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Selbstbefriedigung neben schlafendem Kind

Das kannst du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verbieten. Zum Umgang gehört auch die Übernachtung.
Wenn dann musst du das beantragen, dass er die Kinder nur unter Aufsicht bekommt. Und dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein.
 
Das kannst du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verbieten. Zum Umgang gehört auch die Übernachtung.
Wenn dann musst du das beantragen, dass er die Kinder nur unter Aufsicht bekommt. Und dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein.
Das kannst du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verbieten. Zum Umgang gehört auch die Übernachtung.
Wenn dann musst du das beantragen, dass er die Kinder nur unter Aufsicht bekommt. Und dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein.
Das ist es ja wohl wenn der Vater im Kinderzimmer wichst
 
Das bestimmst ja aber nicht nur du.

Wenn du diese Details im Sorgerechtsstreit einbringen willst, muss dir auch erstmal geglaubt werden. Wenn er sagt, so war's nicht, steht Aussage gegen Aussage.

Wäre es nicht auch eine Option, mit ihm darüber zu reden? Ihn zu bitten, das zu unterlassen? Ihr wart jahrelang ein Paar, habt gemeinsame Kinder. Irgendeine Basis müsst ihr ja haben.

(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi @Pbchen Du machst das Richtige.
Dass der Termin unangenehm wird, kann ich verstehen, aber doch in erster Linie für ihn.
Du musst nur mit allen Tatsachen auf den Tisch, Schonung wäre hier vollkommen fehl am Platz.
Wer so verantwortungslos und rücksichtslos agiert, wie Dein Ex, muss die Konsequenzen tragen.

Ich wünsche Dir und den Kindern alles Gute, auch für den Prozess.
 

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