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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Trecker

Mitglied
im Marz 22 ist meine Mutter gestorben und ich bin mit meiner Schwester in eine Erbengemeinschaft gefallen. Ich hatte mich vor 20 Jahren von der Familie abgetrennt, weil es davor schon 20 Jahre lang Streit und Probleme gab. Jetzt bin ich Erbe zu gleichen Teilen wie die Schwester. Schwester hatte durchgehend Kontakt zur Mutter, hat 1er Uniabschluss, 3 Kinder, vom selben Mann, verheiratet, 20 Jahre mit dem Mann zusammen und ist Beamtin. Als wir uns nach dem Tod mit dem Testament trafen, fragte sie : was willst du hier, wo warst du 20 Jahre und warum bist du jetzt wieder da? Ich der ältere, keine Berufsausbildung, fast nie gearbeitet, noch nie eine Beziehung, und wurde immer von der Mutter geschlagen und als männliches Wesen gezielt diskriminiert. Schwester kommt nicht klar, dass sie 25 Jahre geschafft und gearbeitet hat und nur gleich viel geerbt hat, wie ich. Dann hat sie begonnen mich zu diskriminieren, sofort nach dem Tod der Mutter das Türschloss ausgetauscht und schon mal Dinge mitgenommen. Dann hat sie gesagt, sie will mehr haben als ich. Dann hat sie gesagt, das Testament geht so nicht, das sei anders besprochen. Dann hat sie gar nichts mehr gemacht und gesagt, sie macht nichts mehr an Aufteilung, wenn ich ihr nicht alle Sonderwünsche erfülle. Sie hat mir von teuersten Anwalt aus Hamburg am Rathaus Anwaltabriefe geschrieben. Schwester hat eine schwere Profilneurose. Lehrerin. Beamtin. Arbeitet halbe Stelle.
 

Trecker

Mitglied
selbst als ich ihr dann nach 10 Monaten teurem und heftigen Streit angeboten habe, all ihre Sonderwünsche zu erfüllen, hat sie noch mehr gefordert und wollte das Erbe nicht aufteilen und mir geben, was ich geerbt habe.
 

gobi

Aktives Mitglied
Suche dir einen Anwalt für Erbrecht und lass dich beraten, was du in dem Fall machen kannst.
Ggf. Klage gegen deine Schwester einreichen. Wenn deine Mutter kein Testament hinterlassen hat, seid ihr beide zu gleichen Teilen erbberechtigt, unabhängig davon wie oft sich jemand gemeldet oder jemanden besucht hat oder gekümmert hat. Deine Schwester hat keine Forderungen zu stellen und sie kann die 20 Jahre getrost vergessen. Es gibt kein Gesetz, in dem vorgeschrieben wird, wie oft und in welchem Umfang man sich um Eltern zu kümmern hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Youshri

Aktives Mitglied
Da solltest Du einen Anwalt einschalten. Kannst Dich ja schon in gratis Sprechstunden beraten lassen.
Bevorzugte Kinder erniedrigen gern ihre Geschwister, und Nimmersatte haben nie genug. Doch gibt es ja noch die Gesetze. Mach Dich auf und lass Dich beraten, anders, glaube ich, kommst Du da nicht heraus.
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Da du mit der Familie über Jahrzehnte nichts zu tun haben wolltest ist der Ärger deiner Schwester nachvollziehbar.
Sie hatte die Arbeit mit der alten Mutter, du hast dich aus dem Staub gemacht.
Sie war immer fleißig und hat sich neben Arbeit und eigener Familie auch um die Mutter gekümmert.
Du schreibst, dass du kaum gearbeitet hast.
Klar, dass es ungerecht scheint, wenn du jetzt den gleichen Anteil bekommst, wie deine Schwester.
Da sie gute Anwälte hat, lässt sich das Testament vielleicht anfechten. An deiner Stelle wäre ich schon mit einem symbolischen Erbe zufrieden.
Wo das "Terror" stattfinden soll, erschließt sich mir nicht.
 
K

Klimbim

Gast
Ich schließe mich Marisol an. Wenn du eh gebrochen hast seit 20 Jahren mit deiner Familie, solltest du konsequenterweise auch mit dem Erbe brechen.

Nichtsdestotrotz steht dir gesetzlich dein Teil zu. Und wenn du unbedingt darauf bestehst, wirst du wohl auch einen Anwalt wie deine Schwester einschalten und diesen auch bezahlen müssen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Jeder der Geschwister bekommt den gleichen Teil. Die Mutter hätte ja ein Testament machen können, wenn sie es anders gewollt hätte.

Letztendlich wird es wohl über einen Erbstreit über Anwälte hinauslaufen, mit dem Resultat, dass letztendlich jeder den gleichen Teil zusteht.

Alles andere ist subjektiv.

Man könnte z. B. auch gegen die Schwester argumentieren.
Sie hat als Beamten doch vermutlich schon so genug Kohle.
 

Trecker

Mitglied
Suche dir einen Anwalt für Erbrecht und lass dich beraten, was du in dem Fall machen kannst.
Ggf. Klage gegen deine Schwester einreichen. Wenn deine Mutter kein Testament hinterlassen hat, seid ihr beide zu gleichen Teilen erbberechtigt, unabhängig davon wie oft sich jemand gemeldet oder jemanden besucht hat oder gekümmert hat. Deine Schwester hat keine Forderungen zu stellen und sie kann die 20 Jahre getrost vergessen. Es gibt kein Gesetz, in dem vorgeschrieben wird, wie oft und in welchem Umfang man sich um Eltern zu kümmern hat.
richtig. Ich konnte machen was ich will im Leben und das Erbe ist gültig, egal was mein Lebenswandel war und was ich gemacht habe. Man wird nicht enterbt dadurch was man im Leben macht oder unterlässt. Insofern haben zwei Kommentatoren hier auch ein falsches Verständnis von erben. Schwester hat Mutter übrigens nicht gepflegt, da Muttter nicht pflegebedürftig war. Schwester war übrigens freiwillig in ihrem Leben fleissig. Wer Eltern pflegt , erbt auch nicht mehr dadurch.[spätere Korrektur, ein pflegender naher Angehöriger, der seine Pflege an dem Verstorbenen dokumentiert hat, kann dadurch etwas mehr erben.]
 
Zuletzt bearbeitet:

Salome64

Aktives Mitglied
An deiner Stelle wäre ich schon mit einem symbolischen Erbe zufrieden.
Na klar. Er wurde geschlagen, hat wegen des schlechten Verhältnisses den Kontakt abgebrochen und nun soll er auch noch aufs Erbe verzichten.
Die Schwester hat überhaupt nichts zu melden, denn solange keinTestament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge.
 

Trecker

Mitglied
es ist so, wenn einem Erbe der andere Erbe nicht gefällt, dann kann der eine Erbe nicht einfach sagen, der kriegt weniger oder nichts. Allein die vererbende Person entscheidet wer erbt, zu welchem Anteil, und was wer erbt. Existiert kein Testament, ist die gesetzliche Erbfolge ganz normal nach dem bestehenden Erbrecht. Die Erben können jeder einazeln für sich ablehnen oder annehmen, also es wird niemand zu. Erben gezwungen.
 

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