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Schwanger und ineinem befristeten Arbeitsverhältnis durch Leiharbeit

J

Jessi25

Gast
Hallo an alle,

erstmal finde ich super das es so eine Anlaufstelle gibt . Ich hoffe das mir irgentwer Ratschläge geben kann wie ich mich vehalten soll.

Seit letzte Woche Freitag weiss ich das ich in der 7. Woche schwanger bin. Fest steht für mich das ich mein Baby behalten möchte . Ich freue mich darauf . Aber ich hänge in der Zwickmühle .

Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin seit drei Monaten glücklich darüber das ich zumindest über Zeitarbeit eine befristete Tätigkeit als Lagerhilfskraft bekommen habe . Der erste Job in meinem Leben der mir wirklich Spaß macht wo ich mich wohlfühle . Problem ist mein Vertrag wurde immer wieder neu verlängert , das erste mal eine Woche befristet , dann waren es 6 Wochen , dann wieder 6 Wochen . Jetzt steht die nächste Verlängerung an .
Ich befürchte das ich sobald ich meine Schwangerschaft erwähne ich sowohl bei der Firma wo ich eingesetzt bin rausfliege, als auch bei der Zeitarbeit selber . Ich habe glaube ich Zukunfstangst wie noch nie in meinem Leben . Hinzu kommt das der Vater des Kindes noch bis zum 2 . Dezember Inhaftierter im offenen Strafvollzug ist .
Ich spiele mit dem Gedanken aus angst meine Arbeit zu verlieren die Schwangerschaft solange es geht geheimzuhalten, habe aber Angst mein Baby zu verlieren . Weil ich teilweise auch körperlich schwere Arbeit leisten muss .

Meine Frage ist hab ich auch einen Kündigungsschutz als Schwangere mit einem befristeten Arbeitsverhältnis über Leiharbeit ? Bis zu welchem Monat könnte ich oder überhaupt weiter im Lager arbeiten ? Oder könnte ich gegebenenfalls als werdene Mama zum Beispiel mein Abitur nachmachen ? Würde mich überhaupt eine Schule aufnehmen? ich will solange ich noch arbeiten kann in der Schwangerschaft auch gerne weiter arbeiten oder mich fortbilden . Meine Mutter hat sich auch schon angeboten wenn ich sowas vorhabe ,in der Zeit wo ich arbeite solange auf das Kleine aufzupassen.

Bin im mom echt verzweifelt . Wäre dankbar um jede Hilfe und um jeden Ratschlag . Hat jemand für mich vielleicht eine leichte Tätigkeit bis Dezember , Januar ? Bin fleissig , pünktlich und zuverlässig nur ein bisschen schwanger :-( .


danke im voraus Liebe Grüsse aus Düsseldorf Jessi
 
HAllo hmm leider kann ich dir zu deinen Fragen nicht viel weiterhelfen ich habe damals wo ich schwanger war so ein ähnlcihes problem gehabt ich war in der neunten Klasse als meine tochter auf die welt kam ja und da war für mich die frage auch darf ich die 10 klasse weiter machen darf ich weioter auf diese schule gehen ja ich durfte.Und ich wünsche dir ganz ganz ganz viel glück das du eine Lösung findest ich meine jedoch rede auch mit dem arbeitgeber ist einfach die beste lösung sag ihm das du troz der schwangerschaft gewillt bist zu arbeiten nur evt etwas leichteres und das du auch nach der schwangerschaft wieder da sein wirst

viel glück
 
Jessi25 meinte:
Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin seit drei Monaten glücklich darüber das ich zumindest über Zeitarbeit eine befristete Tätigkeit als Lagerhilfskraft bekommen habe . Der erste Job in meinem Leben der mir wirklich Spaß macht wo ich mich wohlfühle . Problem ist mein Vertrag wurde immer wieder neu verlängert , das erste mal eine Woche befristet , dann waren es 6 Wochen , dann wieder 6 Wochen . Jetzt steht die nächste Verlängerung an .

Hast du einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma und wurdest befristet als Lagerhilfskraft ausgeliehen? So interpretiere ich das nach Lesen deines Beitrags.

Solltest du also einen unbefristeten Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma haben, würde die dich - nach meinem Verständnis - nach Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht kündigen dürfen.

Auf keinen Fall solltest du deine Schwangerschaft verleugnen/verschweigen. Damit machst du dich strafbar.

Aber hier gibt es wohl Leute, die darüber Genaueres wissen. Constanze vielleicht?
 
Gib mal bei google "mutterschutzgesetz" ein und dann den Link "bundesrecht.juris.de".

Im 1.§ steht schonmal, dass das Gesetz für alle Frauen mit Arbeitsverhälnis gilt. Also auch für solche, die in einem befristeten Arbeitsverhälnis stehen. Allerdings nur für die Dauer der Befristung, das heißt: dein Vertrag muss nicht verlängert werden.

Weiterhin sind die §§ 5 und 9 ganz interessant...
 
Hast du mit deiner Zeitarbeitsfirma a einen unbefristeten vertrag abgeschlossen oder b einen befristeten Vertrag abgeschlossen? das ist der Knackpunkt. wenn du unbefristetet bei der Zeitarbeitsfirma als Verleihkraft eingestellt bist, greift der Schwangerschaftsschutz dort genauso, wie in jedem normalen Arbeitsverhaltnis auch, du bist unkündbar. Wenn du aber mit deiner zeitarbeitsfirma nur einen zeitlich befristeten arbeitsvertrag abgeschlossen hast, greift kein Schwangerschaftsschutz, dann endet der Vertrag zum Zeitpunkt x (oder du wirst trotz schwangerschaft weiterbeschäftigt).

Deine Zeitarbeitsfirma hat dich doch quasi als Lagerhilfskraft an einen Betrieb verliehen für einen bestimmten Zeitraum, das spielt keine Rolle ob unbefristet oder nicht, wichtig ist allein dein arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma.

In deinem fall musst du schon die schwangerschaft unverzüglich melden, da du schwere körperliche Arbeit machst, die evt. dir und deinem Kind schaden könnte. Falls der Zeitarbeitsvertrag unbefristet ist muss dein Arbeitgeber dir Tätigkeiten geben, die du trotz Schwangerschaft schadlos machen darfst ohne Gefährdung für dich und dein Kind. Sollte er nix haben, dann muss er dich als "Standzeitler" weiterführen.
Wichtig ist, dass du dir vom Gyn, ein Schwangerschaftsattest geben lässt und auch dort deine berufliche Tätigkeit anführst. Er gibt letztendlich die Einwilligung lagerarbeit weitermachen, oder nicht. (glaube eher nicht).
Ansonsten falls Gewerkschaftsmitglied, dort gibt es auch rechtsbereatung für Mitglieder kostenlos.
 
Danke für die vielen Tips hat mir vorerst mal echt geholfen. Ich glaub ganz weit oben( obwohl ich nicht wirklich gläubig bin 🙂) ) hat es mit mir jemand gut gemeint *freu* .
Naja am Freitag hat mich die Firma wo ich als Leiharbeiterin die ganze Zeit jetzt war, abgemeldet weil die nicht mehr genug zu tun haben . Was mich freut an der Sache ist , das ich einen neuen Auftrag ab Montag habe : Fliessbandarbeit mit leichten Produkten keine körperliche Anstrengung mehr . Einen Job also den ich locker bis zum 7. Monat durchhalten könnte *hühüpf* . Allerdings werde ich meinen Vertrag jetzt erst am Dienstag verlängert bekommen , weiss noch nicht wie lange ,drückt mir die Daumen hoffentlich unbefristet . Ich denke solange werde ich noch den Mund halten bezüglich der Schwangerschaft ich krieg ja auch meinen Mutterpass erst am Donnerstag dann sag ich direkt bescheid auf der Arbeit .

*knuddels* alle für die lieben Tips .
 
Da es dir dritte Frage zum Thema Zeitarbeit und Schwangerschaft ist, schicke ich auch dir meinen Text:

Du bist bei einem Vorstellungsgespräch nicht verpflichtet zu sagen, das du schanger bist. Das gleich gilt bei einer Einstellung (Gesetz zur Gleichstellug zwischen Mann und Frau- Männer haben ja den Vorteil nicht schwanger werden zu können..).

Aber, du hast natürlich auch Probezeit- oder nicht??
Und da könnte er dich auch ohne Grund (also Schwangerschaft) kündigen! (Eine festangestellte Schwanger darf man nicht kündigen).

Du hast aber sicherlich auch ein Vertrag bei der Zeitarbeit,oder? wie lange ist er? Unbefristet? Dann wäre es fast besser, du bleibst dort (finanziell gesehen, weil ich glaube, die Firma entlässt dich eh während der Probezeit). Dann hast du wenigsten eine Job bis zum Mutterschutz - denn auch da hast du als Schwangere Kündigungsfrist. Finden die keinen pasenden Job für dich (also Einsatzfirma), müssen sie dich trotzdem weiter bezahlen!!

Ist dein Job bei der Zeitarbeit befristet (also Vertrag über Zeitarbeit nicht über Einsatzfirma)- läuft er eben dann aus- und du wärst eben ab dann arbeitslos.. mit Anspruch auf Arbeitslosengeld- bis zum Mutterschutz (danach Elterngeld, Elternzeit usw).

Es steht jeder Frau das Recht zu, glücklich zu werden mit einem Kind! Lass dir da kein schlechtes Gewissen einreden! Und jeder Frau zwischen 20 und 40 wird mal Mutter (oder würde gerne)- somit ist es die natürlichste Sache der Welt. Und das kennt somit jede Firma!! Da ist es Gang und Gebe, Schwangere zu haben und sie während der Elternzeit zu ersetzen..

Mit einem Baby Abitur zu machen ist verdammt hart- außer du willst dein "Wunschkind" den ganzen Tag zur Oma geben!! Du must ja auch viel lernen, braucht nachts genug Schlaf...!! Mach das lieber erste, wenn das Kind im Kiga ist (und dan noch die Oma einspringen kann), dann schläft es auch durch..

Ach so, einer Schwangeren ist es verboten, in Schicht zu arbeiten und monotone Arbeit aus zu üben (Fließband!) und ab dem sechsten Monat steht die ein Stuhl zu (also Sitzberuf)
 
ich möchte hier nochmals die Info rausgeben, dass in der Probezeit eine Schwangere NICHT gekündigt werden darf (ausgenommen Härtefälle wie Diebstahl etc). Hier greift das Mutterschutzgesetz.

hier nochmal zum nachlesen

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.

Quelle unter anderem:frag-einen-anwalt.de

deshalb stellen viele Arbeitgeber keine jungen Frauen im gebärfähigem Alter ein, weil sie sie nicht "losbekommen" wenn sie schwanger werden.
 
ich möchte hier nochmals die Info rausgeben, dass in der Probezeit eine Schwangere NICHT gekündigt werden darf (ausgenommen Härtefälle wie Diebstahl etc). Hier greift das Mutterschutzgesetz.

hier nochmal zum nachlesen

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.

Quelle unter anderem:frag-einen-anwalt.de

deshalb stellen viele Arbeitgeber keine jungen Frauen im gebärfähigem Alter ein, weil sie sie nicht "losbekommen" wenn sie schwanger werden.

Man kann einer Schwangeren also nur in der Probezeit kündigen, wenn ein wirklich schwerwiegender Grund vorliegt? Also sowas wie...unzureichende Fähigkeiten, Fehler, wären demnach kein Kündigungsgrund?
😕
Das ist mir ja vollkommen neu. Aber wenn es denn so ist, dann speicher ich mir das mal direkt ab.
 

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