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Schlüssel verloren Schlißanlage!

A

antimoralin

Gast
Ich selber nicht, aber meine Mieter!

Die letzten wochen habe ich erfahren von dessen freunde, dass sie also die frau ihren gesamten schlüsselbund verloren hat.
Die bekannte sprach mich an, ob sie jetzt ihre schlüssel wieder hätte!
Ich war erstaunt u. sprachlos, ließ mir dies nicht anmerken.
Ich hätte dies wohl nie erfahren, sonst woher denn!
Gut ihr mann u. deren sohn hat auch welche.
Der schlüssel wäre für die Haustüre, kellerbegehung u. gesamtgarage für alle bewohner, auch zu ihrer wohnung!
Ich passte sie ab, als sie von der arbeit heim kam, ja sie klingelte, ihr mann war zu hause, riesen pech eben, was nun!
Ich habe darauf auch geklingelt u. um klärung der schlüssel die mieter befragt.
Nun sie zeigte die schlüssel, aber den von ihrem mann, der sohn wäre nicht da, hätte diese dabei, käme so in einer std.!
Ich wartete u. spionierte die rückkehr des sohnes u. klingelte erneut!

Wir kamen zum gespräch!
Zeigen sie mal alle schlüssel,(sie sind gekennzeichnet mit nummern)
Darauf das eingeständnis, sie habe vor 5 wochen die schlüssel verloren!

Ihr kommentar: ist ja bisher nichts passiert, möchte sowieso mal mich sprechen, wegen einem nachschlüssel, da sie in keinem fachgeschäft welche bekomme, nur mit der karte eben!

Es ist doch eine frechheit sondersgleichen 5 wochen uns in einer gewissen
unverantwortlichen sicherheit zu lassen!

Sie ist nicht versichert, das ganze schlamassel kostet, ich hab auskunft eingeholt fast 800,00 € !

Wo gibt es auskunft bzw. genaue beschreibung, wie u. welche handhabe ich habe dass sie haftbar gemacht wird!
 
D

Deichgräfin

Gast
3. SONDERPROBLEM SCHLIEßANLAGE

Besonders kostenträchtig ist der Schlüsselverlust dann, wenn ein oder sogar mehrere Mietshäuser mit einer zentralen Schließanlage ausgestattet sind. Hierbei besteht für den Mieter ein ganz erhebliches Haftungsrisiko. Zur Vermeidung einer so hohen Belastung wird ein Mitverschulden des Vermieters angenommen, wenn er den Mieter bei Übergabe der Schlüssel nicht darauf hingewiesen hat, dass ein Schlüsselverlust so ungewöhnlich hohe Kosten nach sich ziehen kann (AG Witten vom 20.11.2002 – 15 C 417/02, ZMR 2003, 507; AG Bad Schwalbach vom 30.01.1997 – 3 C 563/96, NJWE-MietR 1997, 174: 2/3 Mitverschulden des Vermieters; Ruthe, NZM 2000, 366; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, § 536 Rdn. 478)

PRAXISTIPP:
Dem Vermieter eines Wohnobjekts mit zentraler Schließanlage ist zu raten, im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll ausdrücklich vor den hohen Kosten eines Schlüsselverlustes zu warnen. Auch auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Schlüsselversicherung sollte hingewiesen werden. Die schriftliche Warnung sollte eine Auflistung der Türen enthalten, deren Schlösser mit dem überlassenen Schlüssel geöffnet wer-den können, und den Hinweis, dass bei einem Verlust des Schlüssels mit hohen Kosten alle Schlösser im Haus ausgetauscht und alle Schlüssel erneuert werden müssen.


Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Unter diesem Link findest du mehr zu diesem Thema :

Unwirksame Klauseln, zu Schlüsseln, im Mietvertrag.
Keine Haftung bei Schlüsseln welche unwiederbringlich verloren wurden,
oder dem entsprechenden Schloß nicht zugeordnet werden können.

Mir ist selbst schon ein Generalschlüssel durch eigene Schusseligkeit
vom Kajütdach eines Bootes in das Hafenbecken gefallen.
Hatte dafür Zeugen , musste nur den einen Schlüssel bezahlen,
sonst nix.
 
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