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Mag ja alles stimmen, doch wenn der Gläubiger eine Behörde ist wie  z. B. Finanzamt oder Stadtkasse, dann geht das schon nach einer Mahnung und das auch bei einem kleinen Betrag .

Ob das so rechtens ist, weiß ich auch nicht genau aber es wird so gemacht.


Bei einer Kontopfändung kommt auch nicht erst der Gerichtsvollzieher vorbei. Der kommt höchstens bei einer Sachpfändung.


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