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[QUOTE="Arlonia, post: 4755730, member: 58356"]

[USER=86492]@logig[/USER] mir geht es ehrlich gesagt nicht drum, dass das für einen enorm weit zurückliegenden Zeitraum gezahlt wird. Mir würde es entweder ab Rehaende und meinem konkreten BSA Antrag Ende '24 oder eben ab dem Datum reichen, zu dem die Rentenversicherung bestätigt hat,dass ab da die volle Erwerbsminderung vorlag (Ende '23). Klar wäre es nett es ab Ende '23 zu erhalten,weil ich ab da durch Krankengeld und Co. schon einige Einbußen hatte aber damit könnte ich noch leben. Mit der Rente jetzt aber halt nicht oder nur unter Zunahme meines Ersparten.


Im SGB XII ist es so, dass man rechnet, dass jemand sein Vermögen nicht auf Sozialhilfeniveau ausgibt, sondern wie jemand der arbeiten geht. Also man muss da nicht unbedingt kürzer treten. Kritisch wirds erst wenn jemand mehr als das 4fache des Regelsatzes raushaut, derzeit also über 2000 € und selbst dann muss das Amt die Verschwendung nachweisen...


Ja das mit den Zinsen stimmt,wobei ich lieber Ruhe als Zinsen hätte. Das Gefühl kennst du sicher auch. Diese Abhängigkeiten und das ewige Warten sind absolut nix für meine mentale Gesundheit...


Hattest du Reha beim Versorgungsamt beantragt? Und hast du auch mal Heilbehandlungen bekommen? Ich hab mich nämlich auch dchon gefragt, ob ich z.B. Privattherapeuten mal fragen könnte,weil dort schneller Therapien zu haben sind. Weiß aber nicht ob das Versorgungsamt sowas zahlen würde. Sorry ist bisschen offtopic aber ich hab zwar das Gesetz gelesen,nur ist ja grad im Entschädigungsrecht seeehr viel Interpretationsspielraum...


Ok das mit dem Alter ist interessant,das muss ich nochmal nachlesen. Ich hoffe zwar es kommt soweit nicht, aber wenn könnte man sicher schlechter dran sein.

[/QUOTE]

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