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[QUOTE="Arlonia, post: 4774995, member: 58356"]

Stimmt, regelhaft gibt es das im Gesetz nicht, ABER anlassbezogen schon. Wenn im Gutachten der Gutachter zum Beispiel vom Versorgungsamt gefragt wird "Wie ist der GdS zu bemessen und wie sieht die Prognose aus? Ist eine Besserung unter adäquater Behandlung absehbar?" o.ä. und der Gutachter schreibt dann wie in meinem Fall eben rein,dass theoretisch eine Besserung zu erwarten ist, dann reicht das völlig als Anlass aus, in bestimmter Zeit eine Nachprüfung zu veranlassen.


Bei uns wurden die 5 Jahre wegen der Abfindung gewählt. Macht anders sonst keinen Sinn,wenn man ja schon Geld für 5 Jahre ausgezahlt hat das vorher erneut zu prüfen und dann hat man halt immer beim Gutachten diese Frage gestellt, der Gutachter sollte sich dazu immer offen äußern und dann ist ja auch der entsprechende Anlass zur Überprüfung gegeben. Quasi eine Statusabfrage,die der Leistungsempfänger natürlich nicht selbst beantwortet,sondern die dann wieder mittels Nachprüfung beantwortet wird.


Und ich weiß von zig Fällen bei denen dann systematisch erst der bereits niedrige GdS 30 und später nur noch GdS 20 der Fall waren,weil im Folgegutachten dann angebliche Besserungen eingetreten waren und die Leute dann aus den Leistungen rausgeflogen sind.

[/QUOTE]

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