachverhalt hier aus?

Dazu kommt noch das ich zu 99 % eine Behinderung eingetragen bekomme!

Bitte helft mir denn ich bin mittlerweile doch ziemlich konfus im Kopf und weiß nicht mehr was nun stimmt und was nicht aber vor allem was ich machen soll.

Vielen lieben Dank!!

alidalady
 
8

8ball

Gast
1. Du kannst dich wärend des Verbraucherinsolvenzverfahrens selbstständig machen, aber du benötigst hierfür die Zustimmung deines Insolvenzverwalters. Ob du einem Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren bist, spielt dabei keine Rolle.

2. Das Auto wirst du verlieren. Denn in dem Verfahren darfst du keine Gläubiger bevorzugen. Dies wäre dann aber der Fall.
 

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