[QUOTE="logig, post: 4755907, member: 86492"]
Klar, die Zinsen sind nur ein Punkt, um die Wartezeit minimal erträglich zu machen. Bei mir nicht wirklich, weil das was damals möglich wäre, durch die Zeit von der Gesundheit, dem lauf der Zeit und auch dem Markt u.ä. kaum noch umsetzbar ist.
Was die Zinsen betrifft, laufen diese immer erst 6 Monate nach vollumfänglichen Antrag, sprich wenn der Erstantrag OEG 2015 genommen wird und du BSA ab Ende 2023 rückwirkend bekommst, würdest du auch Zinsen ab Ende 2023 bekommen. Wenn dagegen als BSA Antrag erst als Antragsdatum ende 2023 gesehen wird, laufen die Zinsen erst ab Mitte 2024.
Ich habe den OEG Antrag erst nachdem ich schon die EU-Rente hatte gestellt. Anspruch auf Heilbehandlung wurde mit Anerkennung OEG gewährt. Hiernach wird entsprechend dem SGB V alles von der Krankenkasse fürs Versorgungsamt verauslagt. Wobei es nach dem SGB XIV zusätzliche Leistungen gibt, wie z.B. Psychotherapie über die Höchstgrenzen hinaus oder auch bei HP-Psychotherapeuten bzw. nicht zugelassen Psychotherapeuten. Wie es läuft weiß ich nicht. Weiß selber noch nicht, wie ich Psychotherapie vom Versorgungsamt bekommen soll, wenn meine KK wie üblich wieder ablehnt.
Soweit kein freier PT Platz kannst du auch im Kostenerstattungsverfahren PT (über Krankenkasse).
Ergänzende Leistung bei Krankenbehandlung bekommst du nach § 43 SGB XIV.
"von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, die eine Qualifizierung im Bereich der Psychotherapie nachweisen, erbracht werden,"
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