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Schufa eintrag

G

Gast

Gast
hallo zusammen ich habe mal eine Frage.

ich habe einen einzigen Schufa eintrag mit dem Vermerk erledigt. Es war ein Vo llstreckungstitel!in höhe on 53 euro! Kann ich diesen vorher löschen lassen? Habe mich schon mit dem Gläubiger in verbindung gesetzt, der sagte: Eine löschung der meldung ist nach den Regularien nicht möglich. Werde kleinbeträge auch erst nach 3 jahren gelöscht? Es ist wirklich mein einziger eintrag

Was kann ich tun? danke für euere hilfe
 
P

Peugeot_206

Gast
Soweit ich weiss, kannst Du Dir von dem Gläubiger einen Brief schicken lassen, das die Forderung gegen Dich fallen gelassen wurde oder bezahlt ist.

Damit gehst Du zu deinem Amtsgericht und gehst zur Schuldenverzeichnis.
Dort lässt Du es dir austragen in ein paar Tagen bekommst Du dann Post.

Damit gehst zur Schufa. Raus isses
 
S

Störenfried

Gast
Der TE hat sogar das Recht auf Herausgabe des Vollstreckungstitels durch den Gläubiger. Steht in § 371 BGB, der hier analog anzuwenden ist.

Damit zum Vollstreckungsgericht und aus Schuldnerverzeichnis löschen lassen. mit der Bestätigung von dort dann zur Schufa.
 
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