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Schwarzarbeit?!?!

Thixotropie

Mitglied
Hallo liebes Forum.

Ich weiss nicht, wieso ich nie etwas richtig machen kann. Seit langem bin ich auf Arbeitssuche und bekam am Dienstag bei einem Vorstellungsgespräch endlich die Möglichkeit Probe zu arbeiten. Die Chefin dort sagte mir, dass ich das dem Jobcenter melden müsse, war mir ja auch klar. Morgen, nicht einmal zwei Tage später sollte ich den ersten Tag haben. Eigentlich hätte ich schon heute anfangen müssen, da mir die Busverbindung aber noch nicht bekannt war und ich noch alles Nötige regeln wollte, haben wir den Termin auf morgen verschoben. Seit dem Vorstellungsgespräch versuchte ich immer wieder das Jobcenter zu erreichen. Ewig wurde ich in der Warteschlange gehalten, versuchte es immer wieder erneut da ich auch für die Wartezeit Gesprächsgebühren zahlen muss und ich nunmal auch nicht mit Geld um mich werfen kann. Heute um 17:30 Uhr dann erreichte ich endlich jemanden, dem ich mitteilte, dass ich ab morgen zur Probe arbeite. Der nette Herr jedoch wies mich darauf hin, dass ich dann schwarz arbeiten würde, weil Probearbeit genehmigt werden muss und meine Sachbearbeiterin nun nicht mehr im Haus sei. Ich müsse es mit meinem Gewissen ausmachen, ob ich morgen zum ersten Probetag gehe oder nicht.

Was soll ich denn nun tun? Ich habe versucht die Chefin der Arbeitsstelle anzurufen, habe diese jedoch auch nicht mehr erreicht. Soll ich dort morgen trotzdem hin und die Situation schildern? Aber die Chefin denkt doch dann sicher auch dass es meine Schuld wäre, mich erst so spät dort anzumelden. Da MÖCHTE man wirklich arbeiten und dann sowas... das kann doch echt nicht sein... 🙁
 
Hallo, Gast,
Deine Angaben sind etwas dünn.

Die Probearbeit - ist sie unbezahlt oder bezahlt?
Wie lange soll sie dauern?
Bist Du Deutscher oder Ausländer/Immigrant/Asylant?
Wenn Du Ausländer/Immigrant/Asylant bist, hast Du eine Erlaubnis zur Arbeit?

Welche Leistungen beziehst Du vom Arbeitsamt/Jobcenter?
Wurde Dir schriftlich mitgeteilt, wie Du Dich zu verhalten hast, wenn Du selbst ein Arbeitsangebot auf direktem Wege erhältst?

Die Antworten zu obigen Fragen beeinflussen meine Antwort.
Vorläufig sage ich Dir:

Selbst für eine Genehmigungspflicht einer Probearbeit sehe ich keine Rechtsgrundlage. Was ich in meiner Freizeit mache geht das Jobcenter nichts an, solange ich keiner leistungsrelevanten Tätigkeit nachgehe.
Dann ist es aber auch dein Privatvergnügen wenn dir während der Probearbeit etwas zustößt, weil die wenigsten AG ihre Probearbeiter bei der Unfallkasse anmelden.

Möglicherweise möchte Dein Jobcenter immer gerne vorab eine Meldung haben, damit sich der jeweilige Sachbearbeiter organisieren kann: Er trägt die Firma in seine Liste ein und schickt Dir überflüssigerweise ein Vorstellungsgespräch bei der Firma zu bzw. seinen Vorschlag. So hat er Pluspunkte o.ä. gesammelt.

Ich würde die Probearbeit beginnen. Eine längere Probearbeit würde bei mir den Verdacht auslösen, dass der AG mich ausnutzen will. Du solltest einen Vertrag abschließen und rückabsichern, dass Du vom AG versichert bist, falls Du einen Unfall erleidest.

Könntest Du noch näheres mitteilen?
Wenn die Probearbeit über einen längeren Zeitraum gehen soll, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Insofern brauchst Du ggf. auch die Genehmigung des Arbeitsamtes. Bei längerer Probearbeit würde ich schon das Arbeitsamt um Zustimmung bitten. Dabei würde ich mitteilen, weil ich auch so denke, dass ich die Probearbeit jederzeit abbreche, falls mir vom Arbeitsamt eine Tätigkeitsmöglichkeit offeriert wird. Insofern würde ich klar signalisieren, dass die Probearbeit mich nicht hindert, jederzeit dem Arbeitsmarkt - anderen Unternehmen - zur Verfügung zu stehen. Wird die Probearbeit bezahlt, ist Meldungspflicht sowieso gegeben, schon allein dann, weil
Deine Leistungen, die Du vom Arbeitsamt gekürzt werden, werden müssen.

LG, Nordrheiner
 
Sorry, Thixotropie, dass ich Dich mit Gast ansprach.

Du bist gerade online, sehe ich. Dann schreib doch schnell noch Antworten zu meinen Fragen.
LG, Nordrheiner
 
Ich bin Deutsche, in Deutschland geboren und lebe schon immer hier. Die Probearbeit soll 5 Tage gehen, die ich aber jederzeit abbrechen kann, wenn mir der Job nicht liegt. Vom Jobcenter beziehe ich ALGII, es steht in der Eingliederungsvereinbarung, dass man Probearbeit umgehend melden muss. Ich wusste jedoch nicht, dass meine Sachbearbeiterin das Arbeiten genehmigen muss, sonst wäre ich wohl konsequenter am Telefon geblieben.

Es wurde beim Vorstellungsgespräch nicht darüber gesprochen, ob es bezahlt wird oder nicht. Ich fand die Frage, gleich nach Geld zu fragen, beim ersten Gespräch etwas ungeeignet.

Ich werde morgen dort hingehen und die Chefin bitten, beim Jobcenter anzurufen. Ist das okay, das so zu machen?
 
Hallo,

5 Tage scheint mir voll ok zu sein. Frage bitte nach, ob diese Arbeit bezahlt wird. Wird sie es nicht, ist es Dein Privatvergnügen. Dann ist nur die Frage der Versicherung zu klären. Ich sehe keine Meldepflicht, auch wenn diese allgemein vom Jobcenter behauptet würde.

In jedem Fall hast Du - wenn überhaupt - die Meldepflicht, nicht der Arbeitgeber. Also sprich Deine Chefin nicht deswegen an! Bekommst Du keinen Lohn, dann scheint mir das mit einer angeblichen Meldepflicht bei nur 5 Tagen eh egal zu sein.

Wenn das Arbeitsamt bei Dir nachfragen sollte, wegen dem Telefonat, dann sag, es sei eine allgemeine Anfrage von Dir gewesen, damit Du wüsstest , wie Du Dich verhalten sollst (und lass Dir dann Gesetzesparagraphen nennen). Lass Dich vom Jobcenter nicht einschüchtern. Arbeit geht vor Jobcenter. Deine Interessen vor den Interessen des Jobcenters.

Erhältst du Lohn, dann hast Du in jedem Fall Meldepflicht. Das würde ich dann morgen nach dem ersten Probetag schriftlich tun. (Kannst Dich ja gerne hier noch mal melden und erzählen)

Beispiel:
"hiermit zeige ich an, dass ich vom xxx bis zum xxxx in der Firma xy tätig bin. Diese Möglichkeit erhielt ich ausserhalb der Arbeitszeiten des Arbeitsamtes und so kurzfristig, dass keine frühere Meldung möglich war. Da ich die Arbeit jederzeit abbrechen kann, sollten Sie mir ein Angebot zusenden, stehe ich dem Arbeitsmarkt nach wie vor ungehindert zur Verfügung. Mein Lohn beträgt für die o.g. Zeit xxxx € brutto bzw. x€ brutto pro Stunde.
MFG"

Ich würde morgen unbesorgt, frisch, fromm, fröhlich, frei die Probearbeit starten.
Ich freue mich schon für Dich, wenn daraus was Festes wird. Berichte doch....nach den 5 Tagen.

LG, Nordrheiner
 
Schwarzarbeit wird gemeinhin eine Tätigkeit genannt, bei der Leistungen am Finanzamt vorbei erbracht werden. Bei der der AG und AN keine Sozialabgaben und keine Steuern zahlen.

Eine unbezahlte (?) Praktikantentätigkeit fällt keineswegs unter Schwarzarbeit. Du solltest jedoch auf einem Praktikumsvertrag bestehen, auch damit Du versichert bist, sollte es zu einem Arbeits-/Wegeunfall kommen.

Dem JobCenter zeigst Du schriftlich an, dass Du diese 5 Tage Probaerbeit leistest. Das Ziel ist ja sicher Arbeitsaufnahme und das sollte im Sinne des JobCenters sein.
 
Ok, danke für die Antwort 🙂

Wenn ich die Chefin nicht darum bitten soll, möchte ich aber zumindest selbst morgen in der Frühstückspause beim Jobcenter anrufen und mich mit meiner Sachbearbeiterin verbinden lassen, um ihr alles zu erklären. Ich würde auch meiner Chefin vor Beginn die Sache wirklich gerne ehrlich schildern, damit sie Bescheid weiß. Soll ich das so machen? Die Sache beunruhigt mich jetzt echt... 🙁
 
hallo nochmal,
nein, was zwischen Dir und dem Jobcenter läuft, ist Deine Sache. Ich sehe Null Grund, darüber mit der Chefin zu sprechen. Und wenn die Tätigkeit unbezahlt ist, ist es eh Deine Privatsache und dann seh ich auch Null Grund, mit dem Jobcenter darüber zu reden.

Lediglich bei bezahlter Arbeit sehe auch ich eine Meldepflicht. Dafür genügt morgen nach dem ersten Tag ein Brief. Ein Telefonat in der Frühstückspause nimmt Dir die Konzentration, die Entspannung und ggf. versucht die Sachbearbeiterin beim Jobcenter Dir Vorwürfe zu machen.... Dabei ist es wie es ist. Oder würdest Du die Arbeit sofort nach der Frühstückspause hinwerfen, wenn die Sachbearbeiterin sagt, dass sie nicht einverstanden sei???????
Du bist jetzt für 5 Tage bei der Firma und gut ist. Freu Dich drauf... und Jobcenter kommt später.

Viel Freude beim Job, viel Erfolg,
Nordrheiner
 
Echte Probearbeit muß immer vergütet werden. Unentgeltliche Probearbeit ist illegal. Lediglich ein reines Zuschauen ohne echtes Arbeiten darf unentgeltlich erfolgen. Zuschauen dauert dann aber auch keine 5 Tage. Sobald Weisungen zu befolgen sind, Arbeitszeiten zu beachten und Arbeit geleistet wird, liegt eine zu vergütende Tätigkeit vor.

Entgeltliches Arbeiten während des Bezugs von Hartz V ist erstmal grundsätzlich Schwarzarbeit. Wenn Du eine Ausnahme von dieser Grundregel möchtest, mußt Du dir das vom jobcenter im Vorhinein genehmigen lassen. Genau darauf hat Deine Chefin Dich ja auch hingewiesen.

Wenn Du einen Anspruch auf Entgelt hast, heißt das ja auch gleichzeitig, daß dem jobcenter die Höhe des Einkommens bekantwerden muß, um zu prüfen, ob dies zu einer Veränderung Deines Leistungsbezuges führt.
Das hat u.a. auch den Vorteil, daß die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern auffallen, die immer wieder versuchen Arbeitsspitzen dadurch aufzufangen, daß sie Menschen zum - oft illegal unentgeltlichen - Probearbeiten locken, ohne daß danach ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Ich würde Dir raten, noch heute abend eine mail an Deinen Sachbearbeiter zu schreiben und morgen früh zeitig dort anzurufen und nachzufragen, ob er wegen der besonderen Umstände und der Chance auf einen festen Arbeitsvertrag ausnahmsweise bereit ist, Dir die Genehmigung zu erteilen, auch wenn Du den 1. Probetag bereits begonnen hast.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sehr ungehalten reagiert, wenn Du Deine Bemühungen in der mail schilderst udn daß Dir das wirklich nicht bekannt war, daß eine Genehmigung erforderlich ist.
 
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