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linksfahrer
Gast
Hallo Leute,
ich habe jetzt einiges in dem Forum gelesen, aber es sind ein paar Widersprüchlichkeiten da: Wie sieht es jetzt genau mit der Austragung von erledigten Forderungen aus? Kann man dafür eine Löschungsurkunde beim Amtsgericht bekommen so dass die Forderungen sofort ausgetragen wird, oder verbleibt die mit Vermerk "Erledigt" noch 3 Jahre drin?
Und wie sieht es mit Haft, EV aus? Da kann man def. zum Amtsgericht laufen und sich die Erledigung bestätigen lassen?
Danke und Grüße
Henning
ich habe jetzt einiges in dem Forum gelesen, aber es sind ein paar Widersprüchlichkeiten da: Wie sieht es jetzt genau mit der Austragung von erledigten Forderungen aus? Kann man dafür eine Löschungsurkunde beim Amtsgericht bekommen so dass die Forderungen sofort ausgetragen wird, oder verbleibt die mit Vermerk "Erledigt" noch 3 Jahre drin?
Und wie sieht es mit Haft, EV aus? Da kann man def. zum Amtsgericht laufen und sich die Erledigung bestätigen lassen?
Danke und Grüße
Henning