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Rückgabe/Umtausch von Gebrauchtgeräten??

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Gast lore

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Hallo

Ich habe ein Problem. Habe gestern eine gebrauchte Waschmaschine Siemens a12 16 geliefert bekommen für 200 Euro, Lieferung und Anschließen inclusive. Zuvor war mir mündlich ein AEG Öko Lavamat zugesagt worden, am Morgen kam dann ein Anruf, sie hätten nur eine Siemens, sie wäre hochwertig und sie würden sie mir für denselben Preis liefern. Ansonsten war die Information spärlich und bald darauf kamen zwei Mitarbeiter des Ladens mit der besagten Waschmaschine.

Ein Programm lief normal durch, das Ausspülen des Schaumes war jedoch nicht ganz zufriedenstellend. Das Programm \'\'Spülen Schledudern Abpumpen\'\' was ich danach wählte, spülte nur ein paar Minuten, dann blieb das Wasser in der Maschine stehen...

Etwas an dem Gerät scheint defekt zu sein und es erfüllt auch nicht meine Vorstellungen.

Ich habe nur ein Blatt in der Hand, dass als Garantieschein dienen soll (Garantie ein Jahr, danach käme ein Handwerker kostenlos vorbei und man zahle nur das Ersatzteil)

Dies die AGB:

WMZ Waschmaschinenzentrale - Gebrauchte Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Elektroherde, Backöfen, Industriegeräte

Laut der AGB kommt ein Monteur und repariert das Gerät und man bekommt nur ein anderes, wenn der zweite Reparaturversuch erfolglos bleibt.

Ist dies rechtens oder gibt es auch hier ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht??
Was kann man machen?

LG
lore
 
Guten Tag, bin selbst in der Branche tätig und Sie haben ein Jahr garantie. Jedoch hat die Firma das 3malige Nachbesserungsrecht. Nach diesen 3 Maligen Versuchen dürfen und Können Sie das Geld zurückverlangen und oder ein anderes Gerät bekommen.

Gruß
 
Hallihallo,

genau wie mein Vorschreiber sagt, stimmt das. Wenn man sogar innerhalb eines halben Jahres reklamiert (was da sicher der Fall ist) kann man davon ausgehen das der Defekt schon vor dem Kauf bestand. Einfach reklamieren.
Sie dürfen halt je nach Ermessen entscheiden ob sie das Gerät reparieren oder ein anderes dir geben. (Was eben mehr Sinn macht für die Firma.) Das dürfen sie auch gesetzlich so handhaben.
 

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