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schulverweis wegen fehltagen

A

ArnoldD90

Gast
hallo

ich besuche die oberstufe einer gesamtschule in niedersachsen und bin unter 18 jahre alt
obwohl die gymnasiale oberstufe als freiwilig zählt bin ich dennoch schulplfichtig
ich habe vor den osterferien 2 wochen wegen krankheit gefehlt und die schule nicht informiert, ich habe jedoch eine entschuldigung die ich nach den ferien abgeben wollte
heute (2ter ferientag) bekam ich einen brief von der schule, in dem folgendes wörtlich stand:

da sie seit längerer zeit nicht zum unterricht erschienen sind und keinerlei nachricht oder krankmeldung hier hinterlassen haben, werten wir ihr verhalten als abmeldung von der oberstufe
die beiligenden formblätter geben sie bitte ausgefühlt im sekretariat bei xxx ab.
nach erledigung dieser formalitäten kann ihr zeugnis ausgestellt werden

ist das noch eine verwarnung oder eine rechtlich gültige schulverweisung?
ich weis nicht ob das so einfach geht, ich habe vorher weder eine schriftliche oder mündliche verwarung bekommen, noch wurde ich oder ein elternteil von mir daruaf hin angesprochen

danke für eure hilfe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
L

lost-inside

Gast
Hey :)
was sagen denn deine eltern? wenn du noch unter 18 bist , dann würd ich die mal fragen.
Wenn die es auch nicht wissen , dann ruf mal vllt bei der schule an.
Frag genau was die damit meinen.
Ich weiß es nicht genau.deshalb sag ich das jetzt mal so...
Aber ist das nicht auch so , wenn man in der oberstufe ist das man dann gehen kann wann man möchte? Also wie ein abbruch der schule?
ich weiß nicht genau...
Naja.
hoffe andere können dir ne bessere antwort geben.Wenn nicht , versuchs damit mal :)
lg , nina
 

Ein Reisender

Mitglied
Moin, wenn ich noch richtig informiert bin, gilt doch auch bei Dir die Schulpflicht?
Ausserdem, wenn DAS wirklich alles gewesen ist????? Dann schmeißt Dich keiner raus...!!!!!!!!!!!!!!!
Nimm das Schreiben und geh damit in die Schule und ja nimm ggf. einen Zeugen mit, aber versuche das alleine zu bewerkstelligen!!!
wenn ich eines gelernt habe, sprechenden menschen wird meisst geholfen und wenn Du nen Fehler gemacht haben solltest, KEINER ist unfehlbar und wenn das Einer anders sieht- dann ist das ein armer Mensch!
Würdest Du in Berlin wohnen, wäre ich evtl. sogar mit gekommen, aber Du hast bestimmt eine Vertauensperson in Deinem Umfeld-, aber SEI EHRLICH

hallo

ich besuche die oberstufe einer gesamtschule in niedersachsen und bin unter 18 jahre alt
ich habe vor den osterferien 2 wochen wegen krankheit gefehlt und die schule nicht informiert, ich habe jedoch eine entschuldigung die ich nach den ferien abgeben wollte
heute (2ter ferientag) bekam ich einen brief von der schule, in dem folgendes stand:

da sie seit längerer zeit nicht zum unterricht erschienen sind und keinerlei nachricht oder krankmeldung hier hinterlassen haben, werten wir ihr verhalten als abmeldung von der oberstufe
die beiligenden formblätter geben sie bitte ausgefühlt im sekretariat bei xxx ab.
nach erledigung dieser formalitäten kann ihr zeugnis ausgestellt werden

ist das eine noch eine verwarnung oder eine rechtlich gültige schulverweisung?
ich weis nicht ob das so einfach geht, ich habe vorher weder eine schriftliche oder mündliche verwarung bekommen

danke für eure hilfe
 

Child of Storm

Aktives Mitglied
Ich glaube in der Oberstufe gibt es keine Schulpflicht mehr. D.h. wenn du längere Zeit unabgemeldet fehlst, ist der Schluß naheliegend, dass du abbrechen möchtest. Da du keine Schulpflicht mehr hast, kann auch keine Verwarnung erfolgen. Allerdings denke ich, dass die Unterlagen, die du da erhalten hast im weitesten Sinne als Anhörung gewertet werden können. Denn im Normalfall kann ein Verwaltungsakt wie Ausschluss aus der Schule nicht ohne Anhörung vollzogen werden. Da die Unterlagen nicht wortwörtlich vorliegen, kann ich es aber auch nicht genau sagen. Auf jeden Fall gehe ins Schulsekretariat, normalerweise sind die auch zu bestimmten Zeiten während der Ferien erreichbar, und rede dann auf jeden Fall persönlich nicht übers Telefon mit den Leuten da. Die werden dir dann sagen können, was weiter zu geschehen hat.
Wenn es sich bei den Unterlagen bereits um einen Bescheid handelt und weder du, noch deine Eltern vorher angehört wurden, kannst du einen Widerspruch aufgrund fehlender Form machen. Aber da lasst euch auf jeden Fall von einem Anwalt beraten, denn mit Widerspruch und Ämtern kann man sehr schnell was falsch machen, wenn man sich nicht auskennt. Viel Glück!
 
A

anle

Gast
Na, das ist doch wieder mal super, dass der TE das Eingangsposting nach mehr als 24 Stunden abändert und verfälscht! So etwas dürfte überhaupt nicht zulässig sein!

Bevor du das EP abgeändert hast, hättest du dir mal genau durchlesen sollen, was im Schulgesetz über die Vollschulpflicht geschrieben steht und dann nachrechnen sollen, im wievielten Schuljahr du dich befindest und ob du vielleicht nicht doch da rausfällst.

Nur für dich wird kein neues Schulgesetz geschrieben, umgeschrieben oder anders ausgelegt! Evtl. einfach mal in der großen Suchmaschine dieses Stichwort eingeben :mad:!

Ich finde es immer wieder lustig, zu sehen, dass man für die Beiträge dankt, die einem am meisten nach dem eigenen Mund reden oder die einem am besten in den Kram passen.
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Anle, sie hat den Beitrag nicht verfälscht, sondern lediglich um die Tatsache ergänzt, dass sie noch schulpflichtig ist.
 
A

ArnoldD90

Gast
Na, das ist doch wieder mal super, dass der TE das Eingangsposting nach mehr als 24 Stunden abändert und verfälscht! So etwas dürfte überhaupt nicht zulässig sein!

Bevor du das EP abgeändert hast, hättest du dir mal genau durchlesen sollen, was im Schulgesetz über die Vollschulpflicht geschrieben steht und dann nachrechnen sollen, im wievielten Schuljahr du dich befindest und ob du vielleicht nicht doch da rausfällst.

Nur für dich wird kein neues Schulgesetz geschrieben, umgeschrieben oder anders ausgelegt! Evtl. einfach mal in der großen Suchmaschine dieses Stichwort eingeben :mad:!

Ich finde es immer wieder lustig, zu sehen, dass man für die Beiträge dankt, die einem am meisten nach dem eigenen Mund reden oder die einem am besten in den Kram passen.
ich habe den text nur erweitert mit sachen die ich vorher vergessen habe,
damit die situation klarer wird und keine missverständnisse entstehen
 
S

Stan

Gast
hallo

heute (2ter ferientag) bekam ich einen brief von der schule, in dem folgendes wörtlich stand:

da sie seit längerer zeit nicht zum unterricht erschienen sind und keinerlei nachricht oder krankmeldung hier hinterlassen haben, werten wir ihr verhalten als abmeldung von der oberstufe
die beiligenden formblätter geben sie bitte ausgefühlt im sekretariat bei xxx ab.
nach erledigung dieser formalitäten kann ihr zeugnis ausgestellt werden

ist das noch eine verwarnung oder eine rechtlich gültige schulverweisung?
ich weis nicht ob das so einfach geht, ich habe vorher weder eine schriftliche oder mündliche verwarung bekommen, noch wurde ich oder ein elternteil von mir daruaf hin angesprochen

danke für eure hilfe
Das steht doch oben was es ist.
 
S

Stan

Gast
Na, das ist doch wieder mal super, dass der TE das Eingangsposting nach mehr als 24 Stunden abändert und verfälscht! So etwas dürfte überhaupt nicht zulässig sein!

Bevor du das EP abgeändert hast, hättest du dir mal genau durchlesen sollen, was im Schulgesetz über die Vollschulpflicht geschrieben steht und dann nachrechnen sollen, im wievielten Schuljahr du dich befindest und ob du vielleicht nicht doch da rausfällst.

Nur für dich wird kein neues Schulgesetz geschrieben, umgeschrieben oder anders ausgelegt! Evtl. einfach mal in der großen Suchmaschine dieses Stichwort eingeben :mad:!

Ich finde es immer wieder lustig, zu sehen, dass man für die Beiträge dankt, die einem am meisten nach dem eigenen Mund reden oder die einem am besten in den Kram passen.

Richtiger Hinweis.

Es gibt die Vollschulpflicht, die je nach Bundesland 9 - maximal 10 Jahre beträgt.

Es ist halt so, dass die Menschen am liebsten nur das hören bzw. lesen, was sie am liebten hören und lesen möchten.
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
also Schulzeitpflicht hin oder her (es gibt nach der vollschulzeitpflicht ja auch noch eine Berufsschulpflicht), blick ich noch nicht so ganz durch.
Warum gehst Du davon aus, dass du noch schulpflichtig bist?
Um was für eine Schule handelt es sich? (privat oder staatlich)
Was ist da vorab passiert, dass die dich sofort rausschmeißen wollen?
Hast Du inzwischen mal mit der Schulleitung gesprcochen?
 

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