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Reicht der Kindergeldkasse ein Arbeitvertrag aus oder muss ich mein Gehalt angeben?

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Gast22

Gast
Hallo.
Meine Mutter möchte für letztes Jahr Geld haben, von der Kindergeldkasse. Ich hatte einen Job im Oktober bis Dezember. Weil die Kindergeldkasse aber Gehaltsabrechnung, oder Lohnabrechnung haben möchte, gibt es da jetzt ein Problem. Ich hatte diese Dinge verschludert und finde sie nicht mehr wieder. Mit der Kindergeldkasse möchte sie das über die Steuererklärung machen.
Reicht es der Kindergeldkasse aus das ich eine Kopie des Arbeitsvertrag vorlegen kann?
Oder muss ich meine Lohnabrechnung vom letztem Jahr vorzeigen?
Die Kindergeldkasse möchte nämlich einen Beweiß dafür, dass ich mich um einen Job bemüht hatte. Und ein Vertrag beweißt das doch auch. Oder?!
Grüße
Gast22
 
Wenn Du gearbeitet hast, dann gibt es gar kein Kindergeld!

Rückwirkend kann man das auch nicht beantragen.

Kindergeld können die Eltern von volljährigen "Kindern" nur bekommen, wenn sich ihr Sohn/ Ihre Tochter in Schule/ Ausbildung/ Berufsvorbereitung befindet oder ausbildungssuchend gemeldet ist. Das Ganze dann bis 25. Und nur auf Antrag, bewilligbar ab Antragstellung.
 
Wie kann man denn seine Lohnabrechnung verschludern????"kopf schüttel".....frag doch bei der Arbeitsstelle nach, ob du noch eine nachträglich ausgestellt kriegst...wenns geht....
Doch, du kriegst KG wenn du arbeitest ALLERDINGS musst du auch ausbildungssuchend gemeldet sein.......😉
 
Wenn Du gearbeitet hast, dann gibt es gar kein Kindergeld!

Rückwirkend kann man das auch nicht beantragen.

Kindergeld können die Eltern von volljährigen "Kindern" nur bekommen, wenn sich ihr Sohn/ Ihre Tochter in Schule/ Ausbildung/ Berufsvorbereitung befindet oder ausbildungssuchend gemeldet ist. Das Ganze dann bis 25. Und nur auf Antrag, bewilligbar ab Antragstellung.


Falsch und falsch! achja: und falsch!

Falsch1: Wenn man arbeitet, gibts kein Kindergeld.
Gibt es sehr wohl, solang man das zulässige Jahreseinkommen nicht überschreitet. Das liegt je nach Jahr bei ca. 8000 Euro, wobei dies aber der Nettobetrag ist und davon noch Werbungskosten in höhe von 920 Euro abgehen. Außerdem darf man Fahrtkosten und Ausbildungskosten geltend machen.

Falsch2: Man muß als Volljähriger in Ausbildung sein. Man kann auch als Behinderter Kindergeld bekommen wenn man gar nichts tut. Und das auch nicht nur bis 25 sondern lebenslang. Sollte es eine normale Arbeit sein und das Kind nicht behindert, kann es trotzdem Kindergeld geben, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde. Und damit kommen wir zu

Falsch3: Kindergeld gibts nicht rückwirkend. Doch gibt es! Man kann Kindergeld für 5 Jahre rückwirkend beantragen. Ich habe zb Kindergeld im Jahre 2010 rückwirkend ab 2004 bekommen (Antrag war 2008 gestellt worden). Interessanterweise habe ich damit direkt ab dem Monat Kindergeld bekommen, in welchem es damals wegen Vollendung des 27. Lebensjahrs eingestellt worden war, dh letztendlich beziehe ich nun lückenlos seit 34 Jahren Kindergeld bzw. meine Mutter).
Und ich war weder ausbildungs- noch arbeitssuchend 😉

Für den Nachweis des Gesamtverdienstes kann man auch die Steuerbescheinigung nehmen, die man im Februar bekommt. Oder haste die auch verschludert?
 
Naja, da haste mich aber abgebügelt. Korrigierende Hinweise gehen auch anders.

Richtig ist Dein Einwurf in Bezug auf die Rückwirkung, da war ich wirklich falsch informiert. Vielen Dank für die Richtigstellung.

Zum zweiten Punkt empfehle ich genaues Lesen. Die Bedingungen habe ich korrekt genannt, allerdings ohne die Freibeträge zu nennen. Ich bin von einer Vollzeittätigkeit ohne Ausbildungssuche ausgegangen, die/der TE wird wissen, wie es bei ihr/ihm genau war (Meldung ja oder nein).

Und drittens bin ich nun nicht davon ausgegangen, dass der/die TE behindert ist.
 

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