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Selbst gekündigt, nun wird mir mit Anzeige gedroht

CharletCannibal

Neues Mitglied
Hallo Leute..

Am 11.11. konnte ich einfach nicht mehr. Ich habe eine kündigungsmail geschrieben.
Mein damaliger Arbeitgeber und seine Frau betreiben einen "Szene" shop, im Laden werden Shishen und Blunts verkauft, online leitete ich den shop mit Gothicklamotten, jedoch musste ich auch privatauktionen erstellen und leiten..
Mir ging es so an die Nerven, ständig war was falsch,.. Am anfang habe ich die verantwortung übernommen, obwohl es nicht meine fehler waren, sondern die meiner Vorgänger ( da war noch nie ordnung im system) oder meines Chef's. Irgendwann habe ich immer gut begründen können, dass es nicht meine Fehler sind, wenn ein Artikel falsch war( preis, bild..) z.b. durch das Einstellungsdatum.

Dass er unter der Ladentheke auch noch Crystal verkauft, war blos das i-tüpfelchen..

Nun. Ich habe gekündigt. Von einem Tag auf den anderen. Ich konnte nicht mehr, nicht für 5 euro die Stunde.

Ich entging den Anrufen seiner Frau. Habe in der Mail geschrieben, warum, wieso es nicht geht. Sie fragte am telefon, ließ mich aber nicht ausreden. Wurf mir Sachen an den Kopf, die sie aber nicht genau beschreiben konnte, und diese zurück zog. Dann erwähnte sie, ich soll was unterschreiben. Sagt aber nicht, was. Wenn ich Samstag nicht unterschreiben komme ( Sie will es nichtmals mit der post schicken..) dann zeigt sie mich an. Warum auch immer. Hat sie n Knall? Das kann sie doch nicht machen. Was sollte es zu unterschreiben geben. Eine fristlose Kündigung sogar mit begründung und Unterschrift. Das reicht doch. Ihr aber nicht..

Wie soll ich nun vorgehen? Kann sie das machen, oder ist sie völlig durch im Kopf?
P.s. Es war ein "kurzfristiger" job, so wie sie es auf meinen monatlichen zettelchen schreibt. also eine geringfügige Beschäftigung. Es ist ein kleiner pupsladen, es wurde KEIN SCHRIFTLICHER VERTRAG ausgehändigt oder unterschrieben.

Liebe Grüße,
Cannibal
 
G

Gast Hm

Gast
Du hast nichts schriftlich.
Wirst bestimmt nicht bei der Minijobzentrale angemeldet gewesen sein.Kostet Geld.
Dazu hätten sie deinen Sozialversicherungsausweis/Numer gebraucht.


Kann sie was machen weil du Privatauktionen erstellt und geleitete hast ?
Das wird doch bestimmt an der Steuer vorbei für da Geschäft gewesen sein.
Das hört sich für mich nicht gut an.Wenn es so war.

Mir fällt absolut nichts ein,was du unterschreiben sollst,dass sie versucht dich
dazu zu erpressen.Scheint ja verdammt wichtig zu sein.
Das es was Linkes ist,das ist klar. Sonst könnte sie es über die Post machen.
 
G

Gast

Gast
Ein Kündigung ist ein einseitige Wiilenserklärung mit Annahmebedürfnis.
Die Kündigung ist zugegangen, damit ist der Fall für Sie erledigt.

Alles andere ist kindliches bedeutungsloses Geschwafel, sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Ex-Arbeitgeber.


Tschüß,

Cary
 
N

nikke

Gast
Am 11.11. konnte ich einfach nicht mehr. Ich habe eine kündigungsmail geschrieben.
Eine per Mail geschriebene Kuendigung ist unwirksam.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 623 BGB Schriftform der Kündigung - dejure.org

Dabei ist es egal, um es sich um einen Vollzeitjob oder einen Minijob handelt. Auch ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt, spielt keine Rolle.

Man muss einem Arbeitgeber nicht immer das Schlimmste unterstellen, aber auch er braucht Rechtssicherheit durch eine ordnungsgemaesse Kuendigung oder eine Aufhebung in Schriftform, dass das Arbeitsverhaeltnis wirklich beendet ist, denn sonst koennte er tuechtig hereingelegt werden. Ausserdem kann die unwirksame Kuendigung fuer den Arbeitnehmer teuer werden, wenn es der AG darauf anlegt, denn er ist weiterhin angestellt und von der Arbeit fern geblieben. Dafuer kann der AG ihn in Regress nehmen.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Ausserdem kann die unwirksame Kuendigung fuer den Arbeitnehmer teuer werden, wenn es der AG darauf anlegt, denn er ist weiterhin angestellt und von der Arbeit fern geblieben. Dafuer kann der AG ihn in Regress nehmen.
Eine Schadenersatzregelung muss im Arbeitsvertrag aufgeführt werden. Ohne diese hat der Arbeitgeber wenig Möglichkeiten.
 

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