Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="Höhnchen, post: 4774220, member: 128049"]

Ich denke jede Art von persönlichen Belangen der äh, (ja was sind wir überhaupt für die Ämter? Opfer, Klientinnen, Antragstellerinnen... ) ist den Ämtern fremd. Da wird einfach so präzise wie möglich ausschließlich der Sachverhalt geprüft, ohne nach links und rechts zu schauen. Einerseits finde ich es auch richtig, andererseits stimme ich dir zu, nach Anerkennung sollte vieles schneller gehen.


Ich denke es ist ein Trugschluss davon auszugehen, dass die Bearbeitungszeit mit dem SGB XIV schneller wird, da auf die Ämter jede Menge Mehrarbeit hinzukommt - so bitter es auch ist. Zudem gibt es nun auch mehr Fälle die hinzukommen können, da auch psychische Gewalt ab 2024 relevant ist.


Vielleicht kannst du mal fragen, ob du eine/n Fallmanagerin bekommen kannst? Vielleicht wäre das eine Hilfe?




Ich musste bisher noch zu keiner Nachprüfung. Meine Erstprüfung ist aber auch erst zwei Jahre her.


Steht dies auf deinen Bescheid? Und musst da regelmässig hin, also in festen Abständen?


Bei mir steht nichts davon auf dem Bescheid, allerdings hat meine GA in meinem Gutachten weitere Gutachten für mich als nicht notwendig erachtet, da chronisch erkrankt. Ob sich mein Amt daran hält, weiß ich nicht.


Da fällt mir ein, eine Freundin von mir musste mal zu einem Neufeststellungsgutachten / Verschlechterungsgutachten. Das war nicht annähernd so umfangreich wie das Erstgutachten, da es nur um Veränderungen zum Erstgutachten ging. Ist es deine Erstüberprüfung nach der Anerkennung?

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben