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[QUOTE="logig, post: 4738292, member: 86492"]

das Amt muss erstmal Zeugenaussagen, Arztberichte etc. einholen. Im Durchschnitt soll ein Antrag meine ich um die 14 Monate dauern. Aus meiner Erwahrung allerdings länger. Du wirst evtl. vierteljährlich oder halbjährlich Schreiben bekommen, dass es noch etwas dauert. Ein Verwaltungsakt muss ohne Hinreichend Grund innerhalb von 6 Monaten entschieden sein, ich meine beim Widerspruch teoretisch nur 3 Monate.Deshalb auch die Schreiben, dass sie es nicht schaffen. Ansonsten könnte Untägigkeitsklage eingereicht werden, welche allerdings soweit ich gehört habe mind. 2 Jahre dauert.


Durch die Umstellung aufs SGB XIV ist zu bewürchten, dass alles momentan noch länger dauert.


Erwerbsunfähigkeitsanträge, Rehaanträge sind nicht so umfangreich, weshalb es sehr schnell gehen kann. Für die Anerkennung nach dem OEG ist es erstmal egal, da erstmal geprüft wird, ob die Tat(en) als bewiesen zählen.


Es bleibt nichts als in Geduld zu üben.

[/QUOTE]

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