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Schwiegermutter

Tränchen39

Mitglied
Hallo mal wieder,
ich habe einmal eine Frage und denke das vielleicht jemand hier ist der sich etwas auskennt mit diesem Thema worüber ich jetzt schreiben werde.
So meine Schwiegermutter ist in schlechter körperlicher Verfassung und es kann sein das sie sogar in ein Heim muss,und jetzt meine Frage ausser mein Mann der der jüngste Sohn ist hat sie noch zwei ältere Söhne und zwei ältere Töchter.Der älteste Sohn hatte vor ca.25 Jahren das Haus seiner Grosseltern geerbt und wohnt darin,die zweitälteste ist eine Tochter die besitzt drei Häuser aber es ist noch keins abbezahlt,die drittälteste ist eine Tochter die wohnt in einer Mietwohnung und hat kein Haus oder so,ja und dann ist da noch der vierte im Bunde vor meinem Mann der hat auch ein Haus aber auch noch nicht abbezahlt und wir und wir haben kein Haus und leben im Moment zum Teil von der Arge.Jetzt haben die anderen Kinder ausser der älteste und die zweitjüngste Tochter die kein Haus hat also die der Sohn der ein Haus hat und die Tochter die drei Häuser hat,ja die beiden haben meine Schwiegereltern Jahre lang nur ausgenutzt und ausgenommen so das meine Schwiegermutter jetzt noch einen Darlehn abzahlen muss wo die Tochter das Geld von bekommen hat und jetzt kümmert sich keiner mehr um sie wo es ihr schlecht geht und ich soll sie jetzt pflegen wo meine Schwiegereltern mich die ganzen Jahre nie richtig beachtet haben und wir Jahre keinen Kontakt hatten weil immer auf die Tochter gehört wurde die sie ausgenommen hat und jetzt die Mutter nach dem Tod des Vaters fallen lässt weil sie nichts mehr kriegen kann.
So meine Frage ist was würdet Ihr machen an meiner Stelle und wer müsste wohl für meine Schwiegermutter das Heim mitbezahlen weil ihre Rente ja nicht allein reicht.
Über Tips und würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüsse Tränchen39:confused::(
 

Graf AOKcula

Mitglied
Ist deine Schwiegermutter gesetzlich krankenversichert?
Wenn ja, dann ist sie auch automatisch bei der Pflegekasse der betreffenden Krankenkasse mitversichert.

Du kannst, mit Vollmacht deiner Schwiegermutter, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Das geht völlig formlos. Datum, Name, Adresse, Telefon und "Hiermit beantrage ich, Frau XY, Pflegeleistungen" reicht vollkommen. Sinnvoll wäre es, noch ein Attest vom Hausarzt mit den einzelnen Diagnosen beizulegen.

Die Pflegekasse wird sich nun mit dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) in Verbindung setzen. (Der MDK ist ein unabhängiges, neutrales Instrument zur medizinischen Begutachtung von Versicherten) Der MDK wird sich dann mit deiner Schwiegermutter in Verbindung setzen und einen Termin bei ihr Zuhause vereinbaren, zu dem meist ein Arzt und eine Pflegefachkraft erscheinen, die dann aus ihrer jeweiligen Sicht die Sachlage dokumentieren, bewerten und beurteilen. Es gibt da bei dem "Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit" ein vorgegebenes Muster, das abgefragt wird.

Anschließend stellt der MDK der Pflegekassen ein umfangreiches Gutachten aus, mit einer Empfehlung für die Pflegestufe.
Diese wird dann von der Pflegekasse bewilligt, und deine Schwiegermutter bekommt Pflegegeld, von dem dann z.B Heimkosten bezahlt werden.

Wenn bei einer Heimunterbringung das Pflegegeld und die Rente nicht ausreichen, tritt das Sozialamt ein.

Allerdings holen die sich das Geld dann bei den nächsten Anverwandten wieder, sprich Kinder oder Geschwister. Du selbst als Schwiegertochter musst nichts bezahlen.

Es könnte auch ein ambulanter Pflegedienst die Pflege Zuhause übernehemn, für deine Schwiegermutter sicherlich das Schönste. Wenn einer deiner Familienangehörigen die Pflege übernimmt, ist er in der Zeit sogar Renten- und Unfallversichert, also abgesichert. Zudem bieten die Pflegekassen über das Rote Kreuz etc. auch kostenlose Kurse an, in denen Lagern, Betten, Medikantenverabreichung oder Hygiene vermittelt werden.

Weitere Informationen kannst du dir auch hier anschauen:

Knappschaft - Pflegestützpunkt - Beratung unter einem Dach

Bitte aber nicht als Schleichwerbung verstehen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Sobald feststeht,daß ein Heimplatz angestrebt wird oder wegen plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich sein könnte,
empfehle ich Dir RECHTZEITIG VORSORGLICH einen (auch mündlichen/telefonischen) Antrag auf Heimkostenzuschuß beim Sozialamt /Abt.Heimkosten zu stellen.

Alle Unterlagen sind dann nachreichbar---Heimvertrag,Pflegekassenbescheinigung,Auskünfte...,als ANTRAGSTAG gilt fristwahrend der ANRUF ! Das ist eine Sonderregelung im SGB.

Also immer spätestens am Tag der Heimeinweisung dort anrufen.

Das Sozialamt prüft dann die Einkommens-u.Vermögenslage des Betroffenen und der lt.BGB Unterhaltsverpflichteten.
Das sind ALLE ihre Kinder.

Diese --können sich entweder FREIWILLIG einigen über die Aufteilung der Fehlbeträge (für Unterkunft/Investitionszuschlag/Versorgungskosten... reicht die normale Rente selten)--und damit die umfassende Auskunft umgehen --oder sie müssen JEDER ihre Unterlagen einreichen.

Das Sozialamt geht nur in Vorleistung.

Schenkungen sind 10Jahre rückwirkend anzugeben und Vermögensverschiebungen...
Diese können rückgefordert werden ,da der Staat nicht bei "selbstherbeigeführter Bedürftigkeit" leistet .
Falsche Angaben können Sozialbetrug sein.

Die "Absicherung der Pflegeperson" ist...eher theoretisch.

Weder gibt es Krankengeld noch eine adäquate Vergütung.
Die Pflegegelder für privat Pflegende decken nicht mal z.B.die Kosten für das Inkontinenzmaterial oder Fahrkosten o.Kosten für erhöhten Reinigungsbedarf. In Pflegestufe 1 gibt es 215 Eu je Monat.:(

Die Abgaben zur Pflegeversicherung sind im Ergebnis für die eigene Rente eher ein Lacher.
Vor allem,wenn für die Pflege z.B. ein hochqualifizierter Beruf nicht ausgeübt werden kann.

Nützlich kann höchstens das Wahren von Zeiten sein.
Schadensabfederung,mehr nicht.

Eine Pflege zu Hause ist sinnvoll,wenn der zu Pflegende das noch würdigt und genießt und es keine Überforderung physisch,psychisch und vor allem finanziell des Pflegenden gibt. Bei eigenen minderjährigen Kindern ist es üblich.

Die private Pflege entlastet monatlich mit mindestens ca. 800 Euro Unterschied die Pflegekasse !

Ein Pflegling in Pflegestufe 1 wird im Heim mit 1023 Eu bezuschußt.

Wenn man also z.B. 10 Jahre einen Angehörigen pflegt, bringt man nicht nur die unentgeltliche Pflegeleistung als Laie,man büßt eigene Einkünfte ein,kann keine eigenen Sozialbeiträge leisten und demzufolge auch keine angemessenen Rentenansprüche erwerben,man opfert die Freizeit und Freiheit ,oft wird das komplette Familienleben nachhaltig beeinträchtigt - und das dominoartige Schwinden der Gesundheit des Pflegenden (Rückenprobleme,Burn-out) machen unterm Strich die scheinbare "Ersparnis" zu einer riesigen Kostenfalle --da neue Pflegefälle geschaffen werden.

Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wäre entweder eine angemessenere Vergütung/Versorgung der privat Pflegenden dringend nötig als auch das Schaffen von ausreichend personell technisch bestausgestatteten Heimen --Arbeitsplätze, Qualität der Versorgung,Vermeidung der immensen Folgekosten und -schäden...

Rechtzeitig realistisch die Situation einschätzen und Hilfe organisieren.

Es nützt niemandem etwas,wenn ein Pflegling unzureichend von einem völlig überforderten Verwandten versorgt wird .

Nur der Pflegekasse.

Gruß!
Micky
 
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