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[QUOTE="Arlonia, post: 4774117, member: 58356"]

Nein, aus meiner Erfahrung ist es so, dass es festgelegte Zahltage gibt. Nachzahlungen laufen aber oft separat im System, vor allem weil es im SGB XIV kein wirklich gutes Programm gibt - insbesondere keins, dass das Wahlrecht kennt oder versteht und umsetzen kann. Da muss dann halt alles manuell gemacht werden,was natürlich fehleranfällig ist und bei uns gabs im Sozialamt z.B. auch zwei Wege zur Auszahlung. Den "Monatslauf" für die monatlichen Standardzahlungen, die das Fachsystem verarbeiten kann und dann noch den "Wochenlauf", bei dem die manuell erfassten Zahlungen veranlasst wurden. Wenn von uns als Sachbearbeitern die Zahlung abgesegnet wurde hieß das aber auch noch nicht,dass die Finanzabteilung sie freigegeben hatte. Ich hatte teils 5 Tage nach unserem Zahllauf Anrufe,dass noch kein Geld da war,weil die tatsächliche Zahlung erst 4 Tage danach veranlasst wurde bankseitig. Ausgezahlt wird i.d.R. sobald es möglich ist. Da gibt es kein "man will länger mit dem Geld arbeiten".

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