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Scheidung / Privatkredit

G

Gel06

Gast
Hallo Ihr!

Im Rahmen meiner Scheidung, haben mein Mann und ich vereinbart, dass er einen Bankkredit und eine noch offene Forderung übernimmt und ich einen Privatkredit. Diese Schulden stammten alle aus der Zeit der Ehe und diese Aufteilung war dann so, dass jeder die Hälfte übernehmen sollte. Eigentlich lief das zunächst auch ganz vernünftig.
Den Bankkredit scheint er zu zahlen, die Zahlungen für die andere offene Forderung hat er bereits vor 2 Jahren eingestellt, wie ich eben erfahren habe. Da diese Forderung aber auf meinen Namen läuft und er die o.g. Vereinbarung nie unterschrieben hat (obwohl er diese im Beisein ein Anwältin mit mir ausarbeitete), bleibt der offene Posten nun an mir hängen. Auch an eine andere interne Vereinbarung (ich zahle noch 1 Jahr alle unsere Versicherungen, er dafür die Handies) hat er nur ein halbes Jahr erfüllt, auch hier bin ich auf den Kosten sitzen geblieben. Ich will nun gar nicht darüber meckern - wenn es auf meinen Namen läuft, ist es halt auch mein Risiko. Witzig find ich das trotzdem nicht! Ich kann auch kein Geld schei***n und habe mich auch nach der Trennung immer fair verhalten. Er bekam fast den kompletten Hausstand, obwohl ich ihn genauso komplett mit in die Ehe brachte, ich kümmerte mich um seine Papiere, als er in der Klinik war, ich erklärte mich bereit auf Unterhalt zu verzichten, obwohl ich mich in der Ausbildung befand und das Geld gut hätte gebrauchen können...

Naja, mal zur eigentlichen Frage:
Ich möchte ihm nach wie vor nicht ans Bein pinkeln, aber möglichst etwas von dem Geld wieder haben, welches er hätte zahlen sollen.
Da ist ja nun noch der Privatkredit, den ich übernommen habe... diese schriftliche Vereinbarung hat er aber ja nie unterschrieben. Für diesen Kredit könnte ich ihn anteilsmäßig noch belangen oder? Bzw. der Gläuber. Über diesen Kredit wurde nie etwas schriftlich gemacht, trotzdem muss es doch nachweisbar sein?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit sowas?

Gel06
 
U

Unreg

Gast
Summe ausrechnen,sich auf die Vereinbarung berufen(Ort,Tage,Zeugen!!) und ihm nach voraussichtlich vergeblicher Aufforderung dann per Gericht beikommen.alle Deine Kosten nicht vergessen,denn ER brach die Vereinbarung!
Du hast offenbar eine SCHRIFTLICHE Vereinbarung vorliegen...die Durchführung wurde bestätigt durch Euer "übereinstimmendes schlüssiges Verhalten"...siehe Kontobewegungen jeweils...Du hast durch ihn auch keinen "Widerruf"...es gilt Gewohnheitsrecht...Du konntest annehmen,er erfüllt KOMPLETT diese Vereinbarung!!!
und zur Not hast Du die Anwältin als GLAUBHAFTEN ZEUGEN.
Du selbst bist durch die möglichst schlüssige Darlegung auch schon "Zeuge" genug...
er muß da erst mal was dagegen sagen!
Nur "Hab es nicht unterschrieben,ÄTSCH" ist zu wenig!

Es ist ein VERBINDLICHER PRIVATER (AUSEINANDERSETZUNGS-)VERTRAG!!!!
 
G

Gel06

Gast
Danke Unreg,

das beruhigt mich ein bißchen. Nu muss ich diese offene Forderung aber leider erst vorstrecken - schließlich hab ich den Eintrag in der Schufa und da muss er schnellstmöglich raus :O(.

Gel06
 

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