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Ruhende Pfaendung, erneute Pfaendung, und nun?

Schnecke1986

Mitglied
Hallo..

Ich habe ein Problem.
Letzten Monat wurde mein Konto von Firma A gepfändet (Betrag ca. 200€). Ich konnte mit der Firma aushandeln, dass ich 50€ an sie bezahle und die Pfändung dann mit einer Ratenzahlung von 25€ monatlich ruhend gestellt wird.
Nun kam eine neue Pfändung vom Landratsamt (Betrag ca. 150€). Mit dem Amt konnte ich auch aushandeln, dass ich 50€ zahle und die Pfändung ruhend gestellt wird.

Nun sagt aber die Bank, dass das nicht geht. Ich habe noch 80€ auf dem Konto, damit kann ich aber die 50€ an das Amt nicht bezahlen, da die andere Pfändung wieder aufgelebt ist und diese Vorrang hätte. Obwohl die Gläubiger sich ja schon damit einverstanden erklärt haben sie ruhend zu stellen. Stimmt das so?
Was kann ich denn jetzt machen? Ich würde die restlichen 80€ eigentlich schon noch benötigen.

LG
 
Hallo..

Ich habe ein Problem.
Letzten Monat wurde mein Konto von Firma A gepfändet (Betrag ca. 200€). Ich konnte mit der Firma aushandeln, dass ich 50€ an sie bezahle und die Pfändung dann mit einer Ratenzahlung von 25€ monatlich ruhend gestellt wird.
Nun kam eine neue Pfändung vom Landratsamt (Betrag ca. 150€). Mit dem Amt konnte ich auch aushandeln, dass ich 50€ zahle und die Pfändung ruhend gestellt wird.

Nun sagt aber die Bank, dass das nicht geht. Ich habe noch 80€ auf dem Konto, damit kann ich aber die 50€ an das Amt nicht bezahlen, da die andere Pfändung wieder aufgelebt ist und diese Vorrang hätte. Obwohl die Gläubiger sich ja schon damit einverstanden erklärt haben sie ruhend zu stellen. Stimmt das so?
Was kann ich denn jetzt machen? Ich würde die restlichen 80€ eigentlich schon noch benötigen.

LG

Die Frage die sich mir stellt, ist ob Du mit Deinem Einkommen über den Pfändungsfreibetrag liegst, oder ob Du dieses freiwillig zahlst.

Du solltest in jedem Fall über ein P-Konto nachdenken. Unsere Berater hatten hier schon darüber berichtet:
http://www.hilferuf.de/forum/finanzen/110502-das-pfaendungsgeschuetzte-konto.html
 
Die Frage die sich mir stellt, ist ob Du mit Deinem Einkommen über den Pfändungsfreibetrag liegst, oder ob Du dieses freiwillig zahlst.

Du solltest in jedem Fall über ein P-Konto nachdenken. Unsere Berater hatten hier schon darüber berichtet:
http://www.hilferuf.de/forum/finanzen/110502-das-pfaendungsgeschuetzte-konto.html

Wie hoch ist denn der Pfaendungsfreibetrag bei alleinerziehender Mutter mit einem Kind?
Danke fuer den Link.. Ich kenne das P-Konto, bin mir aber nicht sicher ob ich das machen soll!
 
Hallo,

Sobald eine neue Kontopfändung eines anderen Gläubigers eingeht, wird aus der ruhenden Pfändung wieder eine aktive Pfändung.

Das heißt: Der Gläubiger der ruhenden Pfändung hat sich bei Ruheendstellung das Recht eingeräumt, dass er bei weiteren Pfändungen wieder erstrangig bedient wird. Der zweite Pfänder wird dann quasi erst bedient, wenn die einst ruhend gestellte Pfändung ausgeglichen ist.

Ich meine, dass es so ist. Soll keine verbindliche Antwort sein.

Mit freundlichem Gruß
Margret
 
Hallo,

Sobald eine neue Kontopfändung eines anderen Gläubigers eingeht, wird aus der ruhenden Pfändung wieder eine aktive Pfändung.

Das heißt: Der Gläubiger der ruhenden Pfändung hat sich bei Ruheendstellung das Recht eingeräumt, dass er bei weiteren Pfändungen wieder erstrangig bedient wird. Der zweite Pfänder wird dann quasi erst bedient, wenn die einst ruhend gestellte Pfändung ausgeglichen ist.

Ich meine, dass es so ist. Soll keine verbindliche Antwort sein.

Mit freundlichem Gruß
Margret

Also geht es nicht, beide Pfaendungen ruhend zu stellen und Raten zu zahlen?
 
Hallo,

so wohl nicht. Ich habe in einem gleichen Fall gelesen, dass der Erstgläubiger an die Bank herantreten sollte und eine entsprechende Erklärung abgeben, dass er mit der Verfahrensweise einverstanden ist.

Das hat der Gläubiger aber nicht gemacht.

Du könntest jetzt nochmal zum Landratsamt gehen und einen anderen Beginn der Zahlungen aushandeln.

Mit freundlichem Gruß
Margret
 

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