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Eigentlich wird das gleich beim Arbeitsvertrag verhandelt bzw. angeboten.

Bei Zeitarbeitsfirmen z. B. ist das sogar die Norm.

Es ist auch anders nicht verwerfliches, es ist ja nur beim Stellenwechsel der Fall.

Manchmal fallen auch noch extra Umzugskosten an,


Was anderes ist es, wenn der  Gerichtvollzieher beim Arbeitgeber  klingelt und es um eine Lohnpfändung geht, das kostest dem auch noch extra Zeit. Da haben die wohl nicht besonderen Bock drauf. Kündigen werden die deswegen  aber auch nicht, wenn die mit dem Arbeitnehmer sonst zufrieden sind aber es  ist sicher kein Pluspunkt.


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