[QUOTE="Arlonia, post: 4753237, member: 58356"]
Hallo zusammen, kurzes Update:
Versorgungsamt hüllt sich in Schweigen bei Sachstandsanfrage nach 3,5 Monaten, da kam bisher nix außer die Abfrage der Schweigepflichtsentbindungen.
Zwischenzeitlich habe ich quasi in Rekordgeschwindigkeit meinen Erwerbsminderungsrentenbescheid bekommen, nachdem ich die medizinische Reha durchlaufen hatte und mir da auch attestiert wurde, dass in den nächsten 24 Monaten keinerlei Rehamaßnahmen erfolgversprechend sind und auch fraglich ist, ob sie es nach Ablauf dieser Zeit sein könnten. Logischerweise Bewilligung der Rente erstmal nur bis Anfang 2027 und es ist auch viel zu wenig zum Leben. Der Bescheid ging von mir natürlich auch direkt in Kopie an das Versorgungsamt.
Fragen an alle die mitlesen:
Hattet ihr bei Bewilligung BSA auch zu dem Zeitpunkt befristete Erwerbsminderungsrenten oder musste die Rente bei euch bereits unbefristet sein um den BSA zu erhalten?
Hatte schonmal jemand von euch vorübergehend, nur für ein paar Jahre den BSA?
Ich finde das Gesetz (§ 89 SGB XIV) mit dem Wortlaut sehr verwirrend:
(1) Hat eine Geschädigte oder ein Geschädigter infolge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust, so erhält sie oder er monatlich einen Berufsschadensausgleich, wenn
1. bei ihr oder ihm ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden ist und
2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
a) bei ihr oder ihm nicht mehr erfolgversprechend sind oder
b) ihr oder ihm nicht mehr zugemutet werden können."
Für mich hört sich das immer so an, als dürften die erst zahlen wenn wirklich keine Aussicht auf Besserung mehr besteht, was ja aber dem Sinn des BSA entgegensteht, der nicht nur bei kompletten Wegfall eines Erwerbseinkommens, sondern eben auch bei Minderung des Einkommens greifen soll.
Ich habe vor nochmal eine ambulante Traumatherapie zu versuchen, was so die letzte Möglichkeit wäre meine Situation noch zu verbessern und hoffe eigentlich auch nach dem Abschluss in ein paar Jahren dann wieder arbeiten gehen zu können, aber aktuell geht gar nix, sodass ich mir nichtmals was dazuverdienen kann. Ich hab auch überlegt noch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV zu beantragen, die ja aber erst gezahlt werden, wenn BSA ausgeschlossen ist.
Jetzt frage ich mich so langsam wirklich was ich denn machen soll, wenn der BSA wirklich ewig braucht, ich bin dahin kaum Geld habe und nicht arbeiten kann...
[/QUOTE]