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schwanger und auf wohnungssuche

J

jennifer27

Gast
hallo ich bin jetzt in der 20.woche und ich und mein mann leben in einer 20qm wohnung...sehr mini aber für uns zwei hats gereicht aber für baby definitiv nicht mehr
ich meine ich verdiene grade mal 1000netto und mein mann arbeitet nur 400 euro,da kann man sich keine wohnung auf dem freien markt leisten.....(münchen ist supermegateuer)

werde jetzt also beim wohnungsamt einen antrag auf sozialwohnung stellen und jetzt weiss ich nicht wie meine chancen auf schnelle hilfe besser stehen
1:wenn ich sage ich lebe getrennt von m.mann
oder
2.ich will/brauche/suche eine wohnung mit meinen mann
ich meine man hat mir schon gesagt das ich schnell hilfe bekomme weil ich schwanger bin aber ist es da vorteilhafter wenn ich das von punkt 1. sage??

hat jemand damit erfahrung oder kann mir tips geben??
 
I

indubioproreo

Gast
..ich frage weil :

wenn du Sozialwohnung haben moechtes - dann wäre es - verzeih deutscher staat - FATAL , wenn du die wahrheiten angibst.
Das beste : du willst alleine in die Wohnung mit deinem Kind.
Somit wärt ihr keine Bedarfsgemeinschaft und ihr könnt beide aus eurem wenigen das meiste herausholen.

---> Millionen MÜSSEN es bereits so machen... wers nicht macht - hat später auch nix davon.

Und lasst euch jaa nix einreden - ihr wärt eine eheähnliche gemeinschaft oder gar eine "Einstandsgemeinschaft" (siehe google.)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
..und die obige "Antwort" ist versuchte Hilfe zum Betrug.
Und dazu noch auf selten unintelligente Weise .:D

Sie SIND eine Einstandsgemeinschaft .
Bis jetzt sind sie weder getrennt noch in unterschiedlichen Wohnungen.
WIE soll man da "was nicht angeben " können?

Gemeinsames Kind,wenn verheiratet ist er sogar erst mal "automatisch" der Vater --selbst im Falle des Fremdgegangenseins von ihr.

Hier ist die Sache nun mal selten eindeutig:
Sie bekommt ein Kind,er ist der Vater.
Oder ist EINE ANDERER der Vater?

Im Trennungsfall würde natürlich zuerst mal ER als Unterhaltsverpflichteter rangezogen.
Er wäre als "single" sogar noch leichter zu " Nebenjobs zur Sicherung des Unterhaltsbedarfes" in der Lage.

Er ist nicht nur dem Kind sondern auch ihr unterhaltsverpflichtet,
entweder JETZT durch "Sachunterhalt" --also das gemeinsame Wirtschaften,nach ggf.Trennung durch Barunterhalt für Kind UND Mutter.

Es gibt ab Geburt Kindergeld und ggf.Kindergeldzuschlag,es gibt das Elterngeld .
Dann könnte man beantragen : ergänzend ALG 2 ?

Stellt die Anträge auf Sozialwohnung u.evl. Wohngeld etc.
WAHRHEITSGERECHT .

Was ist das denn für ein Lebensstart für Euer Kind,wenn Ihr Euch "seinetwegen trennt"?
 
I

indubioproreo

Gast
Der deutsche Sozialstaat is ironisch - micky - ich würde gern mit meiner nicht eherlichen freundin und meinen beiden NICHT erzeugten Kindern zusammenziehn - nur - wären wir alle 4 dann pleite.
Fazit : Bist du ehrlich in deutschland - biste das arme Schwein.
 
G

Gast Stan

Gast
Der deutsche Sozialstaat is ironisch - micky - ich würde gern mit meiner nicht eherlichen freundin und meinen beiden NICHT erzeugten Kindern zusammenziehn - nur - wären wir alle 4 dann pleite.
Fazit : Bist du ehrlich in deutschland - biste das arme Schwein.
Dies trifft zu, aber nur dann, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selbst, sondern durch den Staat finanzieren lassen will.
 

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