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[QUOTE="logig, post: 4753379, member: 86492"]

Hallo Arlonia,


bei mir wurde BSA ab Antragsstellung OEG bezahlt. Zu dem Zeitpunkt wurde mir noch befristete EU-Rente gewährt, allerdings wurde der BSA rückwirkend bewilligt und zu dem Zeitpunkt hatte ich schon viele Jahre unbefristete EU-Rente.


Soweit du BSA noch in 2023 beantragt hast, sollte das BVG als Grundlage genommen werden. Wobei dort die selben Voraussetzungen waren. § 29 BVG: "Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden. "


Dabei kommt es nicht darauf an ob gar nicht mehr gearbeitet werden kann, sondern ob mit der Reha noch ein mind. gleichwertiger Beruf wie vor der Schädigung ausgeübt werden kann. Bei Schädigung vor Berufsausbildung, ob noch nach dem vermuteten Abschluss gearbeitet werden kann. Dabei kann es sein, dass als Grundlage der Beruf genommen wird, welchen du trotz Schädigung hinbekommen hast. Wenn also mit Reha noch eine erfolgsaussicht besteht, dass du in diesem oder mind. gleichwertigen Arbeiten kannst, dann erst nach Abschluss der Reha - BSA. Nicht geregelt ist, dass dies auf Dauer der Fall sein muss. Demzufolge könnte es möglich sein, dass BSA in der Zeit in welcher eine Reha nicht erfolgsversprechend ist, bezahlt werden müsste. Wie dies in der Rechtssprechung gerregelt ist weiß ich nicht. Ich habe gehört, dass die Ämter die Auffassung vertretten, dass in Psychotherapie eine Reha wäre und aus diesem Grund noch nicht zahlen wollen. Aus meiner Sicht, ist Ziel einer Traumatherapie mehr, dass du mit den Trauma besser umgehen kannst. Danach wieder arbeiten zu können, wäre natürlich wünschenswert.  Im Gesetzt steht allerdings "Reha". Sprich es bräuchte eine genaue Klarstellung was eine Reha, soweit das Amt meint auch andere Formen von z.B. Therapie zählen dazu.



Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird bezahlt, wenn du momentan nicht genug Geld hast um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es zählt immer was in dem Monat zufließt (Einnahmen) und deine Kosten (Ausgaben). Soweit du im Nachherein BSA bekommst, würde ggf. verrechnet werden.


z.B. 2/2024 bekommst du eine EU-Rente von € 800,-- netto,  dagegen hast du allerdings Regelsatz zzhg. Miete und Freibetrag nach dem SGB XIV, von z.B. € 1.100,--, dann würdest du solange der BSA noch nicht beschieden wurden € 300,-- bekommen. Wenn dann z.B. ein Jahr später BSA in höhe von z.B. € 800,-- ab 2/2024 beschieden wird, würdest du ab dem Monat an welchen BSA bezahlt wird, keine HLU mehr bekommen. Gleichzeitig hättest du rückwirkend eine Nachzahlung BSA von z.B. 12 Monaten * 800,--.  Da du allerdings auch HLU bekommen hast, wird erstmal HLU in Höhe von 12 * 300,-- abgezogen. Die Differenz zzhg. evtl. Zinsen (erst ab ca. ein halbes Jahr nach Antrag) wird Nachgezahlt.


Du musst ja momentan leben und nicht erst wenn die Ämter soweit sind die Anträge zu bescheiden. HLU muss sofort gewährt werden und nicht erst in ein paar Monaten.

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