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Auf Thema antworten

[QUOTE="chronos89, post: 2769833"]

Ich bin kein Arzt oder sowas und etwas schlecht reden oder Hoffnungen machen möchte ich auch nicht.


1. Das muss sogar mit einer örtlichen Betäubung gemacht werden. Ohne wäre es rein rechtlich gesehen Körperverletzung.

2. Ja wenn zähne gezogen werden wird das mit einer örtlichen Betäubung gemacht. Eine Vollnarkose übernimmt die KK nur wenn es irgendwelche Angstzustände, Allergien und/oder Körperliche/Geistige Behinderungen festgestellt wurden. Ansonsten müssen die kosten der Narkose Selbst getragen werden. Ich musste etwa 200€ zahlen.

3. Für Behandlungen wie ein Zahn ziehen und Almaganfüllungen kommt die KK auf. Sollten füllungen an den für andere Sichtbaren Zähnen gemacht werden wird ein anderes Material verwendet. Dafür muss man teilweise oder ganz aufkommen.

[/QUOTE]

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