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[QUOTE="Höhnchen, post: 4774213, member: 128049"]

Ganz genau weiß ich es nicht, aber meiner Auffassung nach entsteht ab Beginn des Wahlrechts, also ab 01/2024 ein Nachzahlungsanspruch und dieser ist nach sechs Monaten zu verzinsen. Insofern wäre ab 07/2024 die erste Rate für 01/2024 sechs Monate im Verzug. Evtl. könnte also ab diesem Zeitpunkt ein Zinsanspruch bestehen.


@ Vogoge, ich würde die Zinsen beantragen. Denn nur, weil alle Ämter keine Zinsen zahlen, heißt es noch lange nicht, dass es rechtlich korrekt ist. Es gibt einen schönen juristischen Sinnspruch dazu: Keine Gleichheit im Unrecht.


Vielleicht magst du dazu sogar mal das BMAS befragen - das geht postalisch oder per Inet. Die antworten sogar relativ schnell.


Wenn deine SB auf deine Nachfragen genervt reagiert, was nicht in Ordnung ist, könntest du dich auch schriftlich an dein Amt wenden. Dann hättest du auch gleich etwas in der Hand.

[/QUOTE]

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