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Rektorin verbietet denn schulwechsel darf sie das gesetzlich gesehen

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Hallo ich kämpfe schon seit 2 jahre für meine tochter (13) sie will auf eine andere schule gehen da sie mit ihren lehrkräften nicht zufrieden ist, ich habe das dann soweit organisiert und es wäre auch von der anderen schule kein problem gewesen uns fehlte nur noch die unterschrift von der rektorin die dies aber ablehnte. ich habe dann mit dem, schulamt telefoniert die mir aber gesagt haben das es an der rektorin liegt, und die es zu entscheiden hat. das ich nicht verstehen will da ich doch als mutter dies bestimmen kann. nun wollte ich wissen ob das gesetzlich gesehen wirklich so ist oder ob ich noch eine möglichkeit habe.
 
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber kann man sein Kind nicht einfach von einer Schule abmelden? Klar es besteht eine Schulpflicht, aber die kann man ja theoretisch absolvieren wo man will. Es gibt ja auch die alternative Privatschule.
Also glaube, solange du nachweisen kannst das dein Kind zur Schule geht, ist es egal wo.
Ich würde einfach mal zu einem Anwalt gehen. Der kann die zu 100% sagen wie es ist. und Notfall würde ich es einfach einklagen.

LG
 
Zusammen mit der Abmeldung von der alten Schule muss die Aufnahmebestätigung (schriftlich!) der neuen Schule vorliegen. Dann gibt es eigentlich kein Argument gegen den Wechsel.
Schwierig würde es nur, wenn von einer Förder- auf eine Regelschule gewechselt werden soll.

Die Reaktion eures Schulrates verwundert mich.
 
die mir aber gesagt haben das es an der rektorin liegt, und die es zu entscheiden hat.

Ach ja ne... seit wann das denn? Du bist erziehungsberechtigt. Du entscheidest auf welche Schule Deine Tochter geht.

Warte nicht noch 2 Jahre, sondern schalt sofort einen Anwalt ein. Und geh auch gleich über Schmerzensgeld.
 
Hallo Gast,

normalerweise kann es nur bei einem Wechsel der Grundschule Probleme geben. Bei weiterführenden (wenn es keine besonderen Schulen sind) eigentlich eher nicht.

Wenn du beim Schulamt deiner Stadt angerufen hast, die sind nicht die richtigen Ansprechpartner. Zumindest mal ins das bei uns so. Das Schulamt der Stadt ist für Lehrmittelgutscheine, geförderte Buskarten usw. zuständig, nicht aber für alles Andere, wie z.B. ein Schulwechsel. In Rheinland-Pfalz wäre das z.B. ADD Trier Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz | Startseite | Willkommen in Rheinland-Pfalz in andern Bundesländern weiß ich es leider nicht.

Ich schreibe dir das, weil ich selbst einmal eine völlig falsche Auskunft bekommen habe, weil ich eben auch ursprünglich angenommen habe, die vom Schulamt sind dafür zuständig. Waren sie aber nicht. Nur wurde mir das nicht gesagt.

Lieben Gruß
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