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[QUOTE="Arlonia, post: 4774472, member: 58356"]

Huhu,

ja ich hab damals viel mit der neuen Gesetzesumgebung zu tun gehabt und in meinem Bundesland gibt es nichtmals Fallmanager bzw. übernehmen das mangels Personal wohl die Juristen der Versorgungsverwaltung - was ein absoluter Witz in Sachen Neutralität ist.


Ich hab tatsächlich auch keine Probleme das rechtlich aufzuarbeiten für meine Belange weil ich das quasi gelernt habe (außer die konkreten Berechnungen z.B. beim BSA,die ich unfassbar kompliziert finde,wenn man da keine Vorlagen oder Beispiele hat). Das Problem ist tatsächlich eher die Unbestimmtheit vieler Formulieren, wie man das so schön im Fachjargon sagt. Bestes Beispiel ist da eben wieder der BSA. Kommentierungen sagen, dass das Amt nicht prognostisch arbeiten darf bezogen auf die koch vorhandene Möglichkeit von Rehamaßnahmen,sondern eben gucken muss ob die Rehafähigkeit aktuell besteht.


Da es dazu aber kaum bis gar keine Urteile gibt, ist das absolut nicht rechtssicher.


Und dann: Wieso gibt es eigentlich kaum bis gar keine Urteile? Weil die Versorgungsverwaltungen nach oft jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit den Opfern kleinbei geben im Gerichtsverfahren und dann eben ein paar Nüsse anbieten, die Opfer das schlucken,weil sie froh sind überhaupt Hilfe zu erhalten und es so nie zu handfesten und allgemeingültigen Entscheidungen auf Bundesebene kommt.


Mein eigener Fall ist da ein super Beispiel: Ich wurde mit GdS 30 abgespeist trotz GdB 80, der allein aufgrund der Schädigung vorliegt. Die haben aber gemeint,dass mein GdB zu hoch bewertet wäre und im Gutachten hieß es,dass ja noch andere Faktoren reingespielt hätten, als die Taten. Ich hab damals im Klageverfahren dem Vergleich zugestimmt,weil ich einfach nach 6 Jahren wirklich genug von allem hatte und ich mich da auch nicht genug mit der Materie auskannte. Es macht auch bei meinen Leistungen einen für mich relativ unerheblichen Unterschied, aber auf die Masse der Leistungsempfänger gesehen ist dieses Vorgehen natürlich relativ wirtschaftlich für die Länder...


Zu den Nachprüfungen: Die werden von der Versorgungsverwaltung meines Bundeslandes regelhaft alle 5 Jahre vorgenommen und ich wurde im Anerkennungsbescheid auch darauf hingewiesen. Neufeststellungen können aber nach § 149 ohnehin jederzeit auch von Amts wegen eingeleitet werden. Mein Bescheid kam 2021, ich rechne daher mit Nachprüfung im Sommer 2026, zumal im Gutachten damals davon ausgegangen wurde, dass sich mein Zustand mit adäquater Therapie verbessern kann.


Er hst sich stattdessen trotz Therapie und Reha verschlechtert - das Versorgungsamt wird sich die Nachprüfung vermutlich trotzdem nicht nehmen lassen,so wie ich die kenne ...

[/QUOTE]

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