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Der Gerichtsvollzieher war noch gar nicht bei dir? Dann kannst du die nächsten Tage wirklich eher entspannt sein. Der muss nämlich erstmal vom Gläubiger beauftragt werden, und dann muss der Gerichtsvollzieher sich bei dir ankündigen. Beim Termin guckt er ob was pfändbar ist (meistens nix) und nimmt halt die eidesstattliche Versicherung (kurz eV) auf, wo Daten wie Konto, Arbeitgeber etc. erfasst werden. Die eV wird dem Gläubiger geschickt, der ihn beauftragt hat. Alle anderen müssen immer erst in die Schufa gucken und extra anfordern. Auch das kostet wieder Zeit. Wenn die Gläubiger dann die eV einsehen, können sie sehen, ob etwas vom Konto überhaupt pfändbar ist und dann wird ein Pfändungs- und Überweisungbeschluss beantragt.


Das alles zieht sich über Wochen hin.


Wenn also bisher noch keine Androhung kam oder eine Ankündigung vom GV, kannst du die kurze Zeit bis zum 01.04 wirklich locker sehen.


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