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Manu21
Gast
Hallo,
mein Freund und ich wohnen seit ungefähr 9 Monaten in einer 50m² Erdgeschosswohnung. Seit es kälter geworden ist traten bei uns so einige Probleme auf. Das Schlafzimmer ist richtig feucht und befallen von Schimmel und somit unbenutzbar für uns. Unsere Wäsche müssen wir in der Wohnung trocknen lassen, aber lüften dem entsprechend auch öfters und länger. Unsere Vermieterin hat uns damals im November 2008 eine Mietminderung von 150 euro gestattet auch wegen Sanierungsarbeiten. Jetzt ist der Schimmel wieder da und ein riesengroßer Feuchtfleck an einer Wand der nicht weg gehn will. Unser Schrank und unsere Kleider sind ebenfalls von dem Schimmel befallen. Den Schrank kann man weg schmeißen. Am 10. November 2008 wurden die Schimmelflecken fachlich entfernt. Meine Frage ist da wir eine Raumfeuchtigkeitstemperatur von 50 bis max 60% haben und täglich 3 mal am Tag für jeweils 10-15minuten Querlüften ob wir daran schuld sind dass dieses Zimmer von schimmel befallen ist. Zusätzlich muss ich hinzufügen dass das haus alt und ziemlich unisoliert ist. Ebenfalls besteht Lärmbelästigung der Übermieter und das an jedem Tag der Woche. Das teilten wir der Vermieterin mit, jedoch beachtete sie ihre Pflicht nicht, diesem Problem nachzugehen. Am 1. Mai wollen wir ausziehen! Können wir rückwirkend eine Mietminderung verlangen? Und können wir Schadensersatz aufgrund des befallenen Schrankes einfordern? Wie siehts mit der Kaution aus, weil die Vermieterin meint das wir Schuld daran sind aufgrund unzureichender Lüftung.
mein Freund und ich wohnen seit ungefähr 9 Monaten in einer 50m² Erdgeschosswohnung. Seit es kälter geworden ist traten bei uns so einige Probleme auf. Das Schlafzimmer ist richtig feucht und befallen von Schimmel und somit unbenutzbar für uns. Unsere Wäsche müssen wir in der Wohnung trocknen lassen, aber lüften dem entsprechend auch öfters und länger. Unsere Vermieterin hat uns damals im November 2008 eine Mietminderung von 150 euro gestattet auch wegen Sanierungsarbeiten. Jetzt ist der Schimmel wieder da und ein riesengroßer Feuchtfleck an einer Wand der nicht weg gehn will. Unser Schrank und unsere Kleider sind ebenfalls von dem Schimmel befallen. Den Schrank kann man weg schmeißen. Am 10. November 2008 wurden die Schimmelflecken fachlich entfernt. Meine Frage ist da wir eine Raumfeuchtigkeitstemperatur von 50 bis max 60% haben und täglich 3 mal am Tag für jeweils 10-15minuten Querlüften ob wir daran schuld sind dass dieses Zimmer von schimmel befallen ist. Zusätzlich muss ich hinzufügen dass das haus alt und ziemlich unisoliert ist. Ebenfalls besteht Lärmbelästigung der Übermieter und das an jedem Tag der Woche. Das teilten wir der Vermieterin mit, jedoch beachtete sie ihre Pflicht nicht, diesem Problem nachzugehen. Am 1. Mai wollen wir ausziehen! Können wir rückwirkend eine Mietminderung verlangen? Und können wir Schadensersatz aufgrund des befallenen Schrankes einfordern? Wie siehts mit der Kaution aus, weil die Vermieterin meint das wir Schuld daran sind aufgrund unzureichender Lüftung.