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Was zählt nicht als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente?

Zu dem Einkommen, das nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird, zählen:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • vom Arbeitgeber gewährte Renten (sogenannte Betriebsrenten).
  • beamtenrechtliche Pensionen,
  • Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, die zeitlich vor dem Rentenbeginn verankert ist (zum Beispiel Abfindungen),
  • Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung (soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind),
  • Vermögenseinkünfte (wie Dividenden oder Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen, Wertpapieren oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien) oder auch
  • Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.


Quelle:

[URL unfurl="true"]https://www.hopkins.law/expertise/zuverdienste-bei-erwerbsminderungsrente[/URL]


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