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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Das kannst du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verbieten. Zum Umgang gehört auch die Übernachtung.
Wenn dann musst du das beantragen, dass er die Kinder nur unter Aufsicht bekommt. Und dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein.
Das ist es ja wohl wenn der Vater im Kinderzimmer wichstDas kannst du mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verbieten. Zum Umgang gehört auch die Übernachtung.
Wenn dann musst du das beantragen, dass er die Kinder nur unter Aufsicht bekommt. Und dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein.
Also der Umgang wird bald gerichtlich festgelegtDann musst du begleitenden Umgang beantragen.
Du darfst den Umgang nicht eigenmächtig verhindern.
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