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[QUOTE="logig, post: 4755685, member: 86492"]

Soweit dir BSA bewilligt wird, würde es auch ggf. Rückwirkend bezahlt werden. Ob in deinem Fall eine Chance ist, bis zum OEG Antrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt an dem die Reha beendet wurde, durch welcher du nicht mehr den Beruf vor Schädigung bzw. nach dem Abschluss welchen du ohne Schädigung vermutlich erreicht hättest, wird schwer.


Ich würde immer erst HLU beantragen, wenn mein Vermögen unter den Freibeträgen liegt. Bis dahin kannst du soviel ausgeben wie du willst. Es ist also egal ob du z.B. den höheren Betrag in 2 Monaten oder 1 Jahr ausgegeben hast. Soweit du erst den Antrag stellst, kann ich mir vorstellen, dass vorlagen gemacht werden, wie lange du mit dem Vermögen auskommen sollst.  Wenn du im SGB XII gearbeitet hast, weißt du vielleicht wie sowas läuft.


Soweit BSA nachträglich bewilligt wird, ist es vom Finanziellen evtl. sogar besser, keine Sozialleistungen beantragen zu müssen und statt dessen, dass ersparte aufzubrauchen.

Mit dem OEG Antrag 2015 hast du automatisch auch einen Antrag auf BSA gestellt. So wie ich dich verstanden habe, ist darüber nie entschieden wurden. Damit könnte gesagt werden, vollständiger Antrag 2015, Zinsen frühstens ein halbes Jahr nach vollständigen Antrag, für den Erstattungszeitraum. § 108 SGB X. z.B. Antrag 2015, nach Abschluss der Reha - ich bewürchte, dass hier die letzte Reha genommen wird. Hier muss abgewartet werden, ob das Amt BSA bewilligt bzw. soweit es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wie und ab wann entschieden wird. Sollte erst dein jetziger Antrag als vollständiger Antrag gewährtet werden, dann ggf. Zinsbeginn entsprechend später.


Soweit also positiv über BSA Antrag entschieden wird, bekommst du dein Vermögen aus der Nachzahlung wieder. Falls du Wohngeld oder HLU (weil nur Vermögen unter Freigrenze) bekommst, würde die Nachzahlung aus dem BSA um die Beträge des erhaltenen Wohngeldes bzw. HLU ggf. gekürzt. Zinsen werden nur auf den ausbezahlten Rückzahlungsbetrag berechnet. Um die lange Zeit abzumildern, habe ich mir gesagt, ich habe mein Geld bei der Behörde zu einem Zinssatz, der höher als bei Banken ist, angelegt. Brauchte allerdings zum Leben HLU.


Bei mir wurde die Reha auch im Widerspruch abgelehnt. Nach dem zweiten Weitergewärhungsantrag, wurde mir EU-Rente auf unbestimmte Dauer gewährt.


BSA wird auch im Alter gewährt. Bis zum Eintritt des Altersrentenzeitpunktes wird das Nettovergleichseinkommen progressiv pauschal (ähnlich wie bei Arbeitnehmern) berechnet. Ab Altersrentenzeitpunkt, wird nur noch 50% des Bruttovergleichseinkommens als Netto genommen. Also bekommst du auch für die Differenz, welche du weniger in die Rente einzahlen konntes, wie Altersrente in Form von eines geringeren BSA´s. Soweit du damit unter dem Sozialhilfesatz liegst, ggf. HLU.

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