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Es ist richtig, dass Gesellschaften moralische, ethische und juristische Regeln haben. Da sich jedoch diese Gesellschaften ständig verändern, wird heute gut genannt, was morgen als böse gilt – und umgekehrt.




Hier stimme ich Dir insofern zu, dass sich der Mensch nicht selbst von Schuld, insbesondere gegenüber anderen Menschen, freisprechen kann, auch wenn das z.B. von Psychologen und Therapeuten behauptet wird. Nach meiner Kenntnis sprechen Menschen dieser Berufsgruppen höchstens individuell, aber nicht beruflich von gut und böse, weil es diese Begriffe in der Psychologie nur als individuelle Empfindungen, aber als objektive Kriterien nicht gibt. 


Jedoch gibt es auch hier einen häufigen Sonderfall: Du kannst einem Menschen das an Dir begangene Unrecht verzeihen. Und doch beeinflusst Du seinen Grad der Glückseligkeit nicht, wenn sich dieser Mensch nicht ändert und weiterhin böse Entscheidungen trifft. 


Schuld belastet und zieht den Menschen runter. Weil wir nicht runtergezogen werden wollen, sollten wir das auch keinem anderen Menschen zumuten. Die Verweigerung des Verzeihens mag im Einzelfall verständlich sein. Jedoch fällt die Beurteilung in den § 1 des Naturgesetzes.


LG, Nordrheiner 



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